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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/149-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der neue Entwurf des Landes für eine gemeinsame Absichtserklärung zur Realisierung der Radroute Plus Bad Bramstedt – Hamburg wird zur Kenntnis genommen. 

 

An dem Konzept einer durchgängigen regionalen Radwegeverbindung im Verlauf der Siedlungsachse Norderstedt-Bad Bramstedt wird grundsätzlich festgehalten.

 

Es sind weitere Gespräche mit den betroffenen Gemeinden und dem Land zu führen mit dem Ziel, realisierbare Umsetzungslösungen zu entwickeln.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der neue Entwurf des Landes für eine gemeinsame Absichtserklärung zur Realisierung der Radroute Plus Bad Bramstedt – Hamburg stößt seitens der betroffenen Gemeinden mehrheitlich auf Ablehnung, da bisher vorgesehene Unterstützungsangebote des Landes nicht mehr vorgesehen sind. Eine Realisierung des Projektes in der bislang angedachten Form und Qualität erscheint auf der Grundlage dieses Entwurfes weiterhin offen.

 

Gleichwohl sollte an dem Konzept einer durchgängigen regionalen Radwegeverbindung im Verlauf der Siedlungsachse Norderstedt-Bad Bramstedt festgehalten werden. Es sollen weitere Gespräche mit den betroffenen Gemeinden geführt werden mit dem Ziel, realisierbare Umsetzungslösungen zu entwickeln.

 

Sachverhalt:

 

Im Februar 2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT) einen überarbeiteten Entwurf einer gemeinsamen Absichtserklärung (Letter of Intent) zur Realisierung der Radroute Plus Bad Bramstedt – Hamburg vorgelegt (Anlage). Dieser neue Entwurf ersetzt den Entwurf einer Realisierungsvereinbarung aus dem Vorjahr (DrS/2022/149-01).

 

Der neue Entwurf ist als Absichtserklärung überschrieben und enthält wesentliche, seitens des Landes zunächst vorgesehene Elemente zur Unterstützung der Gemeinden bei Planung und Bau eines Radschnellweges nicht mehr. Vielmehr sieht der überarbeitete Entwurf zur Umsetzung des Projektes nunmehr wieder eine Verantwortlichkeit jedes Straßenbaulastträgers in seiner eigenen Zuständigkeit vor. Die Straßenbaulastträgerschaft der Präferenztrasse gliedert sich wie folgt auf:

 

Bundesstraßen:    4,5 km 13,8%

Landesstraßen:    9,6 km 29,1%

Kreisstraßen:    0,0 km   0,0%

Gemeindestraßen:  13,2 km 40,2%

Privat/Sonstige:    5,6 km 16,9%

 

Zur Finanzierung von Planungs- und Baukosten sollen alle zur Verfügung stehenden Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene genutzt werden. Eine Eigenbeteiligung der kommunalen Straßenbaulastträger wird dabei vorausgesetzt.

 

Die Zusagen des Landes beschränken sich nunmehr auf

  • die umgehende Planung und Umsetzung des südlichsten Abschnittes entlang der L 284 (Schleswig-Holstein-Straße),
  • die Zusicherung der Unterstützung beim Einwerben von Fördergeldern und
  • die Übernahme der Federführung für den Aufbau der notwendigen Strukturen und die Steuerung der Trassenbündnisse.

 

Dem Kreis Segeberg ist eine Koordinierungsfunktion zwischen den betroffenen Gemeinden und dem Land zugedacht. Maßnahmen in der Baulastträgerschaft des Kreises sind im Verlauf der Vorzugstrasse nicht vorgesehen.

 

Zu diesem neuen Entwurf liegen lediglich aus Norderstedt und Bad Bramstedt keine ablehnenden Rückmeldungen vor. Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Nützen und Lentföhrden sehen sich dagegen weder personell noch finanziell zu einer Umsetzung der Maßnahmen in der vorgesehenen Form in der Lage. 

 

Bewertung der Verwaltung:

Eine durchgängige regionale Radwegeverbindung im Verlauf der Siedlungsachse Norderstedt-Bad Bramstedt wäre sowohl unter verkehrspolitischen als auch auch klimapolitischen Aspekten von großer Bedeutung. Auch wenn die bisherigen Studien und Diskussionen zeigen, dass der Ausbaustandart eines Radschnellweges nicht realisierbar ist, wäre doch eine Radwegeverbindung mit einem geringeren Ausbaustandart ebenfalls zielführend. Entscheidend ist, dass überhaupt eine durchgängige regionale Radwegeverbindung entsteht, dabei erscheint der Ausbaustandart zunächst nicht von vorrangiger Bedeutung. Insofern sollte an der Idee einer regionalen Radwegeverbindung festgehalten werden und zusammen mit den Gemeinden geprüft werden, welche konkreten weiteren Umsetzungsschritte realisierbar sind und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen.

 

Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass der überwiegende Teil der in kommunaler Baulastträgerschaft liegenden Maßnahmen in dem Aus- und Umbau vorhandener Straßen zu Fahrradstraßen besteht. Hinzu kommen verschiedene kleinere Lückenschlüsse und Umgestaltungen von Knotenpunkten. Dies erscheint grundsätzlich als eine gemeinschaftlich und abschnittsweise lösbare Aufgabe. Die größeren Neu- und Ausbaumaßnahmen liegen dagegen in der Baulastträgerschaft des Landes. Vor diesem Hintergrund sollte derzeit lediglich eine Kenntnisnahme und keine Ablehnung des LoI-Entwurfes erfolgen und es sollten gemeinsam mit den Gemeinden und dem Land weitere lösungsorientierte Gespräche gesucht werden.

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Finanz. Auswirkung

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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