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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der überarbeitete Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans I wird grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Soweit einzelnen Flächenvorschlägen des Kreises aus dem vorangegangenen Anhörungsverfahren nicht gefolgt wurde, sind die Begründungen zur Nichtübernahme vorgenannten Flächen nachvollziehbar.

 

Für die Fläche 183 in der Gemeinde Pronstorf erlauben die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse eine deutlich weitergehende Abgrenzung der Eignungsfläche im Westen. Dies sollte entsprechend der Anlage berücksichtigt werden. Auf die Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.

 

Den Gemeinden wird empfohlen, die notwendige Konkretisierung der Flächenabgrenzungen selber zu steuern und im Rahmen ihrer Planungshoheit über die Bauleitplanung umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der erste Entwurf des Regionalplans I aus dem Vorjahr hatte im Kreis Segeberg 9 Standorte mit einer Gesamtgröße von ca. 713 ha als Eignungsflächen für Windenergieanlagen vorgesehen, davon 4 Bestandsflächen (Neuengörs, Hasenkrug/Hardebek, 2x Wiemersdorf) und 5 neue Eignungsflächen (Groß Kummerfeld/Gönnebek, Neuengörs/Stubben, Nützen, Pronstorf, Wakendorf I). Der Kreistag hat mit Beschluss vom 10.11.2011 8 dieser Flächen bestätigt, die Fläche in Stubben abgelehnt und der Landesregierung weitere 13 Eignungsflächen - und damit  alle als fachlich geeignet eingestuften Flächen - zur Übernahme in den Regionalplan empfohlen. Die Feststellung der fachlichen Eignung dieser Flächen war zuvor im Rahmen eines Windkatasters auf der Grundlage der landesweit einheitlichen Kriterien erfolgt.

Alle  Flächendarstellungen im Entwurf des Regionalplans und auch alle Flächenvorschläge des Kreises standen und stehen immer unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Standortgemeinden. Einige Standortgemeinden haben sich anlässlich des ersten Anhörungsverfahrens durch Bürgerentscheide oder Beschlüsse gegen die Ausweisung von Windenergie-Eignungsflächen auf ihrem Gemeindegebiet ausgesprochen (Föhrden-Barl, Groß Kummerfeld, Feldhorst-OD, Nützen, Weddelbrook), so dass in oder zusammen mit diesen Gemeinden im Entwurf vorgesehene Eignungsflächen reduziert (Groß Kummerfeld/Gönnebek) oder ganz gestrichen (Nützen, Wakendorf I)werden mussten bzw. neue Flächenvorschläge des Kreises nicht (3: Hardebek, 17: Gönnebek, 10: Föhrden-Barl/Weddelbrook) oder nur teilweise (11: Mönkloh)berücksichtigt werden konnten.

Von den verbleibenden 10 Flächenvorschlägen des Kreises aus der ersten Anhörung im Herbst 2011 hat die Landesplanung im jetzt vorgelegten überarbeiteten Entwurf 5 Flächenvorschläge bestätigt und als zusätzliche Eignungsflächen übernommen:

-          Wiemersdorf/Großenaspe (Nr. 305),

-          Mönkloh (Nr. 245),

-          Alveslohe (Nr. 315),

-          Damsdorf/Schmalensee/Stocksee (Nr. 306),

-          Groß Niendorf (Nr. 249).

Unberücksichtigt bleiben aufgrund inhaltlich entgegenstehender Kriterien Flächenvorschläge in den Gemeinden

-          Armstedt/Fuhlendorf/Hagen (Korridor für Grünbrücke A20, Ausgleichsflächen für A7),

-          Hitzhusen (Zerschneidung durch B 206neu, zu geringe Flächengröße),

-          Borstel (artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen für A20, ungeeigneter Flächenzuschnitt),

-          Todesfelde (Korridor für Grünbrücke und artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen für A20),

-          Hartenholm/Hasenmoor (artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen für A20).

Die Begründungen zur Nichtübernahme der vorgenannten Flächen sind fachlich nachvollziehbar.

Im Ergebnis verbleiben für den Kreis Segeberg jetzt 11 Eignungsflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 1.100 ha (Bestand: 331 ha, 1. Entwurf: 713 ha). Dies entspricht etwa einer Verdreifachung des Flächenbestandes und ca. 0,8 % der Kreisfläche.

Die Abgrenzung der einzelnen Flächen ist aufgrund der Maßstäblichkeit des Regionalplans notwendigerweise nur grob. Daher ist in allen Fällen noch eine Konkretisierung unter Berücksichtigung  der konkreten örtlichen Verhältnisse erforderlich. Den Gemeinden wird dringend empfohlen, diese notwendige Konkretisierung selber zu steuern und im Rahmen ihrer Planungshoheit über die Bauleitplanung vorzunehmen.

Allein für die kreisübergreifende Fläche 183 in Pronstorf (89 im Kreis OH) ist bereits auf dieser Maßstabsebene erkennbar, dass die westliche Abgrenzung fehlerhaft ist. Da die nächstgelegene Bebauung noch dem Außenbereich zuzuordnen ist, kann hier unter Berücksichtigung der Abstandregelungen eine deutlich weitergehende Abgrenzung in Richtung Westen entsprechend der beiliegenden Karte vorgenommen werden. Hierdurch könnten weitere ca. 50 ha als Eignungsflächen einbezogen werden. Insofern kann auf die Stellungnahme der Verwaltung verwiesen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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