Drucksache - DrS/2024/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestimmung von Mitgliedern und Stellvertreter*innen für den Schulleiterwahlausschuss für die Dauer der Wahlperiode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Entscheidung
|
|
|
23.04.2024
|
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Ausschuss bestimmt zehn Mitglieder und die jeweiligen Stellvertreter*innen für den Schulleiterwahlausschuss für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaft. Hintergrund ist die aktuell anstehende Wahl der Schulleiter*in an der Janusz-Korczak-Schule.
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg ist Schulträger von drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE). Bei der Besetzung der Stellen der Schulleiter*innen an Förderzentren wirken der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern in der Form eines Wahlverfahrens mit. Aktuell ist an der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen die Stelle der Schulleiter*in neu zu besetzen.
Für jedes Wahlverfahren wird vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet. Die Verwaltung bereitet diesen Wahlausschuss aktuell vor. Der Schulträger entsendet zehn Mitglieder in diesen Wahlausschuss. Die Bestimmung dieser Mitglieder und der Vertretungen ist mit dieser Vorlage beabsichtigt.
Die Mitglieder müssen gemäß § 38 Abs. 2 Schulgesetz nicht der Vertretungskörperschaft angehören. Sie dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirats der betroffenen Schule sein, d.h. der Janusz-Korczak-Schule, der Schule am Hasenstieg oder der Trave-Schule. Gemäß § 38 Abs. 1 Schulgesetz soll sichergestellt werden, dass mindestens 40 % der Mitglieder Frauen sind. Dem Schulleiterwahlausschuss darf nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat.
Die Schule entsendet ebenfalls zehn Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss, und zwar je fünf Vertreter*innen der Lehrkräfte und der Eltern.
Finanz. Auswirkung
X |
Nein |
|
Ja: |
|
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
|
Mittelbereitstellung |
|
|
Teilplan: |
|
|
In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
|
|
In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
|
Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
||
|
in Höhe von |
|
Euro |
|
(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
|
Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
|
Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
|
Nein |
X |
Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
|
Nein |
X |
Ja: |
