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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Ab dem 01.01.2025 können alle Schüler*innen der in der Vorlage aufgeführten 2. Fallgruppe mit Wohnsitz im Kreis Segeberg das Bildungsticket beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Aufgabenübertragungsvertrag des Kreises Segeberg mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg (OLAV, Zentrale Stelle Schülerfahrkarten) um die Abwicklung des Bildungstickets zum 01.01.2025 zu erweitern. Die laufenden Verwaltungs-und Dienstleistungskosten sowie die einmalig anfallenden Initialkosten trägt der Kreis Segeberg.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zwecks Einführung des Bildungstickets für die Schüler*innen der 2. Fallgruppe, für den Zeitraum ab Schuljahresbeginn 2024/2025 bis zum 31.12.2024 eine Übergangslösung für die Antragstellung zu schaffen. Gegebenenfalls anfallende Kosten für die Programmierung einer web-Oberfläche zur Antragsbearbeitung trägt der Kreis Segeberg. Ggfs. anfallende Personalkosten zur anschließenden Antragsbearbeitung übernimmt der Kreis stellenplanneutral. 

Der Kreistag genehmigt vorsorglich gem. § 57 KrO i.V.m. § 82 GO die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushalt 2024 im Teilplan 241, Schülerbeförderung, in Höhe von ca. 470.000,00 EUR sowie die Kosten für die Programmierung einer web-Oberfläche im TP 241 in Höhe von (noch offen). Die Deckung ist über Mehrerträge im Teilplan 547, ÖPNV, sichergestellt.

 

3. Die Eltern/Schüler*innen beteiligen sich ab Schuljahresbeginn 2024/2025 mit einer Summe in Höhe von 29 EUR monatlich an den Kosten für das Bildungsticket. Den Differenzbetrag zwischen der vorstehend genannten Eigenbeteiligung durch die Eltern/Schüler*innen und den Kosten für das Bildungsticket trägt der Kreis Segeberg.

 

4. Zwecks Umsetzung des Bildungstickets sind entsprechende Richtlinien zu schaffen.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:


Das landesweit einheitliche Bildungsticket (vergünstigtes Deutschlandticket „D-Ticket“), soll mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 eingeführt werden. Mit dem Bildungsticket soll allen Schüler*innen (SuS) an öffentlichen, privaten und dänischen allgemeinbildenden Schulen aller Jahrgangsstufen sowie SuS ohne Arbeitgeber an berufsbildenden Schulen (Vollzeit-SuS) die preiswerte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht werden. Die Zuzahlung der Eltern/Schüler*innen für das Bildungsticket soll max. 29 EUR/Monat betragen. Näheres dazu im Sachverhalt.

 

Sachverhalt:

 

Seit September des letzten Jahres wird an der Einführung eines Bildungstickets als vergünstigtes D-Ticket für SuS in Schleswig-Holstein gearbeitet. Grundlage hierfür ist die Vereinbarung („Eckpunktepapier“) der kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung vom 19.09.2023. Die dort zugesagten finanziellen Mittel des Landes basieren auf den Prognosen des Beratungsunternehmens Civity und wurden im Auftrag des Landes/der NAH.SH ermittelt. Dieses Papier soll ein gemeinsames Verständnis von Land, Städteverband und Landkreistag beschreiben und Eckpunkte für die nun anstehende Umsetzung skizzieren (s. Anlage 1 und 2).

 

Ziel ist die Einführung eines landesweit einheitlichen Bildungstickets zum Schuljahresbeginn 2024/2025. Diese Zielsetzung steht im Interesse der Nutzer*innen, dient der Reduktion von Verwaltungsaufwand und ermöglicht eine weitgehend einheitliche operative Umsetzung (durch die Verbünde und/oder Unternehmen). Ziel ist nicht die Etablierung eines neuen „Produktes“, sondern die Nutzung eines vergünstigten D-Tickets als Bildungsticket für Schleswig-Holstein. Mit dem Bildungsticket soll allen SuS an öffentlichen, privaten und dänischen allgemeinbildenden Schulen aller Jahrgangsstufen sowie SuS ohne Arbeitgeber an berufsbildenden Schulen (Vollzeit-SuS) die preiswerte Nutzung des ÖPNVs in ganz Deutschland ermöglicht werden. 

 

Künftig gibt es dann zwei Schüler*innen -Fallgruppen:

 

1.Fallgruppe

 

Listenschüler*innen gem. § 114 SchulG i.V.m. der Schülerbeförderungssatzung des jeweiligen Kreises (die Kostenanerkennung der Schülerbeförderungskosten ist Pflichtaufgabe):

 

Listenschüler*innen sind alle SuS an den allgemeinbildenden Schulen der Klassenstufe 1-10 sowie an den Förderzentren.

 

Die Kreise verzichten auch zukünftig auf eine Eigenbeteiligung der Eltern an den Kosten der Tickets. 

 

2.Fallgruppe

 

SuS an öffentlichen, privaten und dänischen allgemeinbildenden Schulen aller Jahrgangsstufen sowie SuS ohne Arbeitgeber (Vollzeit-SuS) an berufsbildenden Schulen, welche nicht zur 1.Fallgruppe gehören und bislang keinen Anspruch auf eine Fahrkarte haben, können zukünftig ein vergünstigtes D-Ticket erwerben. Diese Tickets werden mit 20 EUR/Monat kofinanziert. Die Eltern/SuS leisten eine Zuzahlung von 29 EUR/Monat.

 

Für Sozialleistungsempfänger*innen ist noch zu klären, ob die monatliche Zahlung zum Teil oder vollständig als sog. „BuT-Leistung“ anerkannt wird. (Hinweis: dies erfolgt außerhalb des hier beschriebenen Rahmens und außerhalb des Systems „Schülerbeförderung/Bildungsticket“).

 

Für die Schüler*innen aus dem Kreis Segeberg bedeutet das:

 

1.Fallgruppe:

 

SuS erhalten auf Grundlage des § 114 SchulG i.V.m. der Schülerbeförderungs-Satzung des Kreises wie bisher ein kostenloses D-Ticket über www.ticket-olav.de, da im Kreis Segeberg auf eine Eigenbeteiligung der Eltern aufgrund eines politischen Beschlusses bereits seit dem Jahr 2013 verzichtet wird.

 

2.Fallgruppe:

 

Siehe vorstehende Erläuterung zur 2. Fallgruppe.

 

Landeseinheitliche Bestell- und Vertriebslösung:

 

Die Umsetzung des Bildungstickets in SH wurde gutachterlich geprüft. Im Ergebnis wird das digitale Verfahren OLAV zur Abwicklung anspruchsberechtigter SuS (angesiedelt beim Kreis Herzogtum Lauenburg) als technisch gut geeignet bewertet, auch die Abwicklung des Bildungstickets mit aufzunehmen. Das Land SH empfiehlt daher eine entsprechende landesweit einheitliche Abwicklung über OLAV.

Der einheitliche Nutzungsstart des Bildungstickets über OLAV ist ab dem 01.01.2025 vorgesehen, da der Kreis Herzogtum-Lauenburg zunächst noch die notwendigen technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen muss. Für die Übergangsphase im Zeitraum 01.08.2024 bis 31.12.2024 sind die Kreise und kreisfreien Städte daher angehalten, eine Zwischenlösung  vorzuhalten.

Der damit verbundene Verwaltungsaufwand für die zu erwartenden 4700 Anträge (Prognose Civity-Gutachten) beim Kreis Segeberg ist hoch. Aktuell wurde seitens des Kreises RZ angeboten, für die OLAV Kreise eine einfache web-Oberfläche programmieren zu lassen, die die Antragsbearbeitung bei den Kreisen etwas erleichtern würde. Die Kosten für die Programmierung hätten die Kreise zu tragen.
Durch die web-Oberfläche könnten die Bürger*innen die notwendigen Unterlagen hochladen. Eine anschließende Prüfung, Bescheid-Erteilung sowie anschließende Auszahlungen sind manuell auszuführen. Für diese unterjährig neu entstehenden Aufgaben sind bisherig keine Stellenanteile vorhanden. 

 

Übergangsphase ab Beginn Schuljahr 2024/2025 bis 31.12.2024 im Kreis Segeberg:

 

Der FD 51.10 arbeitet an der Umsetzung folgender Übergangslösung:

 

Schritt A: Die Eltern/SuS erwerben das Bildungsticket zu dem monatlichen Preis in Höhe von 49,00 EUR selbst (Abschluss eines Abos, dieses muss rechtzeitig zum 31.12.2024 wieder gekündigt werden).

 

Schritt B: Die Eltern/SuS stellen beim Kreis Segeberg einen Antrag auf Erstattung des monatlichen Zuschusses in Höhe von 20,00 EUR. Die Verwaltung erlässt hierzu je einen Bescheid über den Erstattungsbetrag. Zu der Antragstellung  gibt der Kreis zu gegebener Zeit weitere Informationen bekannt.

 

Dauerhafte Abwicklung ab 01.01.2025

 

Die Verwaltung schlägt vor, den bestehenden Aufgabenübertragungsvertrag des Kreises Segeberg mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg (OLAV, Zentrale Stelle Schülerfahrkarten) um die dauerhafte Abwicklung des Bildungstickets ab 01.01.2025 zu erweitern. Damit sind zusätzliche Kosten verbunden, die der Kreis dauerhaft zu tragen hätte (siehe folgender Punkt: Finanzierung des Bildungstickets).

Die Eltern oder die volljährigen Schüler*innen beantragen das Bildungsticket unter Zuzahlung der 29,00 EUR monatlich über www.ticket-olav.de. Hierzu gibt es zu gegebener Zeit weitere Informationen.

 

Finanzierung des Bildungstickets:

 

Die Grundsätze der Finanzierung stehen fest, und die gesetzlichen Grundlagen für eine Auszahlung der Mittel an die Kreise und kreisfreien Städte sind in Arbeit. Im „Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein“ (FAG) wird für 2024 ein Vorwegabzug in Höhe von 15 Mio. EUR für die Finanzierung des Bildungstickets vorgesehen; ab dem Jahr 2025 steigt dieser Vorwegabzug auf 20 Mio. EUR jährlich. Die Mittel werden der „Landesverordnung über die Finanzierung des ÖPNVs“ zugeordnet und über diese verteilt.

 

Das Land stellt zur Finanzierung insbesondere des Bildungstickets 15 Mio. EUR für 2024 und ab dem Jahr 2025 dann 20 Mio. EUR jährlich bereit, wovon ca. 1,5 Mio. EUR (2024) bzw. ca. 2,0 Mio. EUR (ab 2025) auf den Kreis Segeberg entfallen. 

Der Verteilungsschlüssel soll im zweiten Jahr nach Einführung des Bildungstickets evaluiert werden, um eventuell aufgetretene „Verwerfungen“ unter den verschiedenen Aufgabenträgern zu erkennen und auszugleichen.

 

Auf Basis des Civity-Gutachtens im Auftrag von Land/NAH.SH wird davon ausgegangen, dass bei einer Zuzahlung/Eigenbeteiligung von derzeit 29 EUR ca. 4.700 SuS mit Wohnsitz im Kreis Segeberg ein Bildungsticket kaufen werden.

 

Kostenaufteilung Bildungsticket 2024 ( Übergangsphase Aug.-Dez.24):

 

4.700 SuS x 49 EUR x 5 Monate = 1.151.500 EUR (tatsächliche Kosten Bildungsticket)

 

Anteilig Kreis: 4.700 SuS x 20 EUR x 5 Monate = 470.000 EUR (Es wird versucht, den Verwaltungsaufwand in dieser Übergangsphase stellenplanneutral abzuwickeln.) einmalig kommen ggfs. Kosten für die Programmierung einer einfachen web-Oberfläche hinzu (Kosten sind noch zu ermitteln).

 

Anteilig Eltern/SuS: 4.700 SuS x 29 EUR x 5 Monate = 681.500 EUR

 

Abzüglich der Eigenbeteiligung und der anteiligen Rückflüsse aus den  D-Ticketerlösen über die Verkehrsverträge ergeben sich für den Kreis Segeberg für 2024 (ab Schuljahresbeginn) Kosten von ca. 470.000 EUR, die vollständig über die erhöhten Landesmittel abgedeckt werden können; dies gilt auch für die zusätzlichen Verwaltungskosten (für Abo, Chipkarten) für die hinzukommenden 4.700 SuS i.H.v. ca. 40.000 EUR (Finanzierung über laufende Verkehrsverträge).

 

 

 

Kostenaufteilung Bildungsticket ab 2025:

 

4.700 SuS x 49 EUR x 12 Monate = 2.763.600 EUR (tatsächliche Kosten Bildungsticket)

 

Anteilig Kreis: 4.700 SuS x 20 EUR x 12 Monate = 1.128.000 EUR  zzgl. laufende Verwaltungskosten in Höhe von 188.000 EUR sowie einmalige Kosten von ca. 8.700 EUR für die Systemanpassung OLAV (Initialkosten)

 

Anteilig Eltern/SuS: 4.700 SuS x 29 EUR x 12 Monate = 1.635.600 EUR

 

Kostenaufteilung ab 2026:

 

4.700 SuS x 49 EUR x 12 Monate = 2.763.600 EUR (tatsächliche Kosten Bildungsticket)

 

Anteilig Kreis: 4.700 SuS x 20 EUR x 12 Monate = 1.128.000 EUR zzgl. laufende Verwaltungskosten (188.000 EUR), ggfs. zzgl. zukünftiger Kostensteigerungen beim Ticketpreis sowie bei den Verwaltungskosten

 

Anteilig Eltern/SuS: 4.700 SuS x 29 EUR x 12 Monate = 1.635.600 EUR

 

Entsprechend ergeben sich für den Kreis Segeberg für das gesamte Jahr 2026  Kosten in Höhe von ca. 1.316.000 EUR, die ebenfalls vollständig aus den erhöhten Landesmittel gedeckt werden können.

 

 

Übersicht über die zukünftigen Kosten im Zusammenhang mit der  Bearbeitung des Bildungstickets beim Kreis Herzogtum –Lauenburg:

 

Abschätzung der Kosten auf Basis des bisherigen Listenschülerverfahrens OLAV in Ratzeburg sowie den Kundenvertragspartnern und dem DB-Vertrieb als Vertriebsdienstleister:

 

Regelmäßig:

 

- Laufende Kosten für die Bearbeitung über OLAV (Berechtigungsprüfung   und Kundenservice, Personalkosten) ca. 20 EUR/je Antragstellung

 

- Laufende Kosten für Aboverwaltung und Ausgabe Chipkarte (DB-Vertrieb) ca. 20 EUR

  

Insgesamt ca. 40 EUR pro Fall/Jahr

 

Einmalig:

Es fallen einmalig Initialkosten bei OLAV für die Weiterentwicklung der Prüfung des Bildungstickets und Integration weiterer Schulen (geschätzt 50.000 – 100.000 EUR) an. Diese werden auf alle teilnehmenden Aufgabenträger gemäß der vertraglichen Vereinbarung umgelegt. Für den Kreis Segeberg fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 8.700 EUR an.

Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei dem Bildungsticket um eine freiwillige Leistung handelt. Wird die Einführung des Bildungstickets beschlossen, hat der Kreis neben der Kofinanzierung durch das Land dauerhaft laufende Kosten. Es ist zu erwarten, dass die Kosten des Kreises zukünftig steigen werden. 

Die Finanzausgleichsmittel würde der Kreis Segeberg zukünftig nur dann erhalten, wenn das Bildungsticket per Beschluss eingeführt wurde.

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

 x

Ja:

 

 x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Anteilig für 2024:  voraussichtlich ca 4.700 SuS x 20 EUR x 5 Monate = ca. 470.000 EUR (TP 241),

zusätzlichen Verwaltungskosten (für Abo, Chipkarten) i.H.v. ca. 40.000 EUR werden über laufende Verkehrsverträge finanziert (TP 547)

einmalig 2024: Kosten für die Programmierung einer web-Oberfläche zur Antragsabwicklung ( TP 241)

 

2025 einmalig Kosten: Initialkosten von ca. 8.700 EUR für die Systemanpassung OLAV (TP 241)

 

Ab 2025: ca 4.700 SuS x 20 EUR x 12 Monate = ca. 1.128.000 EUR zzgl. laufende Verwaltungskosten (188.000 EUR) (TP241)

 

Ab 2026 laufend je Haushaltsjahr: ca. 1.128.000 zzgl. laufende Verwaltungskosten (188.000 EUR), ggfs. zzgl. zukünftiger Kostensteigerungen beim Ticketpreis sowie bei den Verwaltungskosten (TP241)

 

Hinweis: Es ist zukünftig nicht von einer Erhöhung der Landesmittel auszugehen.

 

 

Mittelbereitstellung

 x

Teilplan: 241

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 2415100

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 x

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

470.000

 

Euro zzgl. Verwaltungsaufwand das Jahr 2024

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

x 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: TP 547 (Mittel fließen in den ÖPNV)

2024: ca. 1,5 Mio. EUR

Ab 2025: ca. 2,0 Mio. EUR

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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