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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für eine bessere Integration von Schüler*innen mit psychischen

Beeinträchtigungen oder Konzentrationsproblemen wird eine Summe von maximal 6.000 € je kreiseigene Schule bereitgestellt, um Ruhezonen oder andere Konzentrationsmöglichkeiten zu etablieren. Für alle fünf kreiseigenen Schulen ergibt sich eine maximale Fördersumme von 30.000 €.

Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten an den Schulen werden die Mittel in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben. Die Schulen legen Umsetzungskonzepte vor und die zuständige Stelle in der Kreisverwaltung entscheidet an Hand der Qualität der Konzepte über die Vergabe der Mittel. Der Höchstbetrag von 6.000 € je Schule bleibt davon unberührt.

Im Nachgang der Förderung werden die Schulen um Evaluation der Maßnahmen gebeten, damit eine Empfehlung für die Stadt- und Gemeindeschulen im Kreis Segeberg entwickelt werden kann.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

 

Sachverhalt:

 Siehe Anlage

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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