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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/208

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Ausschüsse empfehlen, der Kreistag beschließt, in den Haushalten 2019 und 2020 zusätzlich jeweils 15.000,00 Euro für die Durchführung der Aus- und Fortbildungsoffensive für die sozialpädagogischen Fachkräfte der Kreisverwaltung bereitzustellen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Aus- und Fortbildungsoffensive dient der Qualitätsentwicklung sozialpädagogischer Arbeit innerhalb der Kreisverwaltung Segeberg. Sie richtet sich zum einen an neue MitarbeiterInnen, die mit sozialpädagogischen Aufgaben betraut sind, zum anderen ebenso an unsere erfahrenen Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen im Hause.

Hierzu gehören die sozialpädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes (FD 51.33. FD 51.30 und FD 51.10), der Betreuungsbehörde und des neuen Erwachsenen-Sozialdienst (beide FD 50.11), der Eingliederungshilfe für Erwachsene (FD 50.30) des Sozialpsychiatrischen Dienstes (FD 53.55) sowie die sozpäd. Arbeit mit Migranten und Migrantinnen im FD 50.60-

 

Ziele sind:

  • Praxis- und theoriebezogene Einarbeitung neuer Fachkräfte und solcher im Anerkennungsjahr
  • Vermittlung von Wissen und Erkenntnissen entsprechend der fachlich und rechtlich aktuellen Entwicklungen
  • Vermittlung von methodischem Handwerkszeug Sozialer Arbeit
  • Interdisziplinäres Wissen und Verständnis
  • Dem Fachkräftemangel begegnen: Fachkräfte gewinnen und halten

 

Es wurden und werden bereits Gespräche mit den Fachhochschulen und Hochschulen geführt, um die Kooperation auszubauen und ggf. ein duales Studium zu ermöglichen. Hier wird neben dem erstellten Schulungsprogramm ein weiterer Grundstein der Qualitätssicherung und- entwicklung gelegt.

 

Die qualifizierende Einarbeitung und Professionalisierung der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Fachdiensten wird über zwei Jahre -Beginn im zweiten Quartal 2019- stattfinden. Die Schulungen sind als Module organisiert und berücksichtigen die personellen Ressourcen innerhalb der Fachdienste.

 

Die Schulungen sind in drei Säulen gegliedert:

  • "Fachdienstübergreifende Schulungen" - diese richten sich an alle Fachkräfte, die mit sozialpädagogischen Aufgaben betraut sind, unabhängig ihrer Fachdienstzugehörigkeit
  • "Querschnittsschulungen" - diese richten sich an die Fachdienste, die gleiche Fortbildungsthemen identifiziert haben
  • "Fachdienstspezifische Schulungen" - diese richten sich an die Fachkräfte eines Fachdienstes im Hinblick auf dessen spezifischen Aufgabenbereich und gesetzlichen Auftrag.

Die Schulungen werden zu einem großen Teil aus der Kreisverwaltung heraus durchgeführt, in Einzelfällen werden Anbieter oder externe ReferentInnen beauftragt werden. Zudem ist geplant, mit den Wohlfahrtsverbänden, den freien Jugendhilfeträgern und Beratungsträgern zu vereinbaren, dass sie an der Ausbildungsinitiative der Kreisverwaltung teilnehmen.

 

 

Erwünschte  "Nebenwirkungen" der Offensive sind:

 

  • Handlungssicherheit und fachliche Basis schaffen
  • Wechselseitiges Wissen/fachübergreifender Austausch ist eine Gelingensfaktor der fachdienstübergreifenden Kooperation
  • Förderung und Unterstützung von Reflexionsprozessen des Einzelnen und von Organisationseinheiten
  • Strukturschaffung für ein lernendes und von sich lernendes System

 

In 2017 wurde bereits ein Ausbildungs- und Einarbeitungsprogramm des Jugendamtes in kleinerer Form durchgeführt. Die dafür entstandenen Kosten können zur Orientierung für die Kostenplanung herangezogen werden. Pro Veranstaltung ist mit durchschnittlichen Kosten von 1.500,00 Euro zu rechnen. Bei insgesamt geplanten 20 Veranstaltungen in einem Zweijahreszeitraum wären für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 15.000 Euro neu über die Änderungsliste in den Haushalt aufzunehmen.  Zum Vergleich: Der Kreis Pinneberg wird ein ähnliches Projekt starten, setzt hierzu befristet eine Vollzeitstelle ein und veranschlagt somit deutlich mehr Mittel.

 

Aufgrund der guten Ressourcen und der bestehenden Kooperationen im Kreis Segeberg können hier die Kosten geringer gehalten werden, ohne auf Qualität verzichten zu müssen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Jeweils 15.000 Euro in den Jahren 2019 und 2020

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:3639

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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