21.06.2012 - 3.1 Neubau einer Brücke über die Trave bei Herrenmü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Do., 21.06.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Constanze Marx
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wolf führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist noch einmal auf die Beratungen der Thematik in den vorherigen Sitzungen der Ausschüsse. Dort habe es noch eine Reihe von Fragen und Anregungen gegeben. Die Machbarkeitsstudie sei daraufhin entsprechend überarbeitet worden und liege heute vor. Dabei sei die nördliche Variante beibehalten worden, falls sich bei den weiteren Planungen herausstellen sollte, dass eine bestandsnahe Lösung nur schwer möglich sei. Anschließend erläutert Herr Dr. Zierke dem Ausschuss die Machbarkeitsstudie kurz und geht auf die verschiedenen Varianten ein. Ergebnis der Studie sei, dass die Variante 3.1 (bestandsnahe Variante) die Vorzugsvariante sei. Daneben geht er auf den Antrag der SPD-Fraktion zum Erhalt der bestehenden Brücke als Fuß- und Radweg ein. Dieses würde zu zusätzlichen Kosten für die Unterhaltung der Brücke führen, daneben würde es keine Verbesserung der Hochwassersituation und der ökologischen Durchlässigkeit geben. Herr Wolf erläutert auf Nachfrage von Herrn Ehlers, dass die aufgeführten Kosten von 200.000 Euro, bzw. 300.000 Euro für den Rückbau der bestehenden Brücke, bzw. für Sicherungsmaßnahmen nötig seien. Anschließend geht Herr von Anshelm auf die Hochwassersituation ein. Aktuell sei diese ganz gut, sie hänge jedoch von der Durchlässigkeit des Mühlengebäudes ab und auf dieses habe der Kreis keinen Zugriff, da es sich in Privatbesitz befinde. Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, die Durchlässigkeit durch eine neue Brücke zu erhöhen.
Frau Lessing erläutert anschließend den Antrag ihrer Fraktion. Die Fraktion habe die Hoffnung, dass durch den Erhalt der alten Brücke, Stützungsmaßnahmen an dem Mühlengebäude eingespart werden könnten. Dazu führt Herr Dr. Zierke aus, dass der Unterhalt und die vorgeschriebenen Prüfungen für die bestehende Brücke langfristig teurer seien würden, als die Stützungsmaßnahmen für das Mühlengebäude. Darüber hinaus könnte auch bei der neuen Brücke die Nutzung durch Fußgänger ermöglicht werden. Die Verwaltung erläutert auf Nachfrage von Herrn Wulf, dass hier keine alten Rechte oder Privilegien vorliegen würden. Daneben bittet Herr Wulf zu prüfen, dass bei der geplanten Maßnahme keine Entschädigungsforderungen auf den Kreis zukommen würden. Dazu erläutert Herr Wolf, dass dies bei der weiteren Planung berücksichtigt werde. Herr Miermeister erkundigt sich, ob Widerstand durch die Anwohner oder Naturschutzverbände zu erwarten sei und welcher Zeitrahmen für den Neubau einzuplanen sei. Dazu erläutert Herr Wolf, dass er davon ausgehe, dass es Widerstand durch die Anwohner oder Naturschutzverbände geben werde, unabhängig davon, welche Variante umgesetzt werde. Daher sei es wichtig, dass das gesamte Verfahren rechtssicher durchgeführt werde. Er gehe von einer Dauer von zweieinhalb bis drei Jahren aus.
Anschließend erklärt der Vorsitzende des UNK-Ausschusses, dass er mit der ursprünglichen Planung nicht einverstanden gewesen sei, da diese falsche Parameter (ursprüngliche Planung legte z.B. Entwurfsklasse 3 RAL – Richtlinie für die Anlage von Landstraßen – mit einer Entwurfsgeschwindigkeit von Ve= 80 km/h zugrunde, die für Landstraßen außerorts ohne Bebauung gilt; wohingegen in Herrenmühle eine Innerortssituation mit angrenzenden Wohngebäuden und Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorzufinden sei, so dass die Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt06) anzusetzen) angesetzt habe und mit Neutrassierungen von 800 – 1000 m einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in ein FFH- und Landschaftsschutzgebiet dargestellt hätte. Dieses sei teilweise mit der überarbeiteten Studie korrigiert worden. Jedoch verbleibe bei ihm Skepsis. Daneben fehle ihm weiterhin ein Sanierungskonzept. Dieser Bereich sei in der Studie lediglich mit einer halben Seite behandelt worden. Erst wenn sich rausstellen würde, dass eine Sanierung der vorhandenen Brücke nicht möglich sei, sollten die weiteren Planungen vorangetrieben werden.
Danach berät der Ausschuss die einzelnen Änderungsanträge zu dem Tagesordnungspunkt. Frau Glage beantragt für die CDU-Fraktion, dass der WRI-Ausschuss zukünftig der zuständige Fachausschuss für dieses Thema und die endgültige Entscheidung seien solle und der UNK-Ausschuss den WRI-Ausschuss bei umweltrechtlichen Belangen jederzeit beraten könne. Dazu erklärt der Vorsitzende des UNK-Ausschusses, dass er gegen diese Festlegung sei, dass die geplante Maßnahme einen massiven Eingriff darstelle und umweltrechtliche Fragen von großer Bedeutung seien. Anschließend stimmen die beiden Ausschüsse nacheinander über den Antrag ab. Zuerst stimmt der UNK-Ausschuss ab.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 7Ablehnung: 5Enthaltung: -
Anschließend stimmt der WRI-Ausschuss ab.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 8Ablehnung: 4Enthaltung: -
Danach befassen sich die Ausschüsse mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Herr Sass-Olker bittet um Zustimmung zu diesem. Herr Eberhard erklärt dazu, dass er den Antrag aus ökologischen Gründen ablehne. Danach stimmen beiden Ausschüsse nacheinander über den Antrag ab. Wieder stimmt zunächst der UNK-Ausschuss ab.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 4Ablehnung: 7Enthaltung: 1
Danach stimmt der WRI-Ausschuss über den Antrag ab.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 4Ablehnung: 7Enthaltung: 1
Anschließend verweist der Vorsitzende des UNK-Ausschusses auf den Antrag seiner Fraktion, welcher bereits zur letzten Sitzung vorgelegen habe und zurückgestellt worden sei, bis die überarbeitete Machbarkeitsstudie vorliege. Frau Lessing führt dazu aus, dass sie davon ausgegangen sei, dass dieser Antrag sich mit der neuen Vorlage erledigt habe. Der Vorsitzende des UNK-Ausschusses erklärt dazu, dass die neue Marchbarkeitsstudie die Möglichkeit einer Sanierung nicht in dem Umfang prüfe, wie er es sich vorgestellt habe. Daher erhalte er seinen Antrag aufrecht. Dabei bestätigt die Verwaltung auf Nachfrage von Herrn Dieck, dass der Kreis für die Sanierung der vorhanden Brücke keine Fördergelder erhalten würde. Danach stellen die Vorsitzenden den Antrag zur Abstimmung. Zunächst stimmt der UNK-Ausschuss ab.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 1Ablehnung: 8Enthaltung: 3
Anschließend stimmt der WRI-Ausschuss über den Antrag ab.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 1Ablehnung: 8Enthaltung: 3
Danach stimmen die Ausschüsse über die Vorlage ab. Erneut stimmt zunächst der UNK-Ausschuss ab.
Beschlussempfehlung:
Der UNK-Ausschuss beschließt,
die Landrätin wird beauftragt, die Planungen bezüglich eines Brückenneubaus nahe am Bestand der jetzt bestehenden Brücke bei Herrenmühle entlang der K 12 – etwas nördlich versetzt (Variante 3.1 der Machbarkeitsstudie) - voranzutreiben und sich dabei eines fachkundigen Ingenieurbüros zu bedienen.
Zusätzlich:
Die Landrätin wird ermächtigt, weitere Prüfungen durchzuführen, damit die Voraussetzungen für eine konstruktionsmäßige Verstärkung der bestehenden Brücke bei Herrenmühle bis zu einer Tragfähigkeit von 16 (t) für die Zeit des Brückenneubaus erreicht werden können; die für die statische Prüfung benötigten Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Das Prüfergebnis mit Kostenschätzung soll dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur zur endgültigen Zustimmung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 9Ablehnung: 1Enthaltung: 2
Danach stimmt der WRI-Ausschuss ab.
Beschlussempfehlung:
Der WRI-Ausschuss beschließt,
die Landrätin wird beauftragt, die Planungen bezüglich eines Brückenneubaus nahe am Bestand der jetzt bestehenden Brücke bei Herrenmühle entlang der K 12 – etwas nördlich versetzt (Variante 3.1 der Machbarkeitsstudie) - voranzutreiben und sich dabei eines fachkundigen Ingenieurbüros zu bedienen.
Zusätzlich:
Die Landrätin wird ermächtigt, weitere Prüfungen durchzuführen, damit die Voraussetzungen für eine konstruktionsmäßige Verstärkung der bestehenden Brücke bei Herrenmühle bis zu einer Tragfähigkeit von 16 (t) für die Zeit des Brückenneubaus erreicht werden können; die für die statische Prüfung benötigten Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Das Prüfergebnis mit Kostenschätzung soll dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur zur endgültigen Zustimmung vorgelegt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
|
8,1 MB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
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62,1 kB
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|||
2
|
(wie Dokument)
|
56 kB
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