21.06.2012 - 3.2 Teilfortschreibung Regionalplan I - Windenergie
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Do., 21.06.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hartmann führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist darauf, dass der Kreistag diese beiden Ausschüsse ermächtigt habe, heute einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Der Kreistag werde diesen in seiner Sitzung im September bestätigen.
Im November 2011 habe die erste Anhörung stattgefunden. Der Kreis habe insgesamt 2.227 ha an das Land gemeldet. Das Land habe davon 1.096 ha übernommen. Gründe dafür, dass Flächen rausgefallen seien, seien teilweise, dass es keine Zustimmung der jeweiligen Gemeinde gegeben habe, oder dass die Flächen sich mit den Planungen zur A20 überschneiden würden.
Daneben verweist er auf den Beschluss der Stadt Kaltenkirchen zu der Fläche 315. Dort würden Ausgleichsflächen liegen und es seien Aufforstungsmaßnahmen für Baumaßnahmen in der Stadt Kaltenkirchen vorgenommen worden. Daneben würden in dieser Region Flächen für die notwendigen 380 KV-Leitungen gesucht werden. Dieses müsse noch geprüft werden. Daher würde heute ein entsprechend geänderter Beschlussvorschlag vorliegen. Auf Nachfrage von Herrn Behm erläutert er, dass die Fortschreibung und der Ausbau der Stromnetze nicht exakt aufeinander abgestimmt seien. Der Leitungsausbau hänge etwas hinterher.
Frau Glage erkundigt sich, ob durch den Kreis die Möglichkeit bestehe, auf die geplanten Ausgleichsflächen im Zuge des Autobahnbaus einzuwirken. Dazu erläutert Herr Hartmann, dass das Land am bestehenden Ausgleichsflächenkonzept festhalten wolle und Änderungen so kaum möglichseien. Herr Falck ergänzt dazu, dass es sich bei den Ausgleichsflächen um sehr spezielle Flächen handle, so dass es keine Auswahl an alternativen Flächen gebe. Herr Dieck verweist darauf, dass einige Flächen, die vom Land nicht aufgenommen worden seien, da sie sich mit Ausgleichsflächen überschneiden würden, vielleicht teilweise in den Regionalplan aufgenommen werden könnten. Denn nicht immer sei die gesamte Fläche als Ausgleichsfläche vorgesehen. Herr Hartmann sichert zu, dieses in die Stellungnahme des Kreises aufzunehmen. Anschließend stimmen die Ausschüsse über den vorliegenden Beschlussvorschlag ab. Zunächst der UNK-Ausschuss.
Beschlussvorschlag:
Der überarbeitete Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans I wird grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Soweit einzelnen Flächenvorschlägen des Kreises aus dem vorangegangenen Anhörungsverfahren nicht gefolgt wurde, sind die Begründungen zur Nichtübernahme vorgenannten Flächen nachvollziehbar.
Für die Fläche 183 in der Gemeinde Pronstorf erlauben die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse eine deutlich weitergehende Abgrenzung der Eignungsfläche im Westen. Dies sollte entsprechend der Anlage berücksichtigt werden. Auf die Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.
Für die Fläche 315 in Alveslohe/Kaltenkirchen sind noch die ablehnende Stellungnahme der Stadt Kaltenkirchen, die Hinweise auf bestehende Ausgleichsflächen und die Planung der TENNET für die erforderliche 380 KV-Leitung zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen. Auf die Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.
Den Gemeinden wird empfohlen, die notwendige Konkretisierung der Flächenabgrenzungen im Rahmen ihrer Planungshoheit über die Bauleitplanung zu steuern.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
Danach stimmt der WRI-Ausschuss ab.
Beschlussvorschlag:
Der überarbeitete Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans I wird grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Soweit einzelnen Flächenvorschlägen des Kreises aus dem vorangegangenen Anhörungsverfahren nicht gefolgt wurde, sind die Begründungen zur Nichtübernahme vorgenannten Flächen nachvollziehbar.
Für die Fläche 183 in der Gemeinde Pronstorf erlauben die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse eine deutlich weitergehende Abgrenzung der Eignungsfläche im Westen. Dies sollte entsprechend der Anlage berücksichtigt werden. Auf die Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.
Für die Fläche 315 in Alveslohe/Kaltenkirchen sind noch die ablehnende Stellungnahme der Stadt Kaltenkirchen, die Hinweise auf bestehende Ausgleichsflächen und die Planung der TENNET für die erforderliche 380 KV-Leitung zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen. Auf die Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.
Den Gemeinden wird empfohlen, die notwendige Konkretisierung der Flächenabgrenzungen im Rahmen ihrer Planungshoheit über die Bauleitplanung zu steuern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8 MB
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