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ALLRIS - Auszug

03.05.2012 - 3.3 Gutachten zur Ermittlung der MietobergrenzenAnt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende verweist auf die ausführliche Beratung dieser Thematik in den vorherigen Sitzungen. Heute solle das Thema, nachdem nach der letzten Sitzung in den Fraktionen beraten worden sei, abgeschlossen werden. Daneben liege inzwischen eine Resolution der Fraktionen der der Stadtvertretung aus Norderstedt vor. Es herrsche Einigkeit zwischen alle Beteiligten, dass Personen, die aktuell in einer schwierigen Lage seien, nicht zusätzlich belastet werden sollen. Daher beantrage die SPD-Fraktion, dass die Mietobergrenzen im Kreis Segeberg nochmals einem transparenten Verfahren unterzogen werden und bis zum Vorliegen des Ergebnisses Bestandsschutz für die Bezieher/innen, deren Mieten aufgrund bisheriger Höchstgrenzen anerkannt wurden, gewährt wird. Herr Miermeister erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Er bittet darum, diesen dahingehend zu ergänzen, dass die Kreisverwaltung bis zum Herbst einen runden Tisch einrichten solle, zu welchem die Wohnungsbaugesellschaften inklusive der Genossenschaften, der Ersteller des aktuellen Gutachtens (Analyse & Konzepte) und je ein Mitglied jeder im Kreistag vertretenen Fraktion eingeladen werden sollen. Herr Dr. Seeger erklärt, dass er dem Konsensantrag zustimmen werde.

Anschließend verweist die Vorsitzende auf den heute vorliegenden Antrag der Fraktion Die LINKE und erklärt, dass ein Antrag, welcher eine Sonderregelung nur für Norderstedt vorsehe, nicht beschlossen werden könne.

Herr Machemehl bezeichnet das aktuelle Gutachten und die Richtlinie als ungerecht und es sei nicht tragbar, dass fast 2000 Haushalte entsprechende Schreiben erhalten hätten, in denen sie darauf hingewiesen werden, dass ihre Miete über der Mietobergrenze liege und sie sich um neuen Wohnraum bemühen sollten. Die Vorsitzende kritisiert hierbei, dass die Fraktion Die LINKE bei diesen Schreiben stets von ‚Drohbriefen’ spreche und weist daraufhin, dass nur ca. 400 Haushalte angeschrieben worden seien.

Abschließend erklärt Herr Kittler, dass er den heutigen Antrag begrüße und die Anträge seiner Fraktion sich damit erledigt hätten.

 

Danach stellt die Vorsitzende den Antrag ihrer Fraktion mit der Ergänzung der CDU-Fraktion zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Mietobergrenzen im Kreis Segeberg werden nochmals einem transparenten Verfahren unterzogen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird Bestandsschutz für die Bezieher/innen, deren Mieten aufgrund bisheriger Höchstgrenzen anerkannt wurden, gewährt. Die Kreisverwaltung soll bis zum Herbst einen runden Tisch einrichten, zu welchem die Wohnungsbaugesellschaften inklusive der Genossenschaften, der Ersteller des aktuellen Gutachtens (Analyse & Konzepte) und je ein Mitglied jeder im Kreistag vertretenen Fraktion eingeladen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen