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ALLRIS - Auszug

22.11.2011 - 3.7.2 Budget 2012

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erklärt einführend, dass er es bedauere, dass der Ausschuss für den Bereich der Schulen in diesem Jahr nicht die Betriebsabrechnungsbögen erhalten habe. Er bittet darum, diese zukünftig zur Verfügung zu stellen. Danach befasst sich der Ausschuss mit den einzelnen Teilplänen.

 

In den TP 213 (S.203 ff.), 215 (S. 207 ff.) und 217 (S.211 ff.) ergeben sich keine Änderungen zu Haushaltsentwurf und es werden keine weiteren Anmerkungen gemacht.

 

TP 221; S. 215 ff.

Der Vorsitzende verweist auf den Beschluss aus dem letzten Jahr zu finanziellen Ausstattung der Förderzentren. Danach werde diesen 12,5 % des Richtwertes der Schulkostenbeiträge unter Berücksichtigung der Schülerzahlen als Budget zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Bereich der offenen Ganztagsschule werden zusätzlich bereitgestellt. Herr Jankowski erläutert dem Ausschuss die Änderungen, die sich im Vergleich zum Haushaltsentwurf auf Grundlage der aktuellen Zahlen ergeben haben. Für das Förderzentrum Kaltenkirchen würden sich Sachkosten von 66.420 Euro ergeben zuzüglich 60.000 Euro für den Betrieb der offenen Ganztagsschule. Damit ergebe sich ein Budget von 126.400 Euro. Der ursprüngliche Ansatz habe 115.000 Euro betragen. Für das Förderzentrum Norderstedt würden sich die Sachkosten auf 52.650 Euro belaufen und die Kosten für die offene Ganztagsschule auf 67.000. Damit ergebe sich in neuer Ansatz von 119.700 Euro im Vergleich zu 113.800 Euro. Bei der Traveschule würden sich Sachkosten von 78.570 Euro ergeben. Die Kosten für die offene Ganztagsschule würden sich auf 22.500 Euro belaufen. Damit ergebe sich ein Budget von 101.800 Euro. Ursprünglich seien es 88.200 Euro ergeben. Insgesamt würden sich damit im Bereich der Förderzentren Mehrkosten in Höhe von 30.200 Euro ergeben.

 

Anschließend stellt der Vorsitzende diese vier Teilpläne zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Danach befasst sich der Ausschuss mit den Budgets für die Beruflichen Schulen in Norderstedt und Bad Segeberg. Dazu verweist der Vorsitzende ebenfalls auf den bestehenden Beschluss zu Berechnung der Budgets.

 

TP 231; S. 220 ff.

Herr Jankowski erläutert, dass der Ansatz für die Miete von 2.780.300 Euro auf 1.800 Euro reduziert werden müsse.

 

TP 232; S. 223 ff.

In diesem TP gebe es keine Änderungen.

 

TP 233; S. 226 ff.

Herr Jankowski erläutert dem Ausschuss die Änderungen auf Grundlage der aktuellen Zahlen. Bei dem BBZ Bad Segeberg würden sich die Sachkosten auf 313.800 Euro belaufen. Hinzukommen würden die Mittel für die Förderung Lernschwacher in Höhe von 10.00 Euro, die Mittel für den Einsatz der sozialpädagogischen Fachkraft in Höhe von 15.000 Euro sowie 65.000 Euro für die EDV-Administration. Diese Summen würden dem Ansatz von 2011 entsprechen. Insgesamt ergebe sich ein Ansatz von 403.800 Euro statt 276.000 Euro. Dazu würden noch die Sachkosten für die Kreissporthalle in Höhe von 7.600 Euro kommen.

Bei dem BBZ Norderstedt würden sich die Sachkosten auf 404.300 Euro belaufen. Dazu kommen die Mittel für die Förderung Lernschwacher in Höhe von 10.000 Euro, die Mittel für die Begabtenförderung von 7.000 Euro, die Mittel für die sozialpädagogische Fachkraft in Höhe von 15.000 Euro sowie die Mittel für die EDV-Administration von 65.000 Euro. Insgesamt ergebe sich damit ein Ansatz von 501.300 Euro im Vergleich zu dem bisherigen Ansatz von 334.800 Euro.

Zu den Ansätzen der Sachkosten bei den BBZs würden noch die Personalkosten, die Mieten, Aufwendungen für die Schülerversicherungen und Urheberrechtsabgaben kommen. Für das BBZ Bad Segeberg würden die Mieten 3.257,000 Euro betragen, die Personalkosten 246.600 Euro, die Aufwendungen für die Schülerversicherung 104.700 Euro und die Urheberrechtsabgaben 10.200 Euro. Damit ergebe sich für das BBZ Segeberg insgesamt ein Ansatz von 4.029.700 Euro. Der ursprüngliche Ansatz habe 3.356.700 Euro betragen.

Für das BBZ Norderstedt würden die Mieten 2.601.000 Euro betragen, die Personalkosten 250.200 Euro, die Aufwendungen für die Schülerversicherung 130.000 Euro und die Urheberrechtsabgaben 12.700 Euro. Der Ansatz für das BBZ Norderstedt betrage 3.495.200 Euro im Vergleich zu dem bisherigen Ansatz von 2.800.200 Euro. Der Ansatz für beide Schulen zusammen betrage somit 7.524.900 Euro. Dies sei eine Steigerung um 1.368.000 Euro.

Anschließend geht Herr Jankowski auf die Mittel für die Ausstattungsinvestitionen ein. Beim Ansatz für das BBZ Bad Segeberg müsse der Ansatz von Ansatz von 393.000 Euro um 245.000 Euro für die Ausstattung des Elektrofachstufenlabors erhöht werden. Diese habe 2011 nicht mehr umgesetzt werden können und die Mittel werden 2011 eingespart. Der übrige Ansatz diene zur Ausstattung der Räume aus der Umsetzung des Raumprogramms.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erläutert er anschließend, dass die Personalkosten vom Fachdienst Personal vorgegeben seien. Diese würden sich auf alle Mitarbeiter beziehen, die bisher in den Schulen eingesetzt wurden inklusive der jeweiligen Verwaltungsleitung.

Die Schulleitungen erklären anschließend, dass die Berechnungen der Ansätze für die Schulen für sie nachvollziehbar seien.

Herr Stankat erläutert danach, dass die Schulen ebenfalls die Möglichkeit hätten, über entsprechende Anträge Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten. Der Vorsitzende empfiehlt, dass sich die Schulen dazu einmal mit Herrn Stankat in Verbindung setzen. Abschließend erkundigt sich der Vorsitzende, warum in den einzelnen TP noch Personalkosten von rd. 50.000 Euro ausgewiesen werden würden, denn die BBZs hätten eigene Ansätze für Personalkosten. Herr Jankowski erläutert dazu, dass es sich hierbei um anteilige Kosten handle. Der Ausschuss bittet die Verwaltung darum, diese Ansätze noch einmal zu überprüfen.

Danach stellt der Vorsitzende die TP 231,232 und 233 sowie den Prüfauftrag bezüglich der anteiligen Personalkosten zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

TP 241; S. 230 ff.

In diesem TP gebe es keine Änderungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 11Ablehnung: 1Enthaltung: -

 

TP 243; S. 234 ff.

In diesem TP seien noch die ursprünglichen Ansätze für die Urheberrechtsabgaben und die Schülerversicherung enthalten. Diese müssten um den Teil reduziert werden, der nun auf die BBZs übertragen worden sei. Der Ansatz für die Urheberrechtsabgaben müsse von 25.000 Euro auf 2.100 Euro reduziert werden, auch in der mittelfristigen Finanzplanung. Der Ansatz für die Schülerversicherung müsse von 245.000 Euro auf 10.300 Euro reduziert werden. Danach stimmt der Ausschuss über diesen TP ab.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Abschließend weist Herr Jankowski daraufhin, dass im Haushaltsentwurf die Gastschulbeiträge nicht enthalten seien. Diese würden sich auf 555.000 Euro für Schüler, die Landesberufschulen besuchen, belaufen und auf 717.000 Euro für Schüler, die Bezirksfachklassen besuchen. Auf Nachfrage von Herrn Wengler erläutert er, dass die Einnahmen in diesem Bereich sich auf rd. 162.000 Euro belaufen würden. Diese seien im Haushalt enthalten.

 

Für die Budgetberatungen zum Haushalt 2013 bittet der Ausschuss die Verwaltung darum, die Änderungen zum Haushaltsentwurf im Vorwege schriftlich vorzulegen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen