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ALLRIS - Auszug

27.09.2011 - 3.1 Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft - Betrauung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wiesing-Weißbarth erläutert dem Ausschuss den vorliegenden Betrauungsakt. Dieser sei nötig, um den Vorschriften der EU gerecht zu werden, da diese Bedenken habe, dass ansonsten eine ungleiche Förderung der Wirtschaft erfolge. Es seien jedoch nur wenige Bereiche, wie ÖPNV, Bäder oder Kultur klar geregelt, alle übrigen Bereiche seien eine Frage der Gestaltung. BDO und die Verwaltung hätten die Auffassung vertreten, dass in diesem Fall kein beihilferechtlicher Tatbestand erfüllt sei. Die Kommunalaufsicht des Landes hätte jedoch Bedenken gehabt und vorgeschlagen, dass dieses Thema mit Hilfe eines Betrauungsaktes gelöst werde. Dabei weist sie daraufhin, dass dieser jederzeit gekündigt werden könne, wenn die EU für den Bereich der Wirtschaftsförderung klare Regelungen erlasse. Frau Lessing verweist anschließend auf die unterschiedlichen Fristen, die in den Punkten 4.10 und 6.2 des Betrauungsaktes enthalten seien. Dazu führt Frau Wiesing-Weißbarth aus, dass die Gesellschaft neben der Vorlage des Jahresabschlusses jährliche eine Abrechnung vorlegen müsse, welche darstelle, welche Mittel für die einzelnen Bereiche verwendet worden seien. Diese Abrechnung könne nach dem Jahresabschluss vorgelegt werden. Auf Nachfrage von Herrn Kaldewey erläutert sie, dass der Kreis die Verantwortung gegenüber der EU trage. Anschließend geht sie auf die in Punkt 4.7 genannte Bereiche ein. Die Beträge seien nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt und festgelegt worden. Sie könnten jedoch in Nachhinein angepasst werden. Es sei nötig, dass dieser Rahmen gesteckt werde.

Danach stellt der Vorsitzende die Vorlage zu Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

Dem Betrauungsakt in der vorliegenden Form wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 11Ablehnung: 1Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage