16.08.2011 - 3.1 Änderung der Beteiligungsstrukturen des Kreises...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Di., 16.08.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Krügel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende weist einführend daraufhin, dass die verbindliche Auskunft des Finanzamtes zwischenzeitlich vorliege und heute an alle Mitglieder verteilt worden sei.
Bei dem Verschmelzungsvertrag bittet Herr Behr für seine Fraktion darum, dass geprüft werde, ob es im Zuge der Verschmelzung nicht einfacher sei, das Stammkapital der KSB einmalig um 1.435,41 Euro zu erhöhen, um Notar- und Gerichtskosten zu sparen. Bisher sei eine Erhöhung um 435,41 Euro und eine weitere um 1.000 Euro vorgesehen. Dazu erläutert Herr Wolf, dass das bisher geplante Verfahren der Empfehlung der BDO entspreche. Anschließend stellt der Vorsitzende den Prüfauftrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
Anschließend verweist Herr Behr auf den Gesellschaftsvertrag der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH und bittet um Stellungnahme, ob es richtig sei, dass keine Stellvertretung für den Geschäftsführer vorgesehen sei. Dazu führt Herr Wolf aus, dass es auch bisher keine Stellvertretung gegeben habe und diese Regelung übernommen worden sei. Diese Frage müsste im Aufsichtsrat diskutiert werden. Frau Lessing spricht sich dafür aus, eine entsprechende Vertretungsregelung zu finden und beantragt diese in § 12 des Vertrages aufzunehmen. Herr Eberhard spricht sich dagegen aus, da dies aus Haftungsgründen eine Kostenfrage sei. Danach stellt der Vorsitzende den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 5Ablehnung: 7Enthaltung: -
Anschließend befasst sich der Ausschuss im Rahmen der Beratung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mit deren zukünftigem Name. Die SPD-Fraktion spricht sich für die Bezeichnung „Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Kreis Segeberg“ aus. Durch den Zusatz „Kreis“ solle deutlich gemacht werden, dass es sich um die Wirtschaftsförderung des Kreises handle und nicht der Stadt Bad Segeberg. Herr Miermeister spricht sich dafür aus, den Zusatz „Kreis“ zu streichen. Einigkeit herrscht im Ausschuss in Bezug auf die Kurzbezeichnung. Diese solle „SEWEG“ lauten. Für die ausgeschriebene Bezeichnung verständigt sich der Ausschuss einstimmig auf „Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH“.
§ 3 Abs. 2 des Vertrages solle um den Zusatz „u.a.“ ergänzt werden, damit die Nennung der Ziele nicht abschließend sei. Diesem stimmt der Ausschuss einstimmig zu.
Zu der Formulierung in § 7 erläutert Herr Wolf, dass damit der zeitlich erste Geschäftsführer gemeint sei. Daher sollen in Satz 2 nach dem Wort „Geschäftsführer“ die Worte „nach Gründung“ ergänzt werden. Weiterhin führt Herr Wolf auf Nachfrage von Herrn Behr aus, dass die Gesellschafterversammlung aus dem Geschäftsführer der KSB bestehe. Der Einfluss der Politik sei durch den Aufsichtsrat gegeben. Die Mitglieder würden durch den Kreistag berufen werden.
Zur Vereinbarung zur teilweisen Aufhebung des Nießbrauchrechtes an den Aktien der E.ON Hanse AG regt Herr Behr an, diese so anzupassen, dass ein Teil des Nießbrauchrechtes der KSB zur Verfügung stehe, da diese bisher keine eigenen Einnahmen habe. Herr Wolf erläutert dazu, dass diese auch in der Vergangenheit keine eigenen Einnahmen gehabt hätte. Daneben verfüge sie über Kapital, um die Geschäftsausgaben der kommenden Jahre zu tragen. Frau Lessing spricht sich dafür aus, der KSB einen Teil des Nießbrauchrechtes zur Verfügung zu stellen, um auch in diesem Bereich Steuern sparen zu können. Herr Behr beantragt, dieses zu Prüfen. Der Vorsitzende stellt diesen Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 5Ablehnung: 7Enthaltung: -
Anschließend erläutert Herr Wolf den aktuellen Stand in Bezug auf die beihilferechtlichen Aspekte. Die Kommunalaufsicht des Innenministeriums vertrete die Auffassung, dass es eines Betrauungsaktes bedarf, in welchem die Ziele der Gesellschaft konkretisiert werden. Dieser solle nunmehr erstellt werden. Weiterhin müsse § 3 Abs. 4 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages gestrichen werden.
Anschließend bittet Herr Gloger um einen aktuellen Stand in Bezug auf den künftigen Geschäftsführer. Dazu führt die Landrätin aus, dass sie nach der Mitteilung des Finanzamtes mit dem Bewerber telefoniert habe. Er freue sich über die positive Rückmeldung des Finanzamtes. Nach dem Notartermin am 26.08.11 könne er den Vertrag unterschreiben. Wann genau er seine Tätigkeit aufnehmen könne, hänge davon ab, wann sein bisheriger Arbeitgeber ihn gehen lasse.
Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
- Dem Verschmelzungsvertrag zwischen der Kreis Segeberg Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG und der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH wird zugestimmt. Der Aufsichtsrat der Kreis Segeberg Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG wird abberufen.
- Der Gesellschaftsvertrag der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH vom 17.12.2004 wird geändert; die Änderungen ergeben sich aus der Anordnung und den Formulierungen der Vorschriften des Gesellschaftsvertrages vom 14.07.2011 (Anlagen 2a und 2b zur Beschlussvorlage). Der Aufsichtsrat der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH wird abberufen.
- Dem Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft im Kreis Segeberg mit dem Firmennamen „Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (SEWEG)“ wird zugestimmt. Die Stammeinlage der Segeberger Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft in Höhe von 100.000,- € wird durch die KSB VerwaltungsGmbH geleistet.
- Als Aufsichtsratsmitglieder der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg werden benannt:
1.Jutta Hartwieg, Landrätin
2.Arne-Michael Berg
3.Jörg Buthmann
4.Claus Peter Dieck
5.Klaus-Peter Eberhard
6.Bernd Jorkisch
7.Edda Lessing
8.Peter Säker
9.Peter Stoltenberg
- Als Geschäftsführer der Segeberger Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft wird benannt: Herr…
- Für den Fall der nicht rechtzeitigen Bestellung eines ordentlichen Geschäftsführers wird als kommissarischer Geschäftsführer der Segeberger Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Herr Herbert Schütt benannt.
- Die Jahres- und Lageberichte der KSB VerwaltungsGmbH und KSB GmbH & Co. KG der Jahre 2008 bis 2010 werden zur Kenntnis genommen.
- Der Teil-Aufhebung des Nießbrauchvertrages zwischen dem Kreis und der KSB VerwaltungsGmbH an 21.600 Aktien der E.ON Hanse AG wird zugestimmt. Dem Abschluss eines Nießbrauchvertrages zwischen der KSB VerwaltungsGmbH und der SEWEG an 21.600 Aktien der E.ON Hanse AG wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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1,2 MB
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