21.06.2011 - 3.6 Fortführung der Verträge über das Beratungswese...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 21.06.2011
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende verweist auf die Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses. Der Sozialausschuss habe sich für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren ausgesprochen, der Jugendhilfeausschuss für vier Jahre. Jeweils für die Verträge, die in die Zuständigkeit des jeweiligen Ausschusses fallen. Herr Busch bittet darum, dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu folgen. Daneben weist er daraufhin, dass der Jugendhilfeausschuss gemäß § 71 SGB VIII im Kreistag antragsberechtigt sei. Herr Miermeister berichtet anschließend aus dem Sozialausschuss. Dort hätten die Träger sich für eine Laufzeit von drei Jahren ausgesprochen. So habe auch der neue Kreistag ausreichend Gelegenheit, sich in die Thematik einzuarbeiten. Frau Lessing beantragt anschließend, entsprechend der Voten der Fachausschüsse zu beschließen. Herr Mohr verweist auf den Bericht des Landesrechnungshofes. Danach sei der Kreis gefordert über das Beratungswesen nachzudenken. Daher spreche er sich für eine Laufzeit von drei Jahren aus. Daneben gebe es den Grundsatzbeschluss des Kreistages, alle Verträge mit einer Laufzeit von drei Jahren auszustatten. Herr Busch kritisiert anschließend, dass bei Tagesordnungspunkt 3.3 vehement gefordert worden sei, der Empfehlung des Fachausschusses zu folgen, in diesem Fall von der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses abgewichen werden solle. Anschließend stellt der Vorsitzende zunächst den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt, die Verträge zur Fortführung des Beratungswesens in der vorgelegten Entwurfsform entsprechen der Voten der Fachausschüsse für die Dauer von drei Jahren (Sozialausschuss) bzw. für die Dauer von vier Jahren (Jugendhilfeausschuss) abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 5Ablehnung: 7Enthaltung: -
Danach stellt der Vorsitzende den Antrag der CDU-Fraktion über eine einheitliche Laufzeit von drei Jahren zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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