25.05.2011 - 3.1 Fortführung der Verträge über das Beratungswese...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 25.05.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende führt in die Thematik ein und weist daraufhin, dass die Frage offen sei, ob die Verträge für drei oder für vier Jahre verlängert werden sollen. Dabei müsse man beachten, ob die Träger eine Vertragslaufzeit über vier Jahre zu den aktuellen finanziellen Bedingungen durchhalten können. Er persönlich spreche sich für eine Laufzeit von vier Jahren aus. Dabei solle nach zwei Jahren eine Wirtschaftlichkeitsprüfung stattfinden, um die Verträge evtl. anzupassen. Die Verwaltung führt anschließend aus, dass die Einzelfallarbeit Vorrang habe und die Träger somit weniger Mittel für die freie Arbeit einsetzen könnten. Der Vorteil für die Träger sei bei einer Vertragslaufzeit von vier Jahren längere Planungssicherheit. Daneben wird auf die anstehende Kommunalwahl hingewiesen und der neue Kreistag hätte ausreichend Gelegenheit sich einzuarbeiten. Frau Altenhöner erklärt, dass sie eine Vertragslaufzeit von vier Jahren für zu lang halte. Sie spreche sich für drei Jahre aus, da sie die Gefahr sehe, dass die Träger die Leistungen nicht mehr in der gewohnten Qualität erbringen könnten. Herr Schroeder weist anschließend daraufhin, dass es der Wunsch der Träger gewesen sei, den Vertrag auf vier Jahr abzuschließen. Daneben biete diese Laufzeit die Möglichkeit, ausreichend Erfahrungen im Rahmen der Sozialraumorientierung zu sammeln. Die vom Vorsitzenden eingebrachte Lösung trage er nicht mit. Frau Hahn-Fricke erklärt für die CDU-Fraktion, dass sich diese für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren ausspreche. Herr Dr. Hoffmann macht den Vorschlag, dass der Ausschuss sich eine Selbstbindung geben könnte, sich in zwei Jahren erneut mit dem Thema zu befassen und das Beratungswesen im Verhältnis zur Sozialraumorientierung zu beraten. Diesem Vorschlag folgt der Ausschuss.
Zu den Verträgen bittet Frau Hahn-Fricke um Stellungnahme, warum die Summe für die Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt in Bad Segeberg von rd. 44.000 Euro auf nun 49.937,66 Euro angestiegen sei. Dazu erklärt die Verwaltung, dass diese Summe bereits in der Vergangenheit durch Kreistagsbeschluss angepasst worden sei. Daneben fehle ihr die Einbindung der Träger in die Sozialraumorientierung. Dazu weist Herr Heinze daraufhin, dass dieses in § 3 a geregelt sei.
Abschließend stimmt der Ausschuss über die Vertragslaufzeit ab. Dazu stellt der Vorsitzende zunächst eine Laufzeit von vier Jahren zur Abstimmung, wobei nur jene Verträge zur Abstimmung kommen, die auf den Geschäftsbereich des Jugendhilfeausschusses entfallen.
Anlagen zur Vorlage
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