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ALLRIS - Auszug

12.03.2024 - 4.4 Einstellung der Geschwisterermäßigung für Schul...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Flak fragt nach dem finanziellen Umfang und wie es sich auf die Satzung der Sozialstaffel auswirke. Aktuell gebe es die Sozialstaffel und die einkommensunabhängige Ermäßigung.

Frau Hahn-Fricke merkt an, dass in der Vorlage stehe, dass es eine freiwillige Leistung sei, sie es aber in keiner Liste gefunden habe.

Frau Terschüren antwortet, dass die Kosten sich grob überschlagen für den Istzustand auf eine halbe Million Euro belaufen würden. Diese seien im Teilplan 361 unter Sozialstaffel und Kinderbetreuungskosten eingerechnet. Zu finden sei die Maßnahme im Vorbericht des Haushaltes oder bei den pflichtigen Leistungen, die in der Höhe freiwillig sind. Die einkommensunabhängige Ermäßigung sei nach dem Gesetz eine Kann-Vorschrift. In der Satzung stehe wie genau vorgegangen werden solle. Dies korrespondiere mit dem KitaG. Die Sozialstaffel sei vorgegeben durch das SGB VIII.

Frau Schultz erklärt, dass die freiwilligen Leistungen für die Übergangszeit seien, bis der Hort überall in eine offene Ganztagsschule umgewandelt sei. Wenn die Maßnahme fortgeführt werden solle, dann müsse die OGS gleichermaßen gefördert werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Geschwisterermäßigung für Schulkinder in anerkannten Horten wird zum 31.12.2024 eingestellt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

Gesamt

12

 

 

12

 

 

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Anlagen zur Vorlage