Inhalt
ALLRIS - Auszug

10.10.2023 - 3.1 Antrag des Trägervereins KZ-Gedenkstätte Kalten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Es gibt keine Anmerkungen oder Fragen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die institutionelle Förderung der KZ-Gedenkstätte Springhirsch wird als Aus­nahme gemäß Ziff. 3.7 der Richtlinien des Kreises über die finanzielle Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 anerkannt und fortgesetzt.

Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. soll in den Jahren 2024-2026 im Rahmen einer institutionellen Förderung gemäß den Richtlinien des Kreises Segeberg über die Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2027 eine Anteilfinanzierung (Ziff. 3.2) in Höhe von bis zu 30 v.H. der als förderfähig anerkannten Kosten der Maßnahme erhalten.

Ausnahmsweise wird gemäß Ziff. 2.3 der Richtlinien einer Förderung zur Deckung laufender Betriebskosten zugestimmt.

Der Trägerverein soll daher mit folgend genannten, seitens des Fachdienstes im Rahmen der Antragsprüfung ermittelten Summen maximal gefördert werden:

 

Haushaltsjahr 2024: 45.000,00 € (Förderquote 30 %)

Haushaltsjahr 2025: 51.000,00 € (Förderquote 30%)

Haushaltsjahr 2026: 49.000,00 € (Förderquote 30%)

 

Die Förderung durch den Kreis wird nur dann gewährt, wenn seitens des Träger­vereins die Gesamtfinanzierung der Gedenkstätte durch Eigenbeteiligung und die Beteiligung der übrigen Zuwendungsgeber nachgewiesen wird. Einzelheiten sind im öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag festzulegen.

 

Da es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises handelt, für die bisher kein politischer Beschluss vorliegt, steht der Beschluss unter Finanzierungsvorbehalt bis zum Haushaltsbeschluss des Kreistages im Dezember 2023.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 5

 

 

5

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

AfD

 1

 

 

1

FDP

 1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

Gesamt

 12

 

 

12

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage