04.09.2023 - 4.1 Sachstandsbericht des Projektes "Sicherstellung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Mo., 04.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gesundheit
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Dr. Emken führt in die Thematik ein. Frau Lüth und Frau Schwittay von der Ärztegenossenschaft Nord stellen anhand einer Präsentation den Sachstand vor.
Frau Hahn-Fricke fragt, ob derzeit 19 Weiterbildungsärzt*innen im Förderprogramm des Kreises seien. Frau Schwittay erklärt, dass in den Kliniken eine Person und in der Wohngeldförderung fünf Personen seien. 19 Personen seien angestellte Ärzt*innen in Praxen, die noch nicht selbständig seien. Frau Kreissl erkundigt sich, an welchem Punkt sich die Personen in Weiterbildung befänden. Frau Schwittay erklärt, dass es sich bei den 19 Personen um Ärzt*innen in Weiterbildung in der Allgemeinmedizin handele. Einige seien im ersten Jahr in der Klinik, andere stünden kurz vor der Prüfung.
Frau Dr. Emken erklärt, dass alle Ärzt*innen ihre Ausbildung in der Klinik machen würden. Anders sei das bei Weiterbildung zur Fachärztin/ zum Facharzt Allgemeinmedizin, die absolvieren einen Großteil ihrer Weiterbildung in der ambulanten Versorgung bei den niedergelassenen Fachärzten. Die Organisation liege somit in der Regel bei den Weiterbildungsärzt*innen.
Herr Larcher erklärt, dass der Wohnkostenzuschuss laut dem Bericht im März sehr gut angenommen werde. Frau Dr. Emken erläutert, dass ursprünglich angenommen wurde, dass die Kliniken kein Interesse daran haben werden, für die Praxen auszubilden. Daher gebe es eine Verpflichtung, drei bis fünf Jahren im Kreis Segeberg zu bleiben. Voraussetzung für die Wohngeldförderung sei, dass die Ärzt*innen neu in den Kreis Segeberg ziehen und am Weiterbildungsprogramm teilnehmen. Diese nehmen nur nicht an den 3-seitigen Verträgen der Kliniken teil.
Frau Hahn-Fricke erwidert, dass dies so nicht im Förderprogramm stehe.
Frau Dr. Emken erklärt weiter, dass es sich um zwei verschiedene Förderungen und Anträge handele. Einmal gehe es darum, wer in den Kreis zieht und einmal gehe es um den Weiterbildungsarzt. Frau Hahn-Fricke merkt an, dass sie das Gefühl habe, die Ärzt*innen seien nur auf den Wohngeldzuschuss aus. Frau Dr. Emken klärt auf, dass drauf geachtet werde, dass es sich um „Segeberger Kinder“, also Menschen mit einer Verbindung nach Bad Segeberg, handelt. Der Anreiz solle sein, nicht nur die Weiterbildung im Kreis zu machen, sondern dort auch langfristig zu wohnen.
Frau Hahn-Fricke deutet darauf hin, dass für 2023 zehn Plätze zur Weiterbildung der Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa) genehmigt worden seien, aber nur sieben davon belegt seien. Frau Dr. Emken berichtet, dass sich die Ausbildung über viele Wochenenden erstreckt und daher in dieser von der kassenärztlichen Vereinigung angebotenen Form nicht attraktiv sei.
Frau Lüth erzählt, dass es ein Netzwerktreffen geben solle. Es sei schwierig, alle Ärzt*innen an eine Stelle zu bringen und sich auszutauschen, weshalb die Politik die Möglichkeit bekommen solle, sich auszutauschen. Dafür solle es mehrere Termine geben, die die Politik in den Praxen wahrnehmen können. Sie fragt nach einem Stimmungsbild. Herr Schulz lobt diese Idee und schlägt vor, diesen Termin als Ausschusssitzung durchzuführen. Frau Lüth korrigiert, dass dies nicht als Sitzung gedacht sei, sondern als gesonderter Termin mit gemeinsamen Dialog.
Auf Nachfrage von Herrn Brauer erklärt Frau Dr. Emken, dass es fünf Anträge auf Wohngeld mit je 300 € Förderung im Monat gebe. Diese bekämen nur Ärzt*innen in Weiterbildung, die dafür in den Kreis Segeberg ziehen. Die Förderung sei außerdem an die Tätigkeit in einer festgelegten Praxis gebunden.
Frau Hahn-Fricke erkundigt sich nach dem Mobilitätskonzept und dass auch Schlafunterkünfte gesucht würden. Frau Lüth erklärt, dass das tägliche Pendeln nicht für jeden Studierenden praktikabel sei. Es gebe immer mehr Blockpraktika für mehrere Monate und man wolle zusätzlich Wohnmöglichkeiten und Dialog vor Ort bieten, um ländliche Standorte attraktiver zu machen. Frau Dr. Emken ergänzt, dass dadurch die Attraktivität der kleinen Gemeinden gesteigert werden solle. Wenn die Student*innen bereits dort gewohnt haben, würden sie ggf. die Vorteile des ländlichen Wohnens erkennen. Auf Nachfrage von Frau Hahn-Fricke erklärt sie, dass es beide Möglichkeiten, Schlafunterkünfte und Statt-Auto, geben solle.
Frau Kreissl unterstützt die Idee mit Statt-Auto, merkt aber an, dass im Bericht für die Teilnahme an zwei Messen 10.000 € angesetzt würden. Sie fragt, ob es vor Ort sinnvoller wäre als auf einer Messe.
Frau Lüth erklärt, dass der Bekanntheitsgrad ein sehr großes Thema sei und Netzwerken wichtig sei. Man müsse jene erreichen, die noch nicht im Kreis Segeberg sind und den Kreis gegenüber der Stadt Hamburg attraktiv machen. Außerdem gebe es für Quereinsteiger noch kein spezielles Angebot und daher wäre es gut, wenn man im Kreis Segeberg auf diese Zielgruppe zugehen könne. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese die Kliniken verlassen und sich niederlassen wollen, sei gegeben. Es gebe daher auch Willkommenstaschen, um den Kontakt zu pflegen. Dies gelinge zu großen Teilen auch über das Netzwerk und die Willkommenskultur.
Frau Hahn-Fricke erkundigt sich, wie viele Ärzt*innen in Praxen in Weiterbildung seien, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen.
Frau Lüth erklärt, dass das Förderprogramm Geld sei, welches die Kliniken nutzen sollen, um Stellen für Ärzt*innen in Weiterbildung zu schaffen. In den Praxen sei momentan eine Person im Förderprogramm. Von 19 Personen bekämen vier momentan Wohngeldförderung. Vom großen Topf sei noch nichts ausgeschüttet worden, da die Rückzahlung zu abschreckend für die Ärzt*innen sei. Die Ärzt*innen müssten Geld zurückbezahlen, obwohl die Klinik das Geld erhält. Von den 19 Ärzt*innen seien zwei in Kliniken und der Rest in Praxen.
Herr Rydz erklärt, dass der nächste Schritt sein sollte, die Förderung neu zu regeln. Wenn Weiterbildungsärzt*innen den Vertrag eingehen und etwas zurückzahlen müssten, weil sie nicht im Kreis blieben, dann solle dies nur in Höhe der Zuwendung sein, die sie persönlich erhalten hätten. Frau Lüth erklärt, dass dies mit der Verwaltung vorbereitet werden müsse und dann im November mit der Politik diskutiert werden solle. Herr Rydz erkundigt sich nach dem Bedarf des Kreises Segeberg auf Besetzung der hausärztlichen Praxen. Frau Lüth erklärt, dass die kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein in kleine Gebiete einteile und dort schaue, wie viel Einwohner*innen und Ärzt*innen es in dem entsprechenden Bereich gebe. Es würde jedoch die Demographie, wie viel Personen behandelt würden und wie viele über 55 Jahre alt seien nicht berücksichtigt. Laut der kassenärztlichen Vereinigung sei der Kreis Segeberg überbesetzt und habe keinen Bedarf. Man wisse jedoch, dass viele Ärzt*innen im Kreis Segeberg über 70 Jahre alt seien und der Bedarf damit gegeben sei.
Frau Kreissl appelliert, nicht so klein zu denken und Student*innen aus ganz Deutschland anzusprechen. Außerdem erkundigt sie sich, ob es möglich sei eine Umfrage unter den Ärzt*innen zu den Informationen zu machen, die die kassenärztliche Vereinigung nicht habe. Frau Dr. Emken erklärt, dass die deutschlandweite Vernetzung schon über den Weiterbildungsverbund bestehe. Auf Nachfrage von Frau Kreissl erklärt sie, dass die Praxen so leichter Weiterbildungsassistenzen finden würden. Weiterzubildende bekämen außerdem schneller und einfacher eine Anschlussanstellung. Man habe bei allen Praxen die Schwerpunkte abgefragt, um Weiterzubildende entsprechend verteilen zu können.
Frau Kreissl teilt mit, dass Sie Ideen habe, wie man Student*innen in ganz Deutschland ansprechen könne und werde sich bei Frau Dr. Emken melden.
Frau Hahn-Fricke lobt das Vorgehen, merkt aber an, dass der KT-Beschluss ein anderer gewesen sei. Frau Rimbach erklärt, dass zur Novembersitzung eine Beschlussvorlage erstellt werde, um eine gewisse Umsteuerung vorzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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386,8 kB
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