30.03.2023 - 19.3 Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Strategisc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 30.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Flak erklärt, dass 2019 der Beschluss über die strategischen Ziele gefasst worden sei. Hier sei ein Satz eingefügt worden, dass die Umsetzung der gendergerechten Sprache durch den Genderstern erfolgen soll. Der Genderstern stehe aber barrierefreien Schriftstücken massiv entgegen. Für Personen, die Schwierigkeiten mit der Schriftsprache oder der deutschen Sprache insgesamt haben, würde die Verständlichkeit erheblich erschwert. Zudem habe eine Umfrage im letzten Jahr ergeben, dass die Mehrheit der Bevölkerung den Genderstern ablehne. Es sei an der Zeit, den Teil des Beschlusses aufzuheben, um zu einer verbindlichen Sprache zurückzukehren. Der Antragstext sei nahezu 1:1 aus einem Antrag der CDU-Fraktion im Kreis Pinneberg übernommen worden.
Herr Kowitz erinnert daran, dass der Antrag auf eine barrierefrei Verwaltung im Hauptausschuss zurückgezogen worden sei und er angekündigt habe, in der neuen Wahlperiode ausgiebig darüber zu diskutieren, ob, wie und wo die gendergerechte Sprache umgesetzt werde. Herr Wendorf teilt mit, dass der Antrag zum Tagesordnungspunkt strategische Ziele gestellt worden sei. Der WDR habe herausgefunden, dass die Ablehnung der gendergerechten Sprache in der Bevölkerung wachse. Um der Politikverdrossenheit entgegen zu wirken, müssten alle politischen Vertreter*innen die gewünschte Sprache es Volkes sprechen.
Frau Lessing schließt sich den Ausführungen von Herrn Kowtz an und erklärt, dass der Begriff „Sprache des Volkes“ einen anderen Konsens habe. Herr Hansen weist darauf hin, dass auch die beiden Jugendkreispräsidentinnen die Gendersprache ganz selbstverständlich verwenden. Die gendergerechte Sprache sei nicht barrierefrei, aber inklusiv und nehme jeden mit. Über die Lösugen sei zu diskutieren. Herr Wendorf entgegnet, dass die Jugendlichen die Verwendung der gendergerechten Sprache in der Schule vermittelt bekämen und sich darauf verlassen, dass dies richtig sei. Herr Schroeder erklärt, dass Jugendliche sich durchaus eine eigene Meinung bilden und dies müsse unterstützt werden.
Herr Flak fasst zusammen, dass es beim Antrag der AfD-Fraktion nur um dem Verzicht auf den Genderstern gehe, der ein Schritt in Richtung der barrierefreien Sprache wäre. Über weitere Maßnahmen für eine barrierefreie Verwaltung mit z. B. einfacher Sprache, leichter Sprache, Gebärdensprache oder Blindenschrift müsse ausführlich in der nächsten Wahlperiode diskutiert und entscheiden werden.
Beschluss:
Der Beschluss wird um den folgenden Punkt ergänzt:
„Der Satz 2 des unter TOP Ö 6 gefassten Beschlusses vom 26.09.2019 wird aufgehoben. In sämtlichen Mitteilungen, Dokumenten, Vordrucken, amtlichen Schreiben sowie im Internetauftritt des Kreises wird zukünftig auf grammatikalisch falsche Gender-Sprache (Gender*, Gendersternchen, Genderdoppelpunkt, Binnen-I usw.) verzichtet. Stattdessen sollen den Regeln der deutschen Grammatik und der amtlichen Rechtschreibung entsprechend z.B. die weibliche und die männliche Form verwendet werden.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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146,9 kB
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