23.03.2023 - 3.11 Antrag der CDU-Fraktion auf eine barrierefreie ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 23.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Herr Kowitz bezieht sich auf die Sitzung des letzten Sozialausschusses, in der es einen Bericht zur Barrierefreiheit gegeben habe. Bereits 2014 sei beschlossen worden, dass z. B. Broschüren barrierefrei erstellt werden sollen. Die Broschüre „was macht die Kreisverwaltung“ und auch die neue Internetseite des Kreises würden die Kriterien nicht erfüllen. Es sei jedoch wichtig, dass jemand, der beispielsweise schlecht sehen kann, über die Homepage Informationen erhalten könne. Auch Antragserklärungen in einfacher Sprache seien unabkömmlich.
Frau Lessing fragt, was Ziel des Antrags sei, denn einen entsprechenden Beschluss gebe es bereits und die Verwaltung befinde sich in der Umsetzung. Es gebe den Aktionsplan zum Handlungskonzept Inklusion, zu dem laufende Berichte mit entsprechenden Vorlagen im Sozialausschuss und Jugenhilfeausschuss erfolgen würden. Auf der Homepage seien Arbeitshilfen für sehbehinderte Menschen vorhanden und die Verwaltung habe Informationsmaterial für Blindenschrift erarbeitet. Die neuen Verwaltungsgebäude seien gemäß der gesetzlichen Vorgaben barrierefrei und der im Aktionsplan enthaltene Behindertenbeirat sei unter anderem mit den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt worden. Sie möchte weiter wissen, ob die Umsetzung nicht schnell genug erfolge oder ob die CDU-Fraktion bestimmte Gruppen nicht ausreichend berücksichtigt finde. Dies könne sie dem gestellten Antrag nicht entnehmen und bittet um Konkretisierung.
Herr Hansen teilt mit, dass er die Anmerkungen von Frau Lessing folgen könne. Der Aktionsplan sei minutiös ausgearbeitet worden und die Umsetzung dauere naturgemäß seine Zeit. Ein Behindertenbeirat hätte dies deutlich vorangebracht. Bescheide müssten rechtlich unanfechtbar formuliert werden und könnten deshalb nur bedingt in leichter Sprache geschrieben werden. Er halte den Antrag für unnötig.
Herr Flak verweist auf den gestellten Antrag zur Abschaffung des Gendersternchens (s. TOP 3.12.3), der unmittelbar mit einer barrierefreien Verwaltung zu tun habe. Durch den Wegfall wäre die leichte Sprache einfacher umsetzbar.
Der Landrat erklärt, dass es sich um ein komplexes Thema handele, das vermutlich nie beendet sein wird. In der nächsten Wahlperiode sollten Ressourcen für die Umsetzung festgelegt werden. Ob ein 12-seitiger Brief in leichter Sprache für eine Person mit Lese- und/oder Verständigungsschwierigkeiten besser verständlich sei, als ein 3-seitiger Brief in etwas komplizierterer Schreibweise, sei fraglich. Das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt arbeite hochengagiert an dem Thema. Die neue Homepage sei noch nicht perfekt, aber ein großer Schritt in Richtung Barrierefreiheit sei hier getan.
Herr Kowitz bemängelt, dass der Aktionsplan 2016 beschlossen worden sei, jedoch seien nicht einmal die Hauptpunkte abgearbeitet worden. Dies müsse in den strategischen Zielen verankert werden. Er zieht den Antrag aufgrund der Diskussion zurück.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,5 kB
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