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ALLRIS - Auszug

16.11.2022 - 7.1 Antrag der CDU-Fraktion zur höheren Unterstützu...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Holowaty möchte wissen, ob der beantragte Betrag in 2023 ausgegeben werden könne und was mit dem Betrag realisiert werden könne. Er merkt an, dass der WZV bereits im Clusterbereich tätig sei. Herr Pütz fragt nach, ob eine rückwirkende Zahlung beihilferechtlich zulässig sei. Herr Ahrens erkundigt sich, auf welcher Grundlage die Summe von 250.000 € festgelegt worden sei, ob der WZV den Antrag als zielführend sehe und ob eine Doppelförderung ausgeschlossen sei.

 

Herr Hartmann führt aus, dass die Gemeinden, die sich den WZV-Ausbauclustern angeschlossen haben, die Aufgabe per öffentlich-rechtlichem Vertrag an den WZV übertragen haben. Der Ausbau sei dort zu 100 Prozent fremdfinanziert und die Gemeinden hätten keine direkten finanziellen Lasten zu tragen. Die Kosten der Fremdfinanzierung würden durch die Pachten der Netzbetreiber vereinnahmt. Das Netz bleibe im Eigentum der Gemeinde. Der WZV habe den Höchstbetrag von 50.000 € Fördermittel für den Breitbandausbau vom Kreis erhalten. Eine nachträgliche Förderung eines bereits laufenden Projektes sei zudem rechtlich unzulässig.

 

Herr Buthmann erläutert, dass nach Abzug der Förderungen 1,5 Mio. € für die Gemeinden übrig bleiben würden. Einige Bürgermeister hätten geäußert, dass mit zweierlei Maß gemessen werde. Zum anteiligen Ausgleich solle die Summe von 250.000 € eingesetzt werden, weil das Netz zu einem unbestimmten Zeitpunkt an die Kommunen übergehen werde. Der Landrat klärt auf, dass es sich um zwei unterschiedliche Tatbestände handele. Zum einen sei die Aufgabe auf den WZV übertragen und mit 50.000 € gefördert worden. Zum anderen habe der Kreis die Aufgabe übernommen, den nicht wirtschaftlichen Restausbau und den Netzbetrieb in den übrigen Gemeinden durch die privaten Netzanbieter zu organisieren. Frau Spörel fragt nach, welche Möglichkeiten es für eine Förderung gebe. Auch sie sehe den immensen Unterschied in der Förderhöhe. Der Landrat teilt mit, dass das von Herrn Buthmann geschilderte Restrisiko zum Ende der Laufzeit derzeit nur hypothetisch bestehe. Herr Hartmann ergänzt, dass nicht die Gemeinden direkt, sondern das Projekt Breitbandausbau gefördert werde. Ziel sei es, dass alle Haushalte im Kreis über guten Breitbandanschluss verfügen können. Das eine Projekt werde vom WZV betrieben, das andere Projekt befinde sich gerade in der Ausschreibung und werde mit 15 Mio. € gefördert. Hier bleibe abzuwarten, wer den Zuschlag erhalten wird.

 

Herr Buthmann bemängelt, dass nach der Richtlinie jede einzelne Gemeinde 50.000 € hätte beantragen können. So habe der WVZ lediglich einmal 50.000 € erhalten. Der Landrat gibt zu bedenken, dass bei einer Einzelbeantragung auch jede Gemeinde für sich den Breitbandausbau hätte organisieren und durchführen müssen. Dies wäre praktisch nicht leistbar gewesen. Wenn die Aufgabenübertragung an den WZV nicht erfolgt wäre, sei mit Sicherheit davon auszugehen, dass der Ausbau zum jetzigen Zeitpunkt noch lange nicht so flächendeckend erfolgt sei. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, würde eine Doppelförderung vorliegen und ein Widerspruch gegen den Beschluss müsse geprüft werden.

 

Herr Holowaty fasst zusammen, dass es sich um Fragestellungen handele, die erst zum Ende der Laufzeiten feststehen werden. Weiter würde ein Beschluss über die Summe den Ausbau in keiner Weise besser oder schneller vorantreiben. Frau Spörel schlägt eine weitere Beratung in den Fraktionen vor, da sie die Intention des Antrags verstehe. Weiter könne die Verwaltung Lösungen für eine mögliche Förderung der Gemeinden erarbeiten.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig dafür, den Antrag in die Fraktionen zu verweisen.

 

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Anlagen zur Vorlage