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ALLRIS - Auszug

10.11.2022 - 3.7 Budget 2023 - Fachbereich III (Teilbereich Sozi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rimbach erläutert einige Änderungen in den Teilplänen. Herr Mann erkundigt sich nach der Verbesserung des Ansatzes für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 2,3 Mio €. Frau Rimbach erklärt, dass für 2022 von höheren Fallzahlen ausgegangen worden sei, die jedoch nicht eingetreten seien. Der Ansatz werde deshalb reduziert. Herr Mann weist darauf hin, dass in der mittelfristigen Finanzplanung mit einem gleichbleibenden Betrag gerechnet werde. Aufgrund des stetigen Anstiegs von Mieten und vor allem der Heizkosten halte er diesen Wert auch bei konstanten Fallzahlen nicht für realistisch. Er bittet um Ermittlung des Heizkostenanteils bei den Kosten der Unterkunft sowie um eine entsprechende prozentuale Erhöhung des Ansatzes.

 

Frau Glage erklärt, dass in der letzten Sozialausschusssitzung über eine Senkung des Ansatzes für die Fahrten zum Frauenhaus von 5.000 € auf 2.000 € gesprochen worden sei. Herr Dr. Schmidt gibt bekannt, dass hierzu kein Antrag gestellt worden sei. Frau Glage beantragt daraufhin die Senkung des Ansatzes auf 2.000 €.

 

 

Antwort der Verwaltung zu den Kosten der Unterkunft:

Bei der Ermittlung des Budgest für die Kosten der Unterkunft (TP 3121) findet keine Aufteilung der KdU nach Nettomiete, Betriebs- und Heizkosten statt. Dies resultiert daraus, dass zum einen die Kreisverwaltung vom Jobcenter keine detaillierten Daten erhält, sondern immer nur die Gesamtsumme. Zum anderen rechnet der Kreis Segeberg auch immer die Gesamtsumme mit dem Land nach § 46 Abs. 5 f. f. SGB II ab, so dass eine spezifische Aufteilung nicht erforderlich war.

 

Im EDV-Programm des Jobcenters ALLEGRO werden die Kosten allerdings nach Miete, Betriebs- und Heizkosten im Einzelfall aufgeschlüsselt. Aus diesem Programm zieht die Bundesagentur für Arbeit ihre monatliche Statistik. Anhand dieser Daten kann man sehen, dass die Heizkosten im Durchschnitt 11 % der Gesamtkosten betragen, d. h. für 2023 waren das von 39.000.000 € ungefähr 4.290.000 €.

 

Aus den statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit von Januar bis Juni 2022 (neuere Daten liegen nicht vor) sind die Miet- und Betriebskosten lediglich um 1,7 %, die Heizkosten aber um 11,7 % gestiegen. Diese Daten lagen bei der Erstellung des Haushaltsplanes für 2023 noch nicht vor. Im „Gesamtergebnis“ ist dieser Anstieg der Heizkosten aber berücksichtigt.

 

Aufgrund der sinkenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hätte die mittelfristige Planung eigentlich nach unten korrigiert werden müssen. Der Ukraine-Krieg und in Folge wahrscheinlich steigende Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat die Kreisverwaltung jedoch einen gleichbleibenden Ansatz gewählt, um Haushaltswahrheit und –klarheit zu berücksichtigen.“

 

 

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Antrag der CDU-Fraktion:

Die Fahrtkosten zu den Frauenhäusern (TP 315) werden auf 2.000 € gesenkt.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 3

 

 

3

SPD

 

 2

 1

3

B 90/ Die Grünen

 

 2

 

2

FDP

 

 

 1

1

AfD

 

 

 1

1

Die LINKE

 

 1

 

1

Gesamt

 3

 5

 3

11

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Haushalt 2023 für den Teilbereich des Sozialausschusses mit den im Sachverhalt geschilderten Änderungen zu beschließen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 3

 

 

3

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 

 

1 

1

Die LINKE

 1

 

 

1

Gesamt

 10

 

 1

11