23.06.2022 - 3.1 Einführung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 23.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Henny David
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Pohlmann teilt mit, dass der Jugendhilfeausschuss bereits im Mai 2017 beschlossen habe, Arbeitsgemeinschaften einzurichten. Frau Terschüren stellt dar, dass sie die Einrichtung für unerlässlich für die Qualitätsentwicklung bezogen auf Angebote der Jugendhilfe und die diesbezügliche hinreichende infrastrukturelle Versorgung der Bevölkerung im Kreis halte. Es gebe trotz des Beschlusses aus 2017 faktisch noch keine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII mit Ausnahme der Frühen Hilfen. Der verbindliche Austausch mit Vertreter*innen der Trägerlandschaft werde durch die Einrichtung der AGen gewährleistet.
Herr Schuchardt fragt, ob der Nutzen im Verhältnis zum Aufwand stehe. Aus seiner Erfahrung heraus müsse viel Arbeit investiert werden und die Teilnehmer*innen-Zahlen seien dann oft nur mäßig. Herr Kraft bestätigt, dass die Arbeitsgemeinschaften sehr sinnvoll seien, weil ein guter Austausch stattfinden könne. Die Ergebnisse seien verbindlicher, als bei einem Workshop und könnten im Jugendhilfeausschuss weiterverfolgt werden. Außerdem könne sozialraumorientierter gearbeitet werden. Er regt an, die Sportvereine aber auch andere Institutionen wie die Pfadfinder*innen einzubinden. Herr Heyl begrüßt dies, zumal die Sportjugend die größte Organisation von Jugendlichen im Kreis sei. Er habe die Einbindung bereits 2017 vorgeschlagen. Weiter teilt Herr Heyl mit, dass er Verbesserungsvorschläge für den Entwurf der Geschäftsordnung habe. Frau Baierl regt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Arbeitsgemeinschaften an.
Frau Berger erklärt, dass eine Anfrage der WI-SE zur Vorlage gestellt worden sei, ob zusätzliches Personal notwendig werde (s. Anlage). Sie weist auf die zunehmende Orientierungslosigkeit von Kindern und Jugendlichen hin. Dem müsse dringend entgegengewirkt werden. Sie halte die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaften für extrem wichtig. Frau Terschüren bestätigt, dass die Gesellschaft oft keine Antworten auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen mehr habe. Auch Lehrer*innen seien teilweise überfordert. Durch die Bündelung von Trägern könne die Passgenauigkeit der Angebote optimiert und Doppelstrukturen vermieden werden. Die Ergebnisse aus den Arbeitsgemeinschaften könnten als Empfehlungen an den Jugendhilfeausschuss gegeben werden. Frau Schultz bekräftigt, dass die personellen Ressourcen im Blick behalten werden müssen. Die Träger würden sich ohnehin mit der Verwaltung treffen, durch die Geschäftsordnung werde hierfür eine Struktur geschaffen. Frau Terschüren führt aus, dass die Struktur Reibungsverluste weitgehend vermeiden werde. Es sei schwer abzuschätzen, ob weiteres Personal notwendig sein werde. Zunächst sei eine Unterstützung aus dem vorhandenen Personalbestand vorgesehen. Gegenwärtig würde die personelle Situation vor dem Hintergrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen im FB eingehend in den Blick genommen. Für einzelne Bereiche stehe überdies noch eine Organisationsuntersuchung an. Durch die Bündelung von Ressourcen könnten möglicherweise auch Stellenanteile frei werden. Frau Berger dankt für die Antworten und zieht die Anfrage zurück.
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII einzuführen und zu verstetigen.
- Die AGn 78 fungieren gemäß der gesetzlichen Rahmenvorgabe als Zusammenschluss des öffentlichen Trägers mit freien Trägern der Jugendhilfe und geförderten Maßnahmen und geben sich eine Geschäftsordnung.
- Mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe werden Ergebnisse aus fachlichen Diskussionen, Anregungen und Forderungen bezogen auf bestimmte Themenfelder aus den entsprechenden Gremien dem Jugendhilfeausschuss zur weiteren Befassung angetragen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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250,6 kB
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Anlagen
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128,7 kB
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