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ALLRIS - Auszug

02.03.2022 - 7.3 Geänderter Satzungsentwurf der CDU-Fraktion zum...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Barkowsky stellt den Änderungsantrag vor. Herr Hansen erklärt, dass die Benennung „Beirat“ sich etabliert habe und man diese aus seiner Sicht beibehalten könne, obwohl es sich nicht um einen Beirat nach § 42a Kreisordnung handele. Herr Schrenk erläutert auf Nachfrage, dass dies nach außen eher für Verwirrung sorgen würde und spricht sich für die Bezeichnung „Rat“ aus.

 

Herr Hansen bemängelt einige Punkte des Satzungsentwurfs. So seien die Umwelt- und Fahrgastverbände nicht mehr enthalten. Weiter halte er 16 Mitglieder für zu viel, die Arbeitsfähigkeit würde deutlich erschwert werden. Herr Barkowsky entgegnet, dass mit 16 Mitgliedern alle Städte und Gemeinden vertreten seien und auch die Ämter mitgenommen werden. Weiter sei es wichtig, dass der/die Radverkehrsbeauftragte aus den eigenen Reihen gewählt werde. Herr Brunkhorst ergänzt, dass die Zahl von 16 Mitgliedern die maximale Anzahl sei. So ergebe sich ein vielfältiges Gremium. Erfahrungsgemäß seien selten alle Mitglieder anwesend und es würden 8 Mitglieder für eine Beschlussfähigkeit ausreichen.

 

Herr Wersig beantragt, § 5 Abs. 2 zu ändern und statt „drei Sitzungen im Jahr“ „bis zu vier Sitzungen“ aufzunehmen. Als Konsequenz daraus sei auch § 11 Abs. 1 zu ändern und es sei für alle Sitzungen Sitzungsgeld zu zahlen.

 

Herr Weber vertritt die Auffassung, dass 12 Mitglieder ausreichend seien, weil zu große Gremien die Beschlussfähigkeit einschränken würden. Zudem seien die zu zahlenden Aufwandsentschädigungen niedriger.

 

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

§ 5 Abs. 2 „Aus Gründen sparsamer Haushaltsführung finden in der Regel bis zu vier Sitzungen pro Jahr statt.“

 

§ 11 Abs. 1 „Die Kreisverwaltung kann im Rahmen der ihr bereitgestellten Haushaltsmittel den Mitgliedern des Radverkehrsrats für die Sitzungen ein Sitzungsgeld nach der LVO über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern sowie Reisekosten nach Maßgabe des Bundesreisekostengesetzes, soweit die Auslagen nicht nach anderen Vorschriften zu ersetzen sind, gewähren.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 

 1

 

1

WI-SE

 1

 

 

1

Gesamt

 11

 1

 

12

 

 

Änderungsantrag der Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen:

§ 1 Abs. 4: Die Anzahl der Mitglieder des Radverkehrsrats soll 12 nicht überschreiten.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

 4

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 

1

 

1

WI-SE

 1

 

 

1

Gesamt

 7

5

 

12

 

Beschlussvorschlag:

Der Radverkehrsbeirat wird in Radverkehrsrat umbenannt.

 

Die Satzung für den Radverkehrsrat wird in der anliegenden Fassung beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 

 2

 

2

FDP

 

 1

 

1

AfD

 

 1

 

1

WI-SE

 

 

 1

1

Gesamt

 7

 4

 1

12

 

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Anlagen zur Vorlage