22.03.2022 - 3.17 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.17
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 22.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kowitz teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag ablehne. Es gebe beim Land bereits Konzepte, die den Schulkonferenzen und Elternbeiräten die Möglichkeit gäben, Schulwege konzeptionell zu planen. Es handele sich bei den Schulwegen nicht nur um Radwege, sondern Fußwege müssten ebenso betrachtet werden. Die Eltern kennen die Gefahrenstellen und ein zusätzliches Konzept sei nicht notwendig. Der Antrag würde die Verwaltung zudem mit zusätzlicher Arbeit belasten.
Herr Hansen erklärt, dass im Radverkehrsbeirat Vertreter aus Baden-Württemberg zu Gast waren, die das Konzept vorgestellt hätten. Die Schulen werden ermächtigt, die Schulwegsituation selber zu analysieren und Gefahrenstellen aufzudecken. Beim Konzept des Landes würden explizit die Fußwege im Fokus sein. Es gehe um eine Gesamtkarte für die Schulwege, auf denen die Baulastträger durchaus wechselnd sein können. Die Verwaltung werde nicht belastet, sondern sei lediglich Dienstleister. Die Schulen würden die Planung übernehmen. Frau Schultz ergänzt, dass eine überregionale Planung wichtig sei. Die Kommunen würden jeweils nur für ihren Ort planen.
Herr Schroeder gibt bekannt, dass es Ziel aller sei, sichere Radwege zu schaffen. Hier sei das Vorgehen jedoch unklar. Zudem gebe es beim Kreis ohnehin zu wenig Planer*innen. Bei einer Beteiligung von Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sei der BKS zuständig.
Herr Schrenk teilt mit, dass bei der Verkehrsaufsicht des Kreises die Schulwegsicherung eine hohe Priorität habe. Das Konzept aus Baden-Württemberg sei für eine Stadt erstellt worden, hier sei die Koordination deutlich leichter, als überregional für den gesamten Kreis zu planen. Der Kreis sei häufig nicht Baulastträger und könne nur bedingt Vorgaben machen. Durch die Einbindung von Eltern und Schüler*innen könnten Erwartungen geweckt werden, die ggf. später nicht umzusetzen seien. Er sehe durchaus personellen Aufwand bei der Verwaltung und schlägt vor, dass der Landrat das Thema bei RAD.SH einbringt und um Unterstützung bittet. Herr Hansen erklärt, dass er eine Erwartungshaltung für sinnvoll halte. Das Land habe sich im Rahmen der Strategie „Vision zero“ zum Ziel gesetzt, keine Verkehrstoten mehr zu haben. Die Autos seien im Straßenverkehr nach wie vor stark privilegiert und es gehe um den Schutz von Radfahrern und deren Gleichberechtigung im Straßenverkehr.
Beschlussvorschlag:
Auf einstimmige Empfehlung des Radverkehrsbeirates des Kreises vom 09. Februar 2022 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss dem Kreistag, die Verwaltung damit zu beauftragen, ein Konzept und eine Kampagne für sichere Schulradwege im Kreis zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen.
Dafür soll der Kreis in Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen (auf freiwilliger Basis), der Kreisverkehrsaufsicht, der Verkehrswacht, der Polizei und dem Radverkehrsbeirat ein Konzept entwickeln, das
- kommunenübergreifend sichere Schulwege im Einzugsgebiet der Schulen identifiziert und diese WebGIS-basiert in einer digitalen Karte markiert (die dazu erforderliche Software wird den Schulen / Beteiligten zur Verfügung gestellt)
- mögliche Gefahrenstellen auf den Wegen markiert und ggf. Lösungsvorschläge dazu vorschlägt
- von einer Kampagne begleitet wird, die die Schulen zur Kooperation einlädt und hier insbesondere auch die Schüler und Schülerinnen als Expert*innen in eigener Sache
Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden bis zu den nächsten Haushaltsberatungen ermittelt und vorgestellt.
Es soll geprüft werden, inwieweit das Land und RAD.SH in die Konzeptentwicklung eingebunden werden können und ob ggf. Fördermittel dafür eingeworben werden können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
119,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|