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ALLRIS - Auszug

23.02.2022 - 3.2 Sachstandsbericht I-2022_WRI-UNK_Kreisstraßen, ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Demmler erkundigt sich, wann mit dem Bau der K50 – Bornhöved begonnen werde. Herr Blumhagen teilt mit, dass die Planungen dieses Jahr angeschoben werden sollen. Es handele sich um ein umfangreiches Projekt. Aufgrund der Bindung der Mitarbeiter*innen in andere Projekte, konnte im ersten Quartal noch nichts veranlasst werden.  

 

Herr Schuchardt fragt nach, warum ein Wechsel von Planungsbüro und Landschaftsplaner für die Brücke Herrenmühle stattgefunden habe und um was für zusätzliche Forderungen es sich handele. Herr Blumhagen erklärt, dass der Anwalt die Forderungen mit heutigem Schreiben zurückgezogen habe. Der Verkäufer habe eine Mindestsumme gefordert, was entgegen der KT-Beschlusslage stehe. Es sei nach wie vor die Absicht, die Höhe der Zahlung durch Gutachten festlegen zu lassen und beide Vertragsparteien würden sich daranhalten. Das Planungsbüro habe aufgrund einer Übernahme des Büros gewechselt. Der Landschaftsplaner sei vom vorigen Büro beauftragt worden und habe den Auftrag anschließend abgegeben. Herr Dwinger schlägt vor, den Kreistagsbeschluss bezüglich des Preises anzupassen, um das Verfahren zu beschleunigen. Herr Schrenk verweist auf die laufenden Verhandlungen und würde erforderlichenfalls in der Sitzung im Juni nicht-öffentlich berichten, falls sich ein neuer Sachstand ergebe.

 

Auf Nachfrage von Frau Hahn-Fricke teilt Herr Blumhagen mit, dass für die K90 Weddelbrok – Lentföhrden eine Deckensanierung geplant sei. Ein Radschutzstreifen sei derzeit nicht geplant, da dem Kreis nicht bekannt sei, dass es diesbezüglich Wünsche oder Probleme gebe. 

Die Deckensanierung wird von der B4 bis ca. 800 m vorm Ortseingang Weddelbrook ausgeführt. Die Straße ist mind. 6 m breit und ist damit ausreichend breit für eine Kreisstraße. Aufgrund der Netzfunktion ist eine hohe Dringlichkeit eines Radweges vorhanden. Bezüglich der Verkehrsstärke ist die Dringlichkeit nicht so prioritär. Eine durchgängige Radwegplanung ist derzeit auch abhängig vom Verlauf / Querung der A20 zwischen Lentföhrden und Weddelbrook. Zurzeit liegen noch prioritäre Radwegemaßnahmen mit weniger Unvorhersehbarem (A20) vor.

Radfahrstreifen dürfen nach Abstimmung mit der Verkehrsaufsicht auch außerorts angelegt werden, wenn die erforderlichen Sicherheitsräume und Radfahrbreiten eingehalten werden. Dies ist bei den meisten Kreisstraßen (u.a. K90) aufgrund ihrer geringen Breite jedoch nicht möglich.

 

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Anlagen zur Vorlage