02.12.2021 - 6 Entscheidung über die Förderung von Vorhaben ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 02.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Brunkhorst erläutert, dass zunächst der Baubeginn verschoben werden musste. Dieses habe enorme Kostensteigerungen zur Folge. Das Theater Wahlstedt biete ein umfangreiches Programm mit einer Strahlkraft über die Kreisgrenzen hinaus. Die Vorlage biete 3 verschiedene Beschlussvarianten, wobei der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss mehrheitlich für die Variante b) gestimmt hätten.
Frau Berger gibt bekannt, dass die Fraktion WI-SE einen Änderungsantrag inklusive der Abstimmung über Variante c) gestellt habe. Aufgrund der Bedeutung des Theaters für den Kreis halte sie eine größtmögliche Unterstützung für angemessen und vertretbar.
Der Kreispräsident lässt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen.
Beschluss:
Für den Antrag der Stadt Wahlstedt vom 05.05.2017 bzw. 26.10.2021 zur investiven Förderung für die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Kleinen Theater am Markt in Wahlstedt
b) wird nach neuer Beurteilung des Antrages aufgrund der besonderen Umstände u.a. durch die Verzögerungen und Kostensteigerungen, tlw. auch verursacht durch die Corona-Pandemie, ein neuer Maximalförderbetrag i.H.v. 440.000 EUR gemäß den Grundsätzen über die Förderung von Kunst und Kultur (22% von 2 Mio.) beschlossen.
Es werden 264.000 € als Haushaltsansatz 2022 sowie 176.000 € als Verpflichtungsermächtigung 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 in den Haushalt eingestellt.
Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des noch neu einzureichenden Finanzierungsplanes (Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung). Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden, hier auch baufachlichen Prüfung durch die Verwaltung und ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rückforderung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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