25.11.2021 - 3.1 Entscheidung über die Förderung von Vorhaben ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 25.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Grote erklärt, dass der Beschlussvorschlag zu Variante b) im BKS geändert wurde. Die Fördersumme würde 440.000 € (22 %) betragen.
Herr Malassa favorisiert Variante c) des Beschlussvorschlags. Laut Richtlinie seien Ausnahmen zulässig, wenn besonderes öffentliches Interesse bestehe. Dies sei aus seiner Sicht hier gegeben, weil das Theater eine Tragweite über die Kreisgrenzen hinaus habe.
Herr Schuchardt spricht sich entgegen der Verwaltungsempfehlung in der Vorlage dafür aus, den alten Beschluss durch einen neuen zu ersetzen. Er erkundigt sich, ob die Gesamtfinanzierung gesichert sei. Der Landrat erklärt, dass dies Fördervoraussetzung sei.
Laut Frau Lessing habe Herr Bonse im BKS berichtet, dass die Stadt Wahlstedt auch für die Erhöhung des Zuschusses auf 440.000 € dankbar sei. Die Summe würde zudem auf zwei Jahre aufgeteilt.
Frau Grote lässt aufgrund des Antrags von Herrn Malassa zunächst über Variante c) abstimmen:
Beschlussvorschlag:
Für den Antrag der Stadt Wahlstedt vom 05.05.2017 bzw. 26.10.2021 zur investiven Förderung für die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Kleinen Theater am Markt in Wahlstedt
c) wird nach neuer Beurteilung des Antrages aufgrund der besonderen Umstände u.a. durch die Verzögerungen und Kostensteigerungen, tlw. auch verursacht durch die Corona-Pandemie, ein neuer Maximalförderbetrag i.H.v. 605.000 EUR gemäß der Richtlinie für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt (22% von 2,75 Mio.) beschlossen.
Die Höhe der zu veranschlagenden Mittel für den Haushalt 2022 bzw. die Verpflichtungsermächtigung werden bis zur Kreistagssitzung noch abgestimmt.
Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des noch neu einzureichenden Finanzierungsplanes (Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung). Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden, hier auch baufachlichen Prüfung durch die Verwaltung und ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rückforderung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 1 | 3 |
| 4 |
SPD |
| 3 |
| 3 |
B 90/ Die Grünen |
| 2 |
| 2 |
FDP |
| 1 |
| 1 |
AfD |
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| 1 | 1 |
WI-SE |
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Gesamt | 1 | 9 | 1 | 11 |
Beschlussvorschlag:
Für den Antrag der Stadt Wahlstedt vom 05.05.2017 bzw. 26.10.2021 zur investiven Förderung für die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Kleinen Theater am Markt in Wahlstedt
b) wird nach neuer Beurteilung des Antrages aufgrund der besonderen Umstände u.a. durch die Verzögerungen und Kostensteigerungen, tlw. auch verursacht durch die Corona-Pandemie, ein neuer Maximalförderbetrag i.H.v. 440.000 EUR gemäß den Grundsätzen über die Förderung von Kunst und Kultur (22% von 2 Mio.) beschlossen.
Die Höhe der zu veranschlagenden Mittel für den Haushalt 2022 bzw. die Verpflichtungsermächtigung werden bis zur Kreistagssitzung noch abgestimmt.
Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des noch neu einzureichenden Finanzierungsplanes (Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung). Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden, hier auch baufachlichen Prüfung durch die Verwaltung und ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rückforderung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,3 MB
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