23.09.2021 - 26.1 Antrag der B 90 / Grüne zur Satzungsergänzung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 26.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 23.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- L Azubi
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Herr Hansen begründet seinen Antrag. Bisher habe Herr Brunkhorst im Rahmen seines Kreistagsmandats Rede- und Antragsrecht in den Ausschüssen gehabt. Die neue Radverkehrsbeauftragte verfüge nicht über diese Rechte. § 10 könne in der Form beschlossen werden, wie Frau Lessing es im Hauptausschuss vorgeschlagen habe.
Herr Evermann sieht generell keine Notwendigkeit für den Radverkehrsbeirat. Aus einem Beschluss im Oktober 2015 gehe hervor, dass laut Präambel der Satzung die Grundlage zur Gründung § 42a Kreisordnung (KrO) sei. Hiernach müssten Radfahrer eine gesellschaftlich bedeutsame Gruppe darstellen, dies zweifele er an. Gemäß § 42b KrO werde dem oder der Vorsitzenden das Recht eingeräumt, an den Sitzungen des Kreistags oder der Ausschüsse teilnehmen, das Wort verlangen und Anträge zu stellen. Somit wäre eine Satzungsänderung gar nicht notwendig. Allerdings verknüpfe § 42a KrO, dass das Gremium gewählt werde. In den Radverkehrsbeirat des Kreises werden Mitglieder jedoch berufen und nicht gewählt.
Herr Kowitz beantragt, das Antragsrecht aus der Beschlussfassung zu streichen.
Herr Hansen zieht seinen Antrag zwecks rechtlicher Überprüfung zurück und erklärt, dass er diesen anschließend erneut einbringen werde.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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274 kB
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