21.09.2021 - 3.23.1 Antrag der B 90 / Grüne zur Satzungsergänzung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.23.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 21.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- L Azubi
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hansen erläutert seinen Antrag. Die Änderung von § 3 sei im Fachausschuss unstrittig gewesen. Zur Änderung von § 10 erklärt er, dass Herr Brunckhorst ein Antrags- und Rederecht aufgrund seines Kreistagsmandats gehabt habe. Die neue Radverkehrsbeauftragte verfüge hierüber nicht, weshalb eine Satzungsänderung notwendig sei. Frau Lessing teilt mit, dass der Änderungsantrag zu spät gekommen sei und daher in ihrer Fraktion nicht mehr beraten werden konnte. Ihr persönlicher Vorschlag für § 10 sei folgender Text:
„(2) Die oder der Vorsitzende des Radverkehrsbeirates kann an den Sitzungen der Ausschüsse in Angelegenheiten, die den Radverkehr betreffen, teilnehmen, das Wort verlangen und Anträge stellen.“
Der Landrat merkt an, dass im Fachausschuss § 3 Abs. 3 mit 11 Mitgliedern plus dem/der Radverkehrbeauftragte/n beschlossen wurde. Herr Schuchardt und Herr Schroeder unterstützen den Vorschlag von Frau Lessing. Herr Evermann stört sich an dem Antragsrecht. Anträge könnten nach seiner Auffassung nur von Fraktionen und nicht von einzelnen Personen gestellt werden. Außerdem gäbe es immer eine Fraktion, die sich ggf. eines notwendingen, sinnvollen Antrags annehme. Er beantragt, das Antragsrecht zu streichen.
Der Landrat stellt fest, dass nach der Geschäftsordnung des Kreistags auch einzelne Personen Anträge stellen könnten. Herr Kowitz schlägt vor, über § 3 abzustimmen und die Abstimmung über § 10 zu vertagen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die vorliegende Satzung des Kreises Segeberg über den Beirat und die Beauftragte oder den Beauftragten für Radverkehr beim Kreis Segeberg (Radverkehrsbeiratssatzung Segeberg) im Paragraphen 3 Absatz 3 zu ändern:
§ 3 Berufung
(3) neu: Die Anzahl der Mitglieder des Beirates soll 11 plus dem/der Vorsitzenden (Radverkehrsbeauftragte/r) nicht überschreiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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274 kB
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