09.09.2021 - 4.2 Antrag der Diakonie Altholstein auf Bezuschussu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 09.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schwarz erkundigt sich, ob anderen Sozialkaufhäuser keine Bezuschussung beantragt hätten. Herr Dr. Schmidt erläutert, dass diese kontaktiert wurden, aber keine Anträge gestellt wurden.
Frau Glage möchte wissen, ob auch ein Antrag an die Stadt Bad Bramstedt gestellt wurde und wie dort die Entscheidung ausgefallen sei. Außerdem erfragt sie, wo das Gesamtergebnis von 17.000 € in 2019 in den Zahlen für das Jahr 2020 zu finden sei. Herr Dücker teilt mit, dass kein Antrag an die Stadt Bad Bramstedt gestellt wurde, dass 2019 ein gutes Jahr gewesen und 2020 ein Jahresfehlbetrag zustande gekommen sei. Überschüsse werden jedoch nicht ins nächste Jahr übertragen, sondern für andere Projekte verwendet.
Frau Brocks gibt bekannt, dass das Sozialkaufhaus Hempels in Norderstedt keine finanziellen Probleme habe und erfolgreich betrieben werde. Sie empfinde es als schwierig, einen vorhandenen Überschuss auszugeben und nun einen Zuschuss zu beantragen. Alle anderen Sozialkaufhäuser würden auch keine Zuschüsse beantragen. Sie regt an, das Konzept zu überdenken und z. B Einkäufe für Jedermann möglich zu machen. Hempels würde so verfahren und dadurch auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten, weil gebrauchte Kleidung und Möbel wiederverwendet werden.
Herr Evermann bemängelt, dass die Personalaufwendungen unverändert hoch seien, trotz Schließungen in der Corona-Zeit. Frau Altenhöner verweist darauf, dass das Sozialkaufhaus mit Personal aus dem SGB II Bezug betrieben werde. Gewinne dürften nicht erwirtschaftet werden. Herr Stahl ergänzt, dass das Sozialkaufhaus für das Jobcenter ein langjähriger und wichtiger Kooperationspartner sei, um Klienten in Arbeit zu bringen. Herr Dücker teilt mit, dass das Personal weiter beschäftigt worden sein, um im Austausch mit dem SGB II Personal zu bleiben. Zudem seien Einzelöffnungen erfolgt. In 2019 sei eine Fachbereichsleiterstelle nicht besetzt gewesen, wodurch es zu dem Überschuss gekommen sei.
Frau Hunger unterstreicht, dass es sich bei dem Sozialkaufhaus Bad Bramstedt um ein einmaliges Projekt handele, das unterstützenswert sei. Herr Evermann hält es für sinnvoll, Eingliederungsmaßnahmen zu fördern, dennoch müsste hier die Tragfähigkeit überprüft werden. Die Diakonie sei kein Wirtschaftsunternehmen, sondern übe soziale Tätigkeiten aus. Trotzdem müsse finanziell Maß gehalten werden. Frau Brocks schließt sich dem an. Frau Berger gibt zu bedenken, dass die Geschäftsorganisation nicht Aufgabe des Kreises sei.
Frau Valentin teilt mit, dass gerne Gespräche zum Konzept des Hauses geführt werden können. Sie weist jedoch darauf hin, dass es zwischen den einzelnen Sozialkaufhäusern große Unterschiede gebe.
Beschlussvorschlag:
Der Diakonie Altholstein wird zur Deckung des Defizites 2020 des Sozialkaufhauses Bad Bramstedt ein Zuschuss in Höhe von max. 16.270 € gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Bescheides des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren über die Leistungen aus dem „Corona-Teilhabefond“ durch die Diakonie Altholstein.
Anlagen zur Vorlage
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