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ALLRIS - Auszug

08.09.2021 - 4.5 Antrag der B 90 / Grüne zur Satzungsergänzung d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hansen stellt den Antrag vor und begründet diesen. Herr Schroeder erklärt sich mit der Anzahl von 12 Mitgliedern einverstanden. Den Vergleich von Radverkehrsbeirat und Seniorenbeirat finde er jedoch problematsich. Der Radverkehrsbeirat sei nicht gewählt wie der Seniorenbeirat und solle deswegen auch kein Antragsrecht bekommen. Herr Stasinopoulos und Herr Riemenschneider schließen sich dem an. Herr Stasinopoulos ergänzt, dass die CDU-Fraktion auch die Erhöhung der Mitgliederzahl kritisch sehe.

 

Frau Prof. Täck schlägt vor, die Punkte separat abstimmen zu lassen. Außerdem erfragt sie, ob die Radverkehrsbeauftragte eines der 12 Mitglieder ist oder ob sie Mitglied kraft Amtes sei. Herr Hartmann erklärt, dass die Radverkehrsbeauftragte kraft Amtes Vorsitzende des Radverkehrsbeirates sei.

Herr Schroeder schlägt vor, die Formulierung in § 3 in elf Mitglieder plus den oder die Vorsitzende/n zu ändern.

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag, die vorliegende Satzung des Kreises Segeberg über den Beirat und die Beauftragte oder den Beauftragten für Radverkehr beim Kreis Segeberg (Radverkehrsbeiratssatzung Segeberg) im Paragraphen 3  Absatz 3 zu ändern:

§ 3 Berufung

(3) neu:  Die Anzahl der Mitglieder des Beirates soll 11 plus dem/der Vorsitzenden (Radverkehrsbeauftragte/r) nicht überschreiten.

 

 Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

 4

SPD

 3

 

 

 3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

 2

FDP

 1

 

 

 1

AfD

 1

 

 

 1

WI-SE

 1

 

 

 1

Gesamt

 12

 

 

 12

 

Beschlussvorschlag:

§ 10 wird um zwei Absätze (2 und 3) ergänzt:


§ 10 Beteiligung des Beirates sowie der oder des Kreisbeauftragten, Antragsrecht und Teilnahme (neu):
(1) Die Kreisverwaltung beteiligt den Beirat sowie die Kreisbeauftragte oder den Kreisbeauftragten zumindest in allen Fällen bzw. Planungen, die den Radverkehr berühren / betreffen.
(2) Der Radverkehrsbeirat hat das Recht, in Angelegenheiten des Radverkehrs Anträge an den Kreistag und an die Ausschüsse zu stellen. 
(3) Die oder der Vorsitzende des Radverkehrsbeirates oder ein von ihr oder ihm beauftragtes Mitglied des Radverkehrsbeirates kann nach dessen Beschlussfassung an den Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse in Angelegenheiten, die den Radverkehr betreffen, teilnehmen, das Wort verlangen und Anträge stellen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

  4 

 

 4

SPD

 

 3

 

 3

B 90/ Die Grünen

 1 

 

 1

 2

FDP

 

 1

 

 1

AfD

 

 1

 

 1

WI-SE

 1

 

 

 1

Gesamt

 2

 9

 1

 12

 

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Anlagen zur Vorlage