08.09.2021 - 4.1 Entwurf des Landesweiten Nahverkehrsplans 2022 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Mi., 08.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
Wortprotokoll
Herr Hansen kündigt einen Ergänzungsantrag an, würde aber gerne vorher Fragen und Anmerkungen hören.
Herr Schuchardt erkundigt sich, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf den Eilzug hätten. Herr Hansen teilt mit, dass die Stadt Norderstedt letzte Woche beschlossen habe, die U1 um 3 Haltestellen zu verlängern. Herr Mozer erklärt, dass dieser Beschluss als Stellungnahme an das Land gerichtet worden sei. Der Verknüpfungspunkt würde sich dann weiter nördlich zur Quickborner Straße verschieben. Ob dies umgesetzt werde, bleibe abzuwarten. Es gebe noch keine Finanzierungszusage vom Land, sondern vielmehr Hinweise auf mögliche Bundesförderung; ob Förderfähigkeit bestehe, müsse geprüft werden. Eine Landeszuständigkeit liege nicht vor, da U-Bahnen rechtlich Straßenbahnen gleichgestellt seien, für die U1 liege die Aufgabenträgerschaft bei der Stadt.
Herr Mozer erklärt auf Nachfrage der Herren Riemenschneider und Schuchhardt, dass nördlich der Quickborner Straße keine Änderungen der Taktung zu erwarten sei, weil der Expresszug NMS – Norderstedt Mitte zeitgleich zur für 12/2025 geplanten S21-Nordverlängerung vom Land fest geplant sei, eine eventuelle U1-Verlängerung könnte wegen des hohen Aufwands erst einige Jahre später umgesetzt werden.
Herr Hansen stellt den Änderungssantrag vor. Laut Beschlussvorschlag solle den Maßnahmen unter den in der Begründung genannten Vorbehalten zugestimmt werden. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass die Maßnahmen komplett abgelehnt werden, wenn die Vorbehalte nicht vollumfänglich erfüllt werden. Er schlägt deshalb vor, den Hinweis zu Ziffer 13 wie folgt zu ändern:
Die geplante Maßnahme wird begrüßt. Der Kreis plädiert jedoch für eine Taktverdichtung (von 60-Min- auf 30-Min-Takt) auf der gesamten Strecke von Neumünster nach Bad Oldesloe. Allerdings ist die Verkehrssituation im Spannungsfeld Bahnübergang Burgfeldstraße/B206/ZOB bereits heute angespannt, und es wird vermutet, dass die verlängerten Schrankenschließzeiten, die durch die Taktverdichtung ausgelöst werden, zur Verschärfung bestehender Probleme führen. Deshalb ist eine integrierte Verkehrsstudie in diesem Kreuzungsbereich im Vorwege notwendig, um Auswirkungen auf sämtliche anderen Verkehrsarten zu analysieren und Lösungen für ggf. identifizierte Probleme zu finden, um die verkehrliche Funktionalität in diesem stark vorbelasteten Bereich sicherzustellen. Folgender Satz soll gestrichen werden: Vor diesem Hintergrund wird gefordert, die Auswirkungen der Maßnahme auf die übrigen Verkehrsarten in einer integrierten Verkehrsstudie zu untersuchen und Lösungen für ggf. identifizierte Probleme zu finden, um die verkehrliche Funktionalität in diesem sensiblen Bereich sicherzustellen. Die Zustimmung zur Maßnahme steht unter diesem Vorbehalt.
Frau Prof. Täck erklärt, dass ein dichter Takt zu begrüßen sei. Jedoch würden dann u. a. Einsatzfahrzeuge an den betroffenen Bahnübergängen öfter stehen. Herr Schroeder stimmt dem zu. Herr Stasinopoulos sieht keinen Bedarf, die Formulierung zu entschärfen. Herr Riemenschneider äußert, dass die Vorbehalte einen Sinn hätten und das Projekt ggf. geprüft werden müsse, wenn Teile nicht erfüllt seien.
Herr Hansen merkt an, dass der UNK den ÖPNV voranbringen solle und das Projekt nicht sterben dürfe, weil Vorbehalte nicht erfüllt seien. Es handele sich außerdem um ein gesamtverkehrliches Problem, das zu prüfen sei. Herr Evermann ergänzt, dass überlegt werden müsse, wie vermittelt werden könne. Wenn durch die Bahn Probleme im restlichen Verkehr entstünden, würde die Akzeptanz und das Ansehen des ÖPNV sinken. Daher sei die Schärfe gut.
Frau Bilger stellt klar, dass heutzutage immer kreuzungsfrei durch Brücken oder Tunnel gebaut werde. Herr Hansen erklärt, dass die Einfahrt Bad Oldesloe kreuzungsfrei sei, jedoch nicht Segeberg und Neumünster. Der LNVP treffe hierzu keine Aussage. Herr Mozer ergänzt, dass die Maßnahme immens teurer werden würde, weil für kreuzungsfreie Übergänge nur Brücken, Tunnel oder eine Tieflage in Frage kämen. Er schlägt vor, den letzten Satz beim Hinweis zu Nr. 13 zu streichen und den Beschlussvorschlag zu ändern.
Frau Prof. Täck erklärt, dass das Projekt aus ihrer Sicht bei Herrn Mozer in sehr guter Hand sei, weil er lösungsorientiert plane. Herr Hansen nimmt den Formulierungsvorschlag von Herrn Mozer an und zieht seinen eigenen Änderungswunsch zurück.
Änderungsvorschlag Herr Mozer:
Beim Erläuterungstext „Hinweis zu Nummer 13“ wird der letzte Satz („Die Zustimmung zur Maßnahme steht unter diesem Vorbehalt“) gestrichen. Gleichzeitig wird der 2. Satz des Beschlussvorschlags geändert „Den Maßnahmen wird in Zusammenhang mit den in der Begründung genannten Hinweisen zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU |
| 4 |
| 4 |
SPD | 1 | 2 |
| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
|
| 2 |
FDP | 1 |
|
| 1 |
AfD | 1 |
|
| 1 |
WI-SE | 1 |
|
| 1 |
Gesamt | 6 | 6 |
| 12 |
Beschlussvorschlag:
Die positiven Entwicklungsansätze, die der Entwurf des Landesweiten Nahverkehrsplans (LNVP) für den Kreis beinhaltet, werden begrüßt. Den Maßnahmen wird unter den in der Begründung genannten Vorbehalten zugestimmt.
Änderungsvorschlag Herr Mozer:
Beim Erläuterungstext „Hinweis zu Nummer 13“ wird der letzte Satz („Die Zustimmung zur Maßnahme steht unter diesem Vorbehalt“) gestrichen. Gleichzeitig wird der 2. Satz des Beschlussvorschlags geändert „Den Maßnahmen wird in Zusammenhang mit den in der Begründung genannten Hinweisen zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU |
| 4 |
| 4 |
SPD | 1 | 2 |
| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
|
| 2 |
FDP | 1 |
|
| 1 |
AfD | 1 |
|
| 1 |
WI-SE | 1 |
|
| 1 |
Gesamt | 6 | 6 |
| 12 |
Beschlussvorschlag:
Die positiven Entwicklungsansätze, die der Entwurf des Landesweiten Nahverkehrsplans (LNVP) für den Kreis beinhaltet, werden begrüßt. Den Maßnahmen wird unter den in der Begründung genannten Vorbehalten zugestimmt.