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ALLRIS - Auszug

30.08.2021 - 5.6 Bericht über die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zw...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Kowitz fragt nach der Krankenhausfinanzierung (Punkt 15). Das RPA habe bereits in den Jahren 2014 bis 2018 angemerkt, dass die Prüfungen nicht durchgeführt worden seien. Herr Ringel ergänzt zu den Stellenanteilen, dass von der Vollzeitstelle ein Anteil von 20 % für die Prüfung der Krankenhausfinanzierung vorgesehen sei. Die Arbeiten wie Prüfung, Nachforderung von Unterlagen, Schreiben eines Prüfberichtes und Rückforderungen seien mit einem Zeitanteil von 0,2 nicht zu leisten. Es müssten personelle Verbesserungen für diesen Bereich erfolgen. Herr Kowitz merkt an, dass bereits 2018 von den Fachdiensten 53.30 und 53.10 zugesichert worden sei, den Vorgang zu prüfen. Bisher sei dies nicht erfolgt.

 

Frau Dr. Emken erläutert, dass die Aufgabe 2018 in den neuen Fachdienst 53.10 übergeben wurde, jedoch sei der Stelleninhaber erkrankt. Die Referatsleitung des Sozialministeriums habe mitgeteilt, dass es dort eine andere Rechtsauffassung zu den Leasingverträgen gebe, als sie durch das RPA vertreten werde. Seit 01.01.2020 seien zwei 0,75 Vollzeitstelle mit der Aufgabe betraut (0,65 VZS und zur Ergänzung/ Vertretung 0,1 VZS beim FGL). Die Zweckmäßigkeit der Geräte sei zweifelsfrei festgestellt worden. Es gehe lediglich um die Frage, ob die Kosten für Leasinggeräte anerkannt werden können. Herr Ringelt teilt mit, dass nach Krankenhausfinanzierungsgesetz Leasinggegenstände kein Anlagevermögen darstellen würden. Somit sei der Zuschuss hierfür zurückzufordern.

 

Der Landrat erklärt, dass es hierzu unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen der Verwaltung und dem RPA gebe. Auch die stellvertretende Referatsleitung habe bestätigt, dass es keinen Grund an der Rechtsauffassung der Fachaufsicht zu zweifeln. Ziel sei die bestmögliche medizinische Versorgung der Patienten und ein Leasinggerät, das ggf. alle paar Jahre erneuert werde, sei hierfür besser geeignet, als ein veraltetes gekauftes Gerät.

 

Frau Hahn-Fricke möchte wissen, warum nicht mehr Stellenanteile für die Prüfung angefordert worden seien, damit die Prüfungen abgeschlossen werden können. Frau Dr. Emken erklärt, dass die zwei 0,75 VZ-Stellen geschaffen worden seien. Gelder seien bisher noch nie zurückgefordert worden. Herr Ringel verweist auf die nicht zweckentsprechende Verwendung der Mittel. Dass die Geräte notwendig und Leasing ggf. sinnvoll ist, sei unbestritten. Dennoch wurden gesetzliche Vorgaben missachtet. Bei den Feuerwehren hätten Vergabefehler zu massiven Rückforderungen geführt. Die Krankenhäuser seien analog zu behandeln.

 

 

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Anlagen zur Vorlage