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ALLRIS - Auszug

19.08.2021 - 3.1 Bericht des Diakonischen Werkes Altholstein zur...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Glage bedankt sich für den Bericht und erkundigt sich, warum derzeit viele Wohneinheiten zurückgebaut werden. Außerdem erfragt sie, ob das Wohn- und Kompetenztraining auch in Ballungszentren stattfinde und warum es hinsichtlich der Anzahl der Beratungen so große Schwankungen gäbe.

Herr Penning erläutert, dass es sich um Gebäude der Wankendorfer in Wahlstedt und Bad Segeberg handele, für die zu hohe Sanierungskosten anfallen würden, so dass es sich wirtschaftlich für die Genossenschaft nicht lohne, diese bestehen zu lassen. Bis die Neubauten fertiggestellt seien, dauert es noch eine gewisse Zeit, so dass diese im Rahmen einer Vermittlung genutzt werden können. In Wahlstedt seien es knapp 100 und in Bad Segeberg 100 bis 150 Wohneinheiten. Das Wohn- und Kompetenztraining gebe es aktuell im Amt Kisdorf, Amt Itzstedt und in Wahlstedt. Für Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg sei dies in Planung. Die Schulungen müssen coronakonform durchgeführt werden und müssen aufgrund fehlender Mobilität zudem mit dem ÖPNV oder per Fahrrad gut erreichbar sein.

Frau Brocks erwähnt, dass es bei Menschen mit Migrationshintergrund oft vorkomme, dass die Wohnung nicht gepflegt wird, es oft laut sei und sich die Anwohner beschweren würden. Sie erkundigt sich welche Maßnahmen, z.B. Schulungen es gibt, um die Qualität zu sichern und den Menschen beizubringen „wie“ sie wohnen sollten.

Herr Penning erläutert, dass dies Teil des Wohnkompetenztrainings sei und in Form von praktischen und theoretischen Trainings z.B. über Nacht- und Mittagsruhe, Mülltrennung und Einhaltung einer Hausordnung geschult werde.

Herr Penning führt auf Nachfrage von Frau Brocks aus, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten gebe, die Bewohner zur Teilnahme zu verpflichten.

Herr Evermann erkundigt sich, ob von den 2.500 Bedarfsmeldungen von Personen mit Migrationshintergrund alle an dem Training teilnehmen wollten und ob es 2.500 Personen oder Familien seien.

Herr Penning erklärt, dass es sich um Personen über 18 Jahren mit Anspruch nach dem SGB II handelt. Es handele sich sowohl um Ein- als auch Mehr-Personen-Haushalte. Er schätzt den Bedarf an Wohnungen im höheren 3-stelligen Bereiche ein.

Herr Giesecke ergänzt, dass die Idee für das Wohnraumkompetenztraining durch die GU Warder entstanden sei.

Herr Pahl befindet die Wohnraumakquise für nicht überzeugend, da während der Pandemie nicht eine Wohnung vermittelt worden sei.

Herr Penning erläutert, dass seit Dezember 2020 mit 80 Gesellschaften gesprochen worden sei. Im letzten Jahr seien keine Schulungen möglich gewesen und häufig seien Wohnungen bereits vergeben, bis das Training absolviert wurde.

Frau Trampe-Kieslich erläutert, dass die Stelle des Wohnkompetenztrainings lange nicht habe besetzt werden können und es schon deshalb zu Verzögerungen gekommen sei.

Herr Evermann erfragt, bezogen auf die 60.000 €, wie viele schon teilgenommen haben am Training, wie viele demnächst unterrichtet werden sollen und wie viele von den 30 Absolventen schon eine Wohnung nach dem Training erhalten haben.

Herr Penning erläutert, dass die normale Kursgröße 24 Personen betrage, jedoch während Corona nur sechs bis zehn Personen möglich seien. Wohnungen außerhalb des bekannten Gebietes seien eher unbeliebt. Die Beratung beinhalte, die Wohnungssuchenden zum Umdenken zu bewegen.  

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Schmidt und Herrn Pahl erläutert Frau Trampe-Kieslich, dass schon Kontakt zu Wohnungsgesellschaften hergestellt worden sei und diese auch zugesagt hätten, einige Absolventen aufzunehmen.

Herr Penning erklärt auf Nachfrage von Herrn Evermann, dass die Schulung 15 Stunden pro Woche beinhalte. Rund 5 Stunden würden für Planung, Organisation, Vermittlung etc benötigt. Aktuell gäbe es ca. 13 Familien mit 6 bis 12 Mitgliedern, aber nur eine Wohnung in Bad Segeberg, die groß genug sei. Diese übersteige jedoch mit 2.200 € warm die Mietobergrenze des Jobcenters.

Herr Giesecke regt an, auf jeden Fall Kontakt mit dem Jobcenter aufzunehmen, da in derartigen Fällen eine Einzelfallentscheidung zu treffen sei. Im Übrigen gebe es im Moment keine Mietobergrenzen, das das LSG Schleswig-Holstein immer noch nicht in dieser Rechtsangelegenheit entschieden habe.

 

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Anlagen zur Vorlage