04.05.2021 - 4.3.5 Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3.5
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 04.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stankat erläutert, dass kurzfristig am Tag der BKS-Sitzung neue Erkenntnisse durch die Stadt Kiel gewonnen worden seien. Die Stadt Kiel habe eine Vereinbarung mit dem Landeskulturverband (LKV) getroffen, dass die von dort ausgezahlten Fördermittel um eine bestimmte Summe aufgestockt werden. Der LKV bearbeite die Anträge und erhält dafür eine Verwaltungskostenerstattung. Der Kreis könne eine ähnliche Vereinbarung abschließen und die angedachten 5.000 € pro Person aufstockend gewähren. Der LKV habe darum gebeten, möglichst wenig andere Fördervoraussetzungen prüfen zu müssen. Aus Sicht von Herrn Stankat sei aber bei 5.000 € Auszahlung eine Prüfung von Nachweisen erforderlich. Er bittet darum, bei den weiteren Verhandlungen mit dem LKV die Möglichkeit eingeräumt zu bekommen, kleine Anpassungen im Vertrag vornehmen zu dürfen.
Herr Hansen dankt Herrn Stankat für die Idee und die äußert schnelle Umsetzung. Ihm sei wichtig, dass eine Summe von 500.000 € statt 300.000 € in den Haushalt eingestellt werde. Weiter solle die Antragsfrist vom 30.06. auf den 30.09. verlängert werden, um möglichst viele Kulturschaffende erreichen zu können. Herr Kowitz schließt sich dem an und ergänzt, dass eine Teilnahme der geförderten Künstler an den SE-Kulturtagen wünschenswert sei. Herr Evermann bekräftigt den Wunsch und spricht sich für eine Verpflichtung hierzu aus. Herr Stankat führt aus, dass dies auch Wunsch der Verwaltung sei. Jedoch sei dann keine 1:1 Koppelung an die Richtlinie des Landes möglich und es sei eine neue Antragstellung beim LKV nötig. Der angestrebte schlanke Antragsweg sei dann nicht mehr möglich. Er schlägt vor, im Bewilligungsbescheid einen Hinweis aufzunehmen, dass dies seitens des Kreises gewünscht sei. Da die Künstler*innen alle gerne auftreten möchten, werden diese froh sein, Möglichkeiten zu erhalten. Herr Schroeder schlägt folgende Formulierung vor: „Der Kreistag erhofft sich eine Beteiligung der geförderten Künstler*innen an den SE-Kulturtagen“
Herr Schroeder erklärt, dass es sich um eine pragmatische Lösung handele. Laut Vorlage würden dem LKV bisher 45 Anträge aus dem Kreis Segeberg vorliegen. Er fragt nach, wie hoch der Aufwand bei einer Fristverlängerung für den LKV sei. Herr Stankat teilt mit, dass die Antragsfrist für die Landesmittel am 15.05. ende. Eine Verlängerung bis 30.06. würde den LKV bereits vor Probleme stellen, dies würde aber mitgetragen. Seitens der Verwaltung sei vorgeschlagen worden, für die Fördermittel eine Summe von 300.000 € zur Verfügung zu stellen. Derzeit liegen 45 Anträge vor. Bei einer Bezuschussung von je 5.000 € ergebe sich eine Summe von 225.000 €, hinzu kämen ca. 10.000 € als Verwaltungskostenerstattung. Somit sei noch eine Summe von 65.000 € verfügbar, so dass noch 13 weitere Kulturschaffende ein Stipendium erhalten könnten.
Frau Grote fragt nach, ob eine Klärung der Antragsfrist bis zum Kreistag möglich sei. Herr Stankat werde dies versuchen. Frau Lessing macht darauf aufmerksam, dass im Hauptausschuss keine inhaltlichen Details diskutiert werden sollten. Dies obliege dem Fachausschuss. Die Diskussion über die Antragsfrist und die Höhe der Fördermittel sei in Ordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und dem Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. zur Förderung von Kulturschaffenden aus dem Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie (SE-Aufstockungsbetrag Kulturhilfe-SH) auf der Basis des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfs. Der Kreistag erhofft sich eine Beteiligung der geförderten Kulturschaffenden an den SE-Kulturtagen.
Dafür werden einmalig 300.000 Euro im Nachtragshaushalt des Kreises für das Jahr 2021 bereitgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,4 kB
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(wie Dokument)
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47,8 kB
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