06.05.2021 - 27 Zweiter Entwurf der Fortschreibung des Landesen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 27
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 06.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hansen erklärt, dass aufgrund einer Anregung der FDP-Fraktion die A20 als Landesentwicklungsachse beschlossen worden sei. Hier werde massiver Flächenverbrauch betrieben, zudem sei die Autobahn durch Wälder und Moore geplant. Hier zusätzlich Gewerbe anzusiedeln, sei eine Katastrophe und werde künftigen Generationen nicht gerecht.
Herr Schroeder gibt zu bedenken, dass die Stellungnahme des Kreises bereits abgegeben worden sei und im Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur fast alle Fraktionen zugestimmt hätten. Es sei notwendig, dass der Bereich um Segeberg sich entwickelt. Weiter dürfe die angefangene A20 nicht vor Segeberg enden. Herr Flak ergänzt, dass zur Generationsgerechtigkeit auch gehöre, dass Infrastruktur und damit Arbeitsplätze in der Region geschaffen werden. Es sei ein ganzheitliches Denken erforderlich und die A20 sei sowohl für den Kreis Segeberg als auch für das gesamte Land wichtig. Zudem müssten Gewerbegebiete nicht in ökologisch wertvollen Mooren entstehen.
Frau Prof. Täck stellt fest, dass es aus ihrer Sicht nicht sinnvoll sei, die A20 als Landesentwicklungsachse aufzunehmen. Die A20 werde nicht benötigt, da der Lastverkehr auf die Schiene gebracht werden könne und sollte. Eine Wirtschaftsentwicklung könne auch entlang einer Bahntrasse erfolgen. Für die Verkehrslage in Bad Segeberg sei eine qualifizierte Umgehung mit einem Anschluss an die A21 sinnvoll.
Beschluss:
Der 2. Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans wird zur Kenntnis genommen.
Es wird erneut angeregt, in die Liste der auszubauenden Schienenverbindungen unter Ziff. 4.3.2 Abs. 5 auch die Bahnstrecke Bad Oldesloe-Neumünster aufzunehmen mit dem Ziel, die baulichen Voraussetzungen für einen Halbstundentakt zu schaffen.
Die Aufnahme eines gesonderten Kapitels 4.3.6 zum Rad- und Fußverkehr wird begrüßt.
Es wird angeregt, zum Thema Flächenverbrauch auf den besonderen Bedarf der „Hamburg-Randgebiete“ für die wirtschaftliche, verkehrliche und wohnbauliche Entwicklung hinzuweisen.
Es wird angeregt, auf die Bedeutung der A 20 für die wirtschaftliche und verkehrliche Entwicklung des Kreises Segeberg hinzuweisen und diese weiter als Landesentwicklungsachse vorzusehen.
Der Kreis fordert das Land auf, die Radschnellwege als Landesstraßen zu klassifizieren, die in der Baulastträgerschaft des Landes liegen.
Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung und die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Hamburg-Rand verwiesen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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87,1 kB
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