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ALLRIS - Auszug

29.04.2021 - 3.3 Schaffung eines weiteren Frauenhauses im Kreis ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Schmidt dankt den Fraktionen für die vielen Fragen, die im Vorwege gestellt worden sind. Diese werden einzeln abgearbeitet:

 

 

Fragen an die Kreisverwaltung

 

  1. Wie viele noch zu schaffende Schutzplätze, inklusive vorzuhaltenden Familienplätze für Frauen mit Kindern sowie notwendiger Quadratmeterzahl bedarf es für ein weiteres Frauenhaus im Kreis Segeberg, um die Anforderungen gemäß den Aufstellungen/Empfehlungen aus der Istanbul-Konvention (Bemessung an Einwohner*innen-Zahlen) zu erfüllen? (Frage der WI-SE)

Herr Giesecke verweist auf die Ausführungen der Verwaltung zu der Zoom-Studie. Demnach würden je nach Betrachtungsweise 28 bis 49 Plätze fehlen.

 

  1. Welche Gesellschaften oder Verbände/ Vereine würde Bauherr*in eines Frauenhauses werden können bzw. käme(n) dafür (u.a. mit) in Frage? Auf Basis welcher Rechtsform würde hier eine Zusammenarbeit mit dem Kreis Segeberg denkbar? (Frage der WI-SE)

 

Herr Giesecke berichte, dass es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh sei, über die Form der Zusammenarbeit nachzudenken. Erst müsse ein Konzept zur Finanzierung und dann über einen Standort entschieden werden. Da die Finanzierung grundsätzlich Aufgabe des Landes sei, ist denkbar, dass das Land auch über die Form der Zusammenarbeit entscheidet.

 

  1. Stünde dafür eine Unterstützung durch das vorgelegte IMPULS-Programm 2030 des Landes Schleswig-Holstein (Infrastrukturmodernisierungs-programm für unser Land Schleswig-Holstein) r den Kreis Segeberg bereit? Wenn ja, in welchem Umfang und bis spätestens wann? (Frage der WI-SE)

 

Herr Giesecke erklärt, dass dies geprüft werden müsse, da das Programm bisher nicht bekannt war.

 

  1. Von Norderstedt abgesehen: Welche Standorte für ein weiteres Frauenhaus innerhalb des Kreises bieten den Adressat*innen möglichst günstige infrastrukturelle Anbindungen für entgegenkommende Wohn- und Arbeitssituationen? Inwiefern gäbe es dort Grundstücke für eine soziale Einrichtung entsprechender Größenordnung zu erwerben? (Frage der WI-SE)

 

Herr Giesecke verweist auf die Antwort zu Frage 2.

 

  1. Welchen Umfang zusätzlicher Berücksichtigungen in räumlichen Strukturen braucht es ggf. zusätzlich - in beiden Frauenhäusern - um im Kreis Segeberg gesondert Plätze für a) Frauen mit Behinderungen, b) Frauen mit älteren Söhnen über 14 Jahren vorzuhalten? (Frage der WI-SE)

 

Laut Aussage von Frau Brüning bestehe bei Neubauten ohnehin die Verpflichtung, barrierefrei zu bauen. Hierzu müsse das Konzept abgewartet werden. Die Unterbringung von älteren Söhnen sei nur in größeren Häusern möglich, bei denen eine räumliche Trennung durchführbar sei. Für diese müsse ein eigener Bereich geschaffen werden, da viele Frauen traumatisiert seien und die männlichen Jugendlichen als Bedrohung wahrnehmen könnten.

 

  1. Welche möglichen Erweiterungen zu (Schutz- und) Platzangeboten könnte der Kreis auf der Basis von schnell umzusetzenden bzw. kurzfristigen Schritten vornehmen, bevor ein zweites Frauenhaus fertig vorhanden sein würde (bspw. Anmietungen von Hotelzimmern o.ä.)? (Frage der WI-SE)

 

Herr Giesecke verweist darauf, dass die Diakonie Hamburg-West/Südholstein zum einen bereits eine Wohnung mit zusätzlichen Plätzen angemietet hat, deren Finanzierung der Kreis teilweise übernimmt, und zum anderen, dass der Träger eine zusätzliche Wohnung anmieten will.

 

  1. Im Bericht DrS/2021/048-5 berichtet die Verwaltung von Stellungnahmen abgefragter Kommunen. Besteht die Möglichkeit, dass uns die Stellungnahmen zur Verfügung gestellt werden? So hat z.B. die Stadt Kaltenkirchen eine Bereitschaft signalisiert zur Schaffung neuer Plätze. Warum wurde dies in der Zusammenfassung der Verwaltung nicht berücksichtigt? Hat die Verwaltung die Stellungnahme des SHLKTG in der Sache vorliegen? Falls ja, bitte dem Protokoll anfügen. (Frage der CDU)

 

Herr Giesecke sagt zu, dass die Stellungnahmen der Kommunen dem Protokoll beigefügt werden. Die Bereitschaft der Stadt Kaltenkirchen sei nicht bekannt und konnte dementsprechend nicht berücksichtigt werden. Bei der Stellungnahme des SHLKT handelt es sich um eine mündliche Aussage, die im Rahmen einer Veranstaltung getroffen wurde.

 

  1. Abfrage der Kommunen: Laut Kreisverwaltung haben nur die Kommunen entlang der Autobahnachse geantwortet. Welche Belege hat die Kreisverwaltung dafür, dass die übrigen Kommunen nicht geantwortet haben, weil sie keinen Bedarf an einem Frauenhaus sehen?  (Frage der SPD)

 

Lt. Herrn Giesecke gibt es keine Belege dafür, dass die übrigen Kommunen keinen Bedarf sehen. In der Stellungnahme wurde deswegen auch nur davon gesprochen, dass die fehlenden Antworten ein Indiz sein „gen“, tatsächlich aber sich aus der Zoom-Studie ergebe, dass gerade im ländlichen Bereich ein hoher Bedarf herrscht.

 

  1. Zwar stellt die Kreisverwaltung fest, dass die Abfrage ergeben habe, dass die Kommunen entlang der Autobahnachse über keine geeignete Immobilie verfügten. Jedoch heißt es in der am Donnerstag parallel zu unserer Sitzung beratenen Vorlage des Sozial- und Gleichstellungsausschusses der Stadt Kaltenkirchen (VL-29/2021), dass die ehemalige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt darauf hingewiesen habe, "dass bei einer ähnlichen Diskussion Herr Krause sich geäert habe, dass er sich ein Frauenhaus in Kaltenkirchen vorstellen könne und damals sogar eine Idee für einen Standort hatte." Inwieweit sind von anderen Kommunen solche Stellungnahmen eingetroffen, die nicht als feste Zusage, aber jedoch als Bereitschaft, darüber nachzudenken, interpretiert werden könnten? (Frage der SPD)

 

Herr Giesecke verweist auf die Antwort zu Frage 7. Herr Dr. Schmidt spricht sich dafür aus, die Plätze nicht aus Kreismitteln voll zu finanzieren, sondern sich lediglich an den Kosten zu beteiligen.

 

  1.  Wie sieht die Beteiligung/ Einbindung des Büros für Chancenvielfalt in der Sache mit aus? Könnte man das bestehende Netzwerk mit einbinden, um so neue Synergieeffekte zu erstellen? (Frage der CDU)

 

  1.  Allg. uns ist aufgefallen, dass sich die Gleichstellungsbeauftragte nicht zur Sache geäert hat. Könnte das geklärt werden? In der Vergangenheit hat sich die Gleichstellungsbeauftragte zur Sache geäert. (Frage der CDU)

 

Die Fragen 10 und 11 werden ebenfalls gemeinsam von Herrn Giesecke beantwortet. Das Büro für Chancengleichheit habe heute noch eine Stellungnahme abgegeben. Diese werde ebenfalls an das Protokoll angehängt. Die Gleichstellungsbeauftragte habe im verwaltungsinternen „Workflow“ die Vorlage und die Ausführungen der Verwaltung zum Zoom-Studie erhalten und zur Kenntnis genommen, aber keine eigene Stellungnahme abgegeben.

 

 

Fragen an „Frauen_Wohnen“

 

  1.  Inwieweit arbeitet das Projekt neben dem Frauenhaus Norderstedt auch mit den Frauenberatungsstellen in Kaltenkirchen und Bad Segeberg zusammen? (Frage der SPD)

 

  1.  Wie wird sich der Umfang der Zusammenarbeit nach der Aufstockung der Mittel ändern? (Frage der SPD)

 

Frau Makies erklärt, dass bisher wenig Anfragen aus dem Bereich Kaltenkirchen und Bad Segeberg vorliegen würden. Die Stadt Norderstedt sei intensiv in Gesprächen mit potentiellen Vermietern. Hier seien Kooperationen das Ziel. Es gebe ein Förderprogramm für besondere Zielgruppen für sozial geförderten Wohnraum. Dies sei ein interessantes Projekt.

 

  1.  Wie wünscht sich Frauen-Wohnen einen größeren Vermittlungswunsch u. U. mit der Politik gemeinsam? (Frage der CDU)

 

  1. Wie könnten die finanziellen Mittel eingesetzt werden wenn die Politik aktiv   mit dabei ist? (Frage der CDU)

 

Zu den Fragen 14 und 15 erklärt Frau Makies, dass die Politik z. B. als „ffner“ bei den Wohnungsbaugesellschaften und unternehmen betätigen können. Zum Mitteleinsatz gibt es noch keine konkreten Vorstellungen.

 

  1.  Im Bericht DrS/2021/048-4 wird auf die gute Zusammenarbeit mit dem Kreis Pinneberg hingewiesen. (S2/3 unterer Absatz). Was könnte für den Kreis Segeberg übernommen werden / kopiert werden? (Frage der CDU)

 

  1.  Weiterhin heißt es, dass dies im Kreis Pinneberg anders sei. Können Sie dies konkretisieren? Besteht eine Vereinbarung, welcher Natur, zwischen wem, mit welchem konkreten Nutzen? (Frage der CDU)

 

Zu Frage 16 und 17 erläutert Frau Makies, dass es keine Kooperationsvereinbarungen o. ä. gebe.  Die Mitarbeiter*innen hätten lediglich bessere Kontakte zu den Wohnungsbaugesellschaften im Kreis Pinneberg, als zu den Norderstedtern.

 

  1.  Laut Vorlage sind die Vermietergesellschaften in Norderstedt nicht an einer Zusammenarbeit mit dem Projekt interessiert. Welche Gesellschaften betrifft dies, können Sie uns eine Liste, gern auch nicht-öffentlich, zur Verfügung stellen? (Frage der SPD)

 

Im Nachgang zu der Sitzung erklärte Frau Makies Folgendes:

 

  Es wurden insgesamt 40 Wohnungsgesellschaften in Schleswig-Holstein mit einer Anzahl von über 1.000 Wohnungen angesprochen.  Darunter waren auch die großen in Norderstedt. Mit diesen kamen trotz mehrfacher Kontaktaufnahme keine Kooperationen im Projekt Frauen_Wohnen zustande. Über Wohnungsgesellschaften, die überregional auch im Kreis Segeberg tätig sind und mit denen ein Kooperationsvertrag besteht, gab es vereinzelte Wohnungen im Kreis Segeberg, für die Belegungsrechte für Frauen im Projekt Frauen_Wohnen zur Verfügung gestellt wurden. Eine Liste der konkreten Unternehmen mit denen Kontakt aufgenommen wurde, kann aus Gründen des Datenschutzes leider nicht weitergegeben werden.

Bei weiteren Nachfragen sollten die Ausschussmitglieder direkt Kontakt mit dem Paritätischen aufnehmen.

 

 

  1.  Außerdem heißt es, dass die Zusammenarbeit von der Stadt Norderstedt abgelehnt worden sei. Was für eine Zusammenarbeit war von Ihnen begehrt worden, und wäre es möglich, dass die Kreisverwaltung dies aus Ihrer Sicht erfüllen könnte. (Falls ja: bitte Stellungnahme der Kreisverwaltung) (Frage der SPD)

 

Frau Makies sei nicht bekannt, dass eine Ablehnung erfolgt sei. Herr Giesecke ergänzt, dass der zuständige Bereichsleiter der Stadt Norderstedt diese Aussage modifiziert habe. Danach seien zunächst Wohnungen für die Bewohner*innen in den Obdachlosenunterkünften gesucht worden seien, so dass das Thema Frauen dadurch nicht so stark im Focus gewesen sei.

 

  1.  Befristung des Projekts: gibt es eine Perspektive auf Verlängerung? (Frage der SPD)

 

Frau Makies erklärt, dass ihr dies nicht bekannt sei, zumal das Projekt noch 2 Jahre laufe.

 

 

Fragen an das Frauenhaus

 

  1.  Was ist der Stand bei der Anmietung der externen Plätze für das Frauenhaus? Sind diese Plätze ausschließlich in Norderstedt, oder auch außerhalb? (Frage der SPD)

 

  1.  Falls ausschließlich in Norderstedt: welche Maßnahmen wären aus der Sicht des Norderstedter Frauenhauses zweckmäßig, um ein Angebot auch außerhalb der Stadt Norderstedt bereitzustellen bzw. aufzubauen? (Frage der SPD)

 

Frau Brüning erläutert die Fragen 21 und 22. Es sei aufgrund eines Zeitungsartikels ein Objekt angeboten worden, das ab Mitte Mai angemietet werde.

 

  1. Frage an das Frauenhaus: Wie bewerten Sie die Idee eines dezentralen Frauenhauses mit mehreren Standorten? (Frage der SPD)

 

Frau Brüning erklärt, dass dies ein sehr interessanter Ansatz sei. Es müsse jedoch ein Konzept erstellt werden. Eine Umfrage unter den Bewohnerinnen habe gezeigt, dass dies bevorzugt werde, da das Wohnen in großen Einheiten anstrengend sei und soziale Kompetenzen voraussetze. Während der Pandemie seien Quarantänewohnungen geschaffen worden, dies sei gut angekommen. Auf Nachfrage von Herrn Pahl müsse das Sicherheitsrisiko bei dezentraler Unterbringung abgewogen werden, teilweise seien die Adressen der Frauenhäuser auch offiziell bekannt. Die Betreuung der dezentralen Einrichtungen müsste auf jeden Fall zentral gesteuert werden. Dies sei eine Möglichkeit, etwas Besonderes auf die Beine zu stellen.

 

 

Frau Makies teilt auf Nachfrage von Herrn Mann mit, dass seitens des Vermieters für die anzumietende Wohnung eine Vertragslaufzeit von 3 bis 5 Jahren gewünscht sei. Für nur 1 Jahr würde er den Vertrag nicht abschließen. Weiter erklärt sie, dass Personal gesucht werde, das mit den Kindern arbeite. Ein Spielraum beim Betreuungsschlüssel sei wichtig, um keine Frau mit vielen Kindern abweisen zu müssen.

 

Herr Dr. Schmidt fasst zusammen, dass der Sozialausschuss sich im März mit den kurzfristigen Maßnahmen beschäftigt habe und die langfristigen zurückgestellt wurden. Hier ginge es lediglich um weitere Informationen. Herr Stankat schließt sich dem an und ergänzt, dass eine grundlegende Konzeption wichtig sei. Mit dem Land müsse die Finanzierung geklärt werden.

 

Herr Dr. Schmidt schlägt ein interfraktionelles Gespräch vor der nächsten Sozialausschusssitzung vor. Dieses soll bei Bedarf einberufen werden, mit dem Terminvorschlag 03.06.2021.

 

Pause: 19:20 19:30 Uhr

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage