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ALLRIS - Auszug

01.03.2021 - 4.3.1 Integrierte Leitstelle für den Kreis Segeberg

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröder führt in die Vorlage ein und erklärt auf Nachfrage von Herrn Gade und Herrn Frahm, dass zum Personalübergang seitens des Kreises Pinneberg eine Hotline geschaltet wurde, in der sich interessiertes Personal erkundigen konnte. Dieses Angebot sei nur äußerst schleppend angenommen worden, so dass freie Stellen öffentlich ausgeschrieben worden seien. Auch hierauf habe es nur 4 Bewerber gegeben. Eine klassische Personalüberleitung sei nicht geplant, aber der Kreis Pinneberg sei stark an dem Personal aus Norderstedt interessiert. Der Kreis Pinneberg habe einen reibungslosen Übergang zugesichert, auch wenn das Personal aus Norderstedt nicht zur Verfügung stehe.

 

Herr Frahm weist auf Schreibfehler im Vertrag hin:

In der Anlage 1 (Vertrag über die einvernehmliche Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Durchführung des Betriebs einer Integrierten Leitstelle für den Kreis Segeberg vom 23.03.2017) müsse auf der ersten Seite die PLZ von Norderstedt von 22809 auf 22846 angepasst werden. Des Weitern müsse im § 1 Nr. 3 das Datum 23.07.2017 durch 23.03.2017 ersetzt werden.


In der Anlage 2 (Vertrag zur Durchführung des Betriebs einer Integrierten Leitstelle für den Kreis Segeberg) muss auf der ersten Seite bei der Adresse des Kreises Pinneberg ein e ergänzt werden: Kurt-Wagener-Straße 11. Herr Schröder sagt eine Anpassung zu.

 

Herr Schuchardt fragt nach den Kosten in § 3 des Aufhebungsvertrags. Herr Schröder erläutert, dass die tatsächlichen ungedeckten Kosten für die Stadt Norderstedt 2019 ca. 850.000 € betragen haben. Das offizielle Vertragsende sei der 30.06.2021, so dass ein Anteil von 200.000 € für 2021 angemessen sei.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Der in der Anlage 1 beigefügte Vertrag über die einvernehmliche Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Durchführung des Betriebs einer Integrierten Leitstelle für den Kreis Segeberg vom 23.03.2017 soll inklusive der in der Sitzung besprochenen redaktionellen Änderungen mit der Stadt Norderstedt geschlossen werden.
Der in der Anlage 2 beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag zur Durchführung des Betriebs einer Integrierten Leitstelle für den Kreis Segeberg soll inklusive der in der Sitzung besprochenen redaktionellen Änderungen mit dem Kreis Pinneberg geschlossen werden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

 4

SPD

 2

 

 

 2

B 90/ Die Grünen

 1

 

 

 1

FDP

 1

 

 

 1

AfD

 1

 

 

 1

WI-SE

 1

 

 

 1

Gesamt

 10

 

 

 12

(2 stimmberechtigte Mitglieder nicht dabei)