09.03.2021 - 3.2.3 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.3
- Datum:
- Di., 09.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Künzel erläutert den Antrag und erklärt, dass die Richtlinie analog der Gaststättenförderung eine Lücke in der Förderlandschaft schließen solle. Die Not bei den Kulturschaffenden sei groß und es sollten niedrigschwellige Förderungen durch eine 1x Zahlung erfolgen.
Herr Kösling als betroffener Künstler macht darauf aufmerksam, dass er in den letzten 12 Monaten kaum Möglichkeiten hatte, seinem Beruf nachzugehen und deshalb Umsatzverluste von ca. 62 % hatte. Er habe zwar staatliche Hilfen erhalten, diese seien jedoch nur für die Deckung der Betriebskosten gedacht und zudem als Betriebseinnahmen zu versteuern. Es fehle Geld für den Lebensunterhalt. Grundsicherung erhalte die Familie nicht, da seine Frau zuviel verdiene. Die Rücklagen seien inzwischen aufgebraucht, von der Novemberhilfe sei bis heute lediglich ein Abschlag von 50 % ausgezahlt worden, von der Dezemberhilfe gar nichts. Außerdem würde hierauf noch die erhaltene Überbrückungshilfe angerechnet.
Herr Wagner sieht Handlungsbedarf für die Kulturschaffenden, stellt jedoch in Frage, ob der Kreis dieses leisten könne, da der Hilfsfonds mit 500.000 € Gesamtbudget begrenzt sei. Außerdem warnt er davor, eine bestimmte Berufsgruppe zu fördern, da viele Menschen in Not seien und in Kürze auch andere Gruppen Bedarfe anmelden könnten. Er kündigt an, dass seine Fraktion sich enthalten werde, da noch Beratungsbedarf bestehe.
Auch Herr Dr. Holtz sieht den Kulturbereich als unterstützungswürdig an und schlägt vor, sich interfraktionell abzustimmen, was ihm bisher gefehlt habe. Die Möglichkeit einer Förderung sei nur vorhanden, wenn eine Lücke gefunden werde, die durch die Landes- und Bundesförderung nicht abgedeckt sei. Er regt an, einen Beschluss auf den Hauptausschuss zu vertagen, da noch viele Unklarheiten bestünden. Frau Huffmeyer ist der gleichen Meinung und bittet die Verwaltung um Unterstützung.
Herr Köppen ergänzt, dass eine hohe Förderung von Veranstaltungen ein Weg sein könnte, da dann keine bestehenden Lücken gesucht werden müssten. Den Bürgern würden dadurch vermehrt Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Dem schließt sich Herr Wagner an. Herr Mann gibt zu bedenken, dass zur Zeit gar keine Veranstaltungen möglich seien, so dass die Kulturschaffenden in absehbarer Zeit immer noch keine Einnahmen hätten.
Herr Wenzel fasst zusammen, dass es Herrn Kösling eher um eine Grundsicherung für Kulturschaffende gehe, dies habe mit Kulturförderung nur indirekt zu tun. Hierfür sei der Bund mit seinen Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, zuständig. Auch die „Coronahilfen“ seien vorrangig auszuschöpfen und es müsse eine Lücke in der Förderlandschaft gefunden werden, die der Kreis ausfüllen könnte. Er verweist erneut auf die angespannte personelle Situation in seinem Fachdienst, die eine Antragsbearbeitung schwer durchführbar mache. Die WKS habe am Nachmittag mitgeteilt, dass eine Antragsbearbeitung dort nicht möglich sei, weil laut Betrauungsakt die Bearbeitung von Kulturthemen ausgeschlossen sei.
Herr Stankat lobt die gute Absicht, die Kulturschaffenden zu fördern, warnt aber davor, jenseits von sozialrechtlichen Grundlagen Einkommen zu schaffen. Hierfür gebe es für den Kreis keine gesetzliche Legitimation. Für die Existenzsicherung seien ausschließlich die Sozialleistungen des Bundes vorgesehen. Für die Richtlinie müsse eine Förderlücke gefunden werden, ansonsten werde die Auszahlung vom Kreis auf die Bundesförderung angerechnet. Unter dem Strich hätte der Kreis den Bund refinanziert und die Kulturschaffenden hätten nicht mehr Geld erhalten.
Herr Thedens sieht Probleme damit, einzelne Berufsgruppen zu unterstützen, da Begehrlichkeiten bei anderen Gruppen entstehen könnten. Er appelliert an die im Land- und Bundestag vertretenen Fraktionen, die Auszahlung der ausstehenden Hilfen zeitnah anzuschieben, denn damit sei vielen schon weitergeholfen.
Herr Kösling bedankt sich für die durchweg positive Haltung, eine Förderung möglich zu machen. Er hält eine Veranstaltungsförderung für einen gangbaren Weg, allerdings nur, wenn in absehbarer Zeit wieder Auftritte möglich wären. Er regt eine Förderung analog derjenigen des Landeskulturverbands an, die Stipendien für bestimmte Projekte ausgezahlt hätten. Frau Dr. Künzel begrüßt diesen Vorschlag und bittet um eine Sitzungsunterbrechung zwecks Absprache zum Antrag mit der CDU-Fraktion.
Pause: 19:50 – 20:00 Uhr
Herr Mann teilt mit, dass der Antrag nicht zurückgestellt werde, weil die Mittel in den Nachtrag eingestellt werden müssten. Herr Köppen regt daraufhin an, lediglich die Mittel in den Haushalt einzustellen und die Möglichkeiten für eine Richtlinie von der Verwaltung prüfen zu lassen. Anderenfalls könne seine Fraktion dem Antrag so nicht zustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag möge beschließen:
Der Kreis Segeberg richtet einen Nothilfefonds für Kulturschaffende im Kreisgebiet ein.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Punkte, sofern erforderlich, noch zu ergänzen, um eine rechtskonforme Förderrichtlinie zu erlassen, die für Kulturschaffende unter Berücksichtigung der nachfolgenden Parameter schnellst möglich in Kraft tritt.
Der Kreistag überträgt die Zustimmungskompetenz zu dieser Richtlinie auf den Hauptausschuss.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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