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ALLRIS - Auszug

10.09.2020 - 3.1.2 Neufassung der Satzung zur Förderung von Kinder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krützfeld führt in die Vorlage ein. Herr Wenzel ergänzt, dass die Tagespflege eine elementare Ergänzung zu den anderen vorhandenen Strukturen sei. Er führt weiter aus, dass die Zielsetzung des Landes eine gleichmäßige Deckung des vorliegenden Bedarfes sei. Es gebe regelmäßig Verlierer und Gewinner bei der Einführung von neuen Standards. In diesem Fall seien jedoch über 80 Prozent der Tagespflegepersonen besser gestellt als vorher, dies sei ein gutes Ergebnis. Es sei jedoch bei freiwilligen Leistungen zu beachten, dass dies Steuergelder seien und der Kreis im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit verantwortungsvoll mit den verfügbaren finanziellen Mittel umgehen müsse.

Frau Saggau bekräftigt das Einhalten der Verhältnismäßigkeit. Sie lobt die Umsetzung der neuen Satzung, da die überwältigende Mehrheit profitiere. Frau Schultz erklärt, wie wertvoll die Arbeit der Kindertagespflegepersonen sei und dass sich diese Wertschätzung auch in der hohen Förderung durch den Kreis verdeutliche. Dies werde vor allem durch den grundlegenden Systemwechsel deutlich, der bereits vollzogen sei. Damals war die Tagespflege lediglich ein Zuverdienst, heute sei diese Arbeit eine Lebensgrundlage. Sie sähe die Zukunft in der institutionalisierten Kindertagespflege, aufgrund der deutlich erhöhten Zuverlässigkeit und Kontinuität.

Herr Schuchardt erkundigt sich nach dem Rückzug der Gemeinden bezüglich der Finanzierung. Herr Wenzel erklärt, dass die Gemeinden aufgrund der umfassenden Kitareform nun vorsichtig geworden seien und zunächst wieder einen Überblick über die Situation gewinnen möchten. Er erklärt außerdem, dass der Sachkostenanteil von 1,10 Euro vom Land Schleswig-Holstein berechnet und empfohlen werde. Herr Schroeder empfiehlt zunächst die Variante a) des Vorschlages, da hiermit die Flexibilität bestehen bleiben würde. Eine Erhöhung des Sachkostenanteils sei nach der Evaluation denkbar. Im Rahmen der Corona-Krise wurde vieles als systemrelevant bezeichnet, so Herr Becker. So sei in diesem Zuge eine Aufwertung der Akzeptanz und der Wertschätzung gefordert worden – hier hätte der Kreis nun die Gelegenheit hierzu. Daher tendierte er zu Variante b). Herr von Essen stimmt dem mit der Begründung, dass der Kreis Segeberg als erweiterter „Speckgürtel“ von Hamburg höhere Lebenshaltungskosten mit sich bringe, zu. Herr Waldheim weist darauf hin, dass genau die gleiche Diskussion gerade in Norderstedt geführt werde. Hier würde man 1,23 bis 1,35 Euro empfehlen. Im Kreis Segeberg seien die zu tragenden Kosten geringer. Infolge dessen sei die Variante a) mit einer möglichen Nachjustierung empfehlenswert.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird zum 01.01.2021 in Form des beigefügten Entwurfes beschlossen, und zwar alternativ
 

a)    mit der Maßgabe, dass keine zusätzlichen, freiwilligen Geldleistungen durch den Kreis Segeberg gewährt werden,

b)    mit der Maßgabe, dass die Sachkostenpauschale als freiwillige Leistung des Kreises Segeberg um 30 Cent pro Kind und Betreuungsstunde erhöht wird,

c)     mit der Maßgabe, dass die Sachkostenpauschale als freiwillige Leistung des Kreises Segeberg um 63 Cent pro Kind und Betreuungsstunde erhöht wird.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis zu Variante a):

Mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

Freie Träger

 

2

4

6

Gesamt

9

2

4

15