23.06.2020 - 3.4 Änderung der Satzung zur Förderung von Kindern ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 23.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landrat erklärt auf Nachfrage von Herrn Roth, dass die alte Satzung ab 01.08.2020 rechtswidrig sei, da das Kita-Recht sich ändere. Es seien Klagen möglich, somit sei ein Beschluss zur neuen Satzung vor der Sommerpause notwendig. Über die Sommerpause sei eine Überarbeitung möglich. Herr Roth bemängelt, dass aufgrund der kurzfristig eingestellten Vorlage keine inhaltliche Befassung und keine Besprechung in der Fraktion möglich gewesen sei. Herr Köppen verweist darauf, dass im Jugendhilfeausschuss viele Fachleute vertreten seien, die sich auch kurzfristig einen Überblick verschaffen könnten. Die Verwaltung würde stets bestmöglich informieren. Er hält die Rechtssicherheit der Satzung für sehr wichtig und bei einer rückwirkenden Änderung der Satzung würde niemand etwas verlieren.
Herr Stankat ergänzt, dass der Landtag rechtskonform beschlossen habe und sich hieraus wirtschaftliche Folgen für die Tagespflegepersonen ergeben würden. Einige seien künftig schlechter gestellt, was aber an überdurchschnittlich hohen Preisen im Kreis liege. Es gäbe viele Tagespflegepersonen, die in Zukunft mehr Einkünfte hätten. Zu Wort hätten sich in der Einwohnerfragestunde nur die mit Einkommenseinbußen gemeldet. Die Sachlage müsste im Jugendhilfeausschuss eingehend diskutiert und gegebenenfalls freiwillige Leistungen beschlossen werden. Es handele sich um Solo-Selbständige, die nicht ohne weiteres mit Kitas und den dort Beschäftigten zu vergleichen seien.
Herr Evermann spricht sich dafür aus, die Situation der Tagespflegepersonen wohlwollend zu prüfen, da es sich um eine wichtige und unverzichtbare Säule der Kinderbetreuung handele. Die Schaffung von Krippenplätzen wäre um ein Vielfaches teurer, als ein Zuschuss zur Tagespflegevergütung.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird mit Wirkung zum 01.08.2020 in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 1) in der Variante 1, 2 oder 3 des § 9 dieser Satzung beschlossen. Die Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege mit Wirkung vom 01.08.2018 wird zum 31.07.2020 außer Kraft gesetzt und durch die Neufassung mit Wirkung zum 01.08.2020 ersetzt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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117,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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144,5 kB
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