23.06.2020 - 3.3 Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 23.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen wird mit Wirkung zum 01.08.2020 in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 1) beschlossen.
Die einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung für Hortkinder wird beibehalten bis zum 31.12.2024 (Ende der Übergangsphase in der Kita Reform mit anschließender Überführung in das Zielsystem). Im Jahr 2022 wird die Verwaltung die aktuelle Sachstandslage erneut prüfen und der Politik zur weiteren Befassung eine Vorlage erstellen. Kommunen, in denen noch Hortbetreuung stattfindet, sind aufgefordert, bis zum 31.07.2021 ein Konzept zum Übergang auf die schulische Ganztagsbetreuung vorzulegen. Diese Konzepte sollen spätestens zum 31.07.2022 verbindliche Maßnahmen beinhalten.
Die Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen vom 05.08.2019 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,2 kB
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2
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85,6 kB
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3
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376,1 kB
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