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ALLRIS - Auszug

25.06.2020 - 17 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf S...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Hansen erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dieser sei im UNK und Hauptausschuss abgelehnt worden, weil es im Tiefbau massive Rückstände in der Abarbeitung der Baumaßnahmen gebe. Er weist aber darauf hin, dass es ein sehr unterschiedliches Straßensystem mit Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen gebe. Der Radverkehrsbeauftragte solle eher planen und koordinieren, da die Radwege nicht an den Ortsgrenzen enden sollen. Weiterhin ist die Einwerbung und Verteilung von Fördergeldern aufwendig und könne nicht von einem ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten erledigt werden. Es sei ein engagierter hauptamtlicher Kümmerer notwendig.

 

Herr Hansen erklärt weiterhin, dass in den 90er Jahren der ÖPNV ebenfalls zunächst ehrenamtlich betreut worden sei. Nach der Umstellung auf die Hauptamtlichkeit, hier in Form der SVG, seien deutliche Fortschritte gemacht worden.

 

Herr Schroeder gibt zu bedenken, dass ein hauptamtlicher Radverkehrsbeauftragter nicht sinnvoll sei, wenn nur Planungen aber keine Umsetzung erfolgen könne, weil Personalkapazitäten an anderer Stelle fehlten.

 

Herr Kowitz beantragt, analog zur Satzungsänderung der ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen, bis zu drei ehrenamtlich tätige Radverkehrsbeauftragte zu ermöglichen.

 

Pause: 19:30 bis 19:45 Uhr

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz empfiehlt dem Hauptausschuss / Kreistag die Einrichtung einer Stelle (1,0 VZK Verkehrs-/ Stadtplaner*in / Geograph*in) für eine*n Radverkehrbeauftragte*n

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

 21

 

21

SPD

 

 12

 

12

B 90/ Die Grünen

8

 

 

8

FDP

 

 5

 

5

AfD

 

 5

 

5

WI-SE

3

 

 

3

Freie Wähler

 

 1

 

1

Die Linke

1

 1

 

2

Gesamt

12

 45

 

57

 

 

Antrag der CDU-Fraktion:

 

Analog zur ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten wird künftig die Möglichkeit geschaffen, bis zu drei parallel tätige ehrenamtliche Radverkehrsbeauftragte zu bestimmen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

21

 

 

21

SPD

 

12

 

12

B 90/ Die Grünen

 

8

 

8

FDP

4

 

 1

5

AfD

 

5

 

5

WI-SE

 

3

 

3

Freie Wähler

1

1

 

1

Die Linke

1

 

 

2

Gesamt

27

29

 1

57

 

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Anlagen zur Vorlage