05.03.2020 - 4.1 Antrag der WI-SE-Fraktion zur Aufnahmemöglichke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
15. Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 05.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erklärt, dass die Vorlage schon im Jugendhilfeausschuss diskutiert worden sei mit dem Ergebnis, dass der Vorlage nicht zugestimmt wurde.
Frau Berger erklärt, dass auch das Forum für Migration die Diskussion und die positive Beschlussfassung unterstützt. Frau Berger skizziert die Situation für die Migranten im Mittelmeerraum und hier speziell die der Kinder. Oberbürgermeister von verschiedenen Städten hätten schon die Bereitschaft signalisiert, Jugendliche aus den Lagern aufzunehmen. Mit diesem Antrag soll erreicht werden, dass der Kreis die Voraussetzungen für eine Aufnahme von Kindern und Jugendlichen prüft und jetzt beginnt sie zu schaffen oder zu reaktivieren, damit dann bei Bedarf eine zügige Aufnahme erfolgen kann.
Frau Berger bittet die Ausschussmitglieder um Zustimmung zum Antrag.
Herr Giesecke, FDL 50.60 führt aus, dass das Land Schleswig-Holstein grundsätzlich seine Bereitschaft zur Aufnahme von 30 unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) erklärt habe. Weitere Bereitschaft könne nur in Abstimmung mit dem BMI erklärt werden.
Der Landrat erläutert, dass gegenwärtig keine weiteren Kapazitäten zur Aufnahme von UMA vorhanden seien, die Einrichtung in Schackendorf sei voll belegt. Fachpersonal, welches für die Betreuung von UMA nötig sei, könne nicht gefunden werden, offene Stellen seien schon im Moment kaum zu besetzten.
Grundsätzlich befürwortet Herr Schröder die Idee des Antrages, gibt aber auch zu bedenken, dass die Fragen nach benötigten Raum- und Personalkapazitäten realistisch betrachtet werden müssten. Sollte es von der Bundesregierung eine Bitte zur Aufnahme von UMA geben, werde der Kreis sich dieser Aufgabe stellen.
Herr Köppen erklärt noch einmal, dass der Antrag darauf abzielt, dass der Kreis Segeberg für eine eventuelle Aufnahme von UMA vorbereitet sei. Eine Unterstützung durch das Ehrenamt wie 2015 werde es diesmal in diesem Umfang nicht geben. Mit der Zustimmung zu diesem Antrag soll ein Zurückfahren der Kapazitäten gestoppt werden, da mit weiteren Flüchtlingswellen und damit auch der Zuteilung nach Segeberg zu rechnen sei. Er schlägt ebenfalls vor, durch die Verwaltung prüfen zu lassen, inwieweit die Möglichkeiten der Versorgung durch die Träger gegeben seien.
Herr Pohlmann informiert, wie die Diskussion und Abstimmung zum Antrag im Jungendhilfeausschuss war. Der Leiter des Jugendamtes Herr Stankat habe sich wie der Landrat geäußert, es gebe derzeit keine Kapazitäten. Er zitiert dazu die Aussage von Herrn Stankat aus dem Protokoll des angesprochenen Jugendhilfeausschusses. Im Jugendhilfeausschuss sei ausführlich diskutiert und gegen den Antrag gestimmt worden. Die Ablehnung des Antrages sei im Jugendhilfeausschuss eindeutig gewesen. Er lehnt eine erneute Diskussion daher ab.
Frau Berger erläutert nochmal, dass durch die Zustimmung zu diesem Antrag eine schnelle Handlungsfähigkeit des Kreises bei Aufnahme von UMA gewährleistet werden könne.
Herr Becker erklärt dazu, der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein habe seine Bereitschaft zur Aufnahme erklärt und damit auch die Bereitschaft der Kreise signalisiert habe. Eine extra Erklärung des Kreises Segeberg sei daher nicht nötig.
Der Landrat betont erneut, dass Kapazitäten nicht auf Verdacht vorgehalten würden. Er betont ebenfalls, dass die Herausforderungen 2015 nicht ohne das Ehrenamt geschafft worden seien. Aus diesem Grunde werde sich die Kreisverwaltung auf eventuelle Aufnahmen von Flüchtlingen theoretisch vorbereiten und praktisch dann, wenn die Anforderung aktuell wird. Eine Verteilung werde dann nach dem Königsteiner Schlüssel vorgenommen, so wie es in der Vergangenheit praktiziert wurde.
Herr Evermann zeigt sich irritiert über den Antrag, da die Bundesregierung sich negativ zur weiteren Aufnahme von UMA positioniert habe. Ebenfalls sei der Antrag im Jugendhilfeausschuss abschließend behandelt worden, eine weitere Befassung damit sei nicht nötig.
Frau Schwarz erklärt, dass die Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde.
Frau Hunger beantwortet die Frage von Herrn Köppen nach der Personalsituation bei den Trägern. Die Personalkapazitäten seien minimiert worden, aber einer Planung ohne belastbare Zahlen werde die Fraktion nicht zustimmen, daher werde der Antrag von ihrer Fraktion abgelehnt.
Herr Dr. Schmidt sagt, der Landrat habe den Standpunkt des Kreises dargelegt, dass eine Bereitschaft auch ohne zusätzliche Beschlussfassung vorliege. Zu einer weiteren Beschlussfassung im Kreistag sollten Diskussionen in den Fraktionen erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung möge Möglichkeiten prüfen, welche Aufnahmekapazitäten der Kreis Segeberg umgehend bereitstellen kann, um
- unbegleitete Jugendliche in einer Unterbringung von Wohngemeinschaft(en) innerhalb des Kreises aufzunehmen, denen sowohl sprachliche Betreuung als auch versierte pädagogische sowie psychologische Betreuungen als Kapazitäten vorgehalten werden können.
- Familien mit Kindern aus der Region, abgeleitet aus der durchschnittlichen Unterbelegung der Einrichtung Schackendorf im vergangenen Jahr, um die Unterbringung von Hilfebedürftigen in Schackendorf zu gewährleisten.
Der Prüfauftrag möge im Konkreten das Ergebnis erbringen, wie vielen Jugendlichen bzw. Familien mit Kindern für eine umgehende Aufnahme im Kreis Segeberg ein entsprechendes Angebot (vgl. obige Bedingungen) eingeräumt werden könnte.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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