18.09.2019 - 4.1 ÖPNV-Teilnetz SE1/2: Einführung von E-Bussen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Mi., 18.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller erklärt auf Nachfrage, dass die Verwendung der Lithiumbatterien kein höheres Risiko als ein Dieselbus darstellen würden. Die Fahrzeuge würden einer besonderen Sicherheitsüberprüfung unterliegen. Es erfolge eine enge Zusammenarbeit mit den Feuerwehren, die auch Schulungen erhalten würden, so dass in einem Brandfall gezielt eingegriffen werden könne. Zudem würden nur Fahrzeuge von renommierten Fahrzeugherstellern zum Einsatz kommen. Herr Mozer verliest eine dies untermauernde Stellungnahme vom Brandschutzbeauftragten des Kreises Segeberg, die Antwort ist dem Protokoll beigefügt.
Herr Müller erläutert weiter, dass die Reichweite der zum Einsatz vorgesehenen E-Busse 250 km betrage und durch gezielte Einsatzplanung 1:1 10 Dieselbusse ersetzen werde.
Herr Evermann schlägt alternativ vor, die Mehrkosten der vorgeschlagenen E-Busse von etwa 320.000 € lieber in den Ausbau des ÖPNV zu investieren, da der Umstieg eines Autofahrers in den ÖPNV bereits 90% der Emissionen einsparen würde. Der Umstieg in einen E-Bus würde nur die letzten 10% Einsparung bewirken. Er erkundigt sich, wie hoch die Kosten für die Ladeinfrastruktur der Busse seien. Herr Müller teilt mit, dass die Kosten 2 Mio. Euro betragen würden, die Betriebskosten der E-Busse aber deutlich geringer als die eines Dieselbusses seien. Herr Evermann bemängelt den dreifach teureren Anschaffungspreis der E-Busse und macht auf einen sparsamen Umgang mit Steuergeldern aufmerksam.
Herr Mozer gibt zu bedenken, dass Klimaschutz nicht kostenlos zu erlangen sei und die CO2-Einsparungen sehr wichtig seien. Hinzu komme der Gesundheitsschutz der Bevölkerung durch die Vermeidung der extrem gesundheitsschädlichen Stickoxidemissionen, deren Grenzwerte in Norderstedt überschritten werden, was die Grundlage für die Förderung durch das Bundesprogramm „Saubere Luft“ sei. Die Maßnahme dient der Zielerfüllung dreier strategischer Planwerke des Kreises (Strategische Ziele, Klimaschutzkonzept, RNVP). Herr Hansen hält es für wichtig, im Verkehrssektor für Klimaschutz zu sorgen.
Herr Schuchardt erläutert den eingereichten Änderungsantrag. Herr Mozer erklärt, dass die Schaffung der Oberleitungen erhebliche Kosten verursachen würde, zudem seien technische und städtebauliche Eingriffe in den Straßenraum notwendig. Hierfür seien die Kommunen zuständig, es müssten Einigungen erfolgen. Es sei ein langwieriges Verfahren notwendig, dessen Ausgang ungewiss sei. In Deutschland gebe es lediglich drei Städte, die Oberleitungsbusse (O-Busse) betreiben würden, diese seien Jahrzehnte alt und konnten zudem auf vorhandene Oberleitungen von Straßenbahnen zurückgreifen; die gänzliche Neueinrichtung von O-Bussystemen sei nicht bekannt. Herr Müller erläutert zu den im Antrag genannten schlechten Produktionsbedingungen der Akkus, dass in den E-Bussen kobaltarme bzw. –freie Akkus verwendet werden würden. Wenn die Akkus nicht mehr in den Bussen verwendet werden könnten, werden diese auf dem Werkshof in Batteriespeichern weiterverwendet. Am Ende könnten fast alle Bestandteile recycelt werden.
Frau Lessing stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, da die Zuständigkeit für den Antrag zu O-Bussen nicht beim Kreis liege. Es seien massiv Belange der Gemeinden und Städte betroffen, über die der Kreistag nicht entscheiden könne.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.
Herr Barkowsky bemängelt die sehr lange Diskussion, da bereits nach der UNK Sitzung am 04.09. viele Fragen hätten geklärt werden können.
Stellungnahme seitens Herrn Stern, Brandschutzingenieur bei der Brandschutzdienststelle des Kreises Segeberg, Brandschutzsachverständiger, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Brandschutzingenieur Schleswig-Holstein und Mitglied der Fachgruppe Brandverhütung im Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein:
Brandschutztechnische Gefährdungseinschätzung zum Betrieb von E-Bussen
Risiko der Brandentstehung und verhalten im Brandfall des Fahrzeuges
Allgemein betrachtet besteht bei Fahrzeugen immer das Risiko, dass ein Brand entsteht und Personen dadurch zu Schaden kommen. Die Frage ist, ob die Höhe dieses Risikos in diesem Fall gesellschaftlich akzeptiert ist. Das ist immer der Fall, wenn die Fahrzeuge den Vorschriften entsprechen. Die Betriebssicherheit für alle Elektrofahrzeuge, die in Deutschland betrieben werden dürfen, ist geregelt in EU-Regelung UNECE R100-Einheitliche Bedingungen…Fahrzeuge Elektroantrieb (2015/505) vom 10. Juni 2014
Kurz gesagt, wenn ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden darf, besteht keine besondere Gefährdung.
Risiken bei der Brandbekämpfung
Ein Bus hat aufgrund seiner Größe und Ausstattung immer mehr Brandlasten, als ein PKW. Und ein mit brennbaren Materialien beladener LKW hat noch mehr Brandlasten. Die Frage, ob ein E-Bus mehr Brandlasten hat, als ein Bus mit konventionellem Antrieb ist also bei der Gefährdungseinschätzung nicht wesentlich, da alle diese Fahrzeuge bei uns fahren dürfen.
Die Besonderheiten bei der Brandbekämpfung stellen also die Lithium-Ionen-Speichermedien dar. Die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren führt dazu aus:
„Von zertifizierten Elektrofahrzeugen gehen weitgehend vergleichbare Gefahren aus, wie von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten (Kraftstoff, Gas). Auch Brandversuche haben gezeigt, dass die Brandleistung [MW] unter Fahrzeugen einer Generation und Größe unabhängig von der Antriebsart vergleichbar ist.“ Dazu wird ein Konzept zur Brandbekämpfung beschrieben. (siehe Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehverbandes „Risikoeinschätzung Lithium-Ionen Speichermedien“ 2018-01 – Anlage).
Fazit
Nach meiner fachlichen Einschätzung bestehen bei dem Betrieb oder bei der Brandbekämpfung von E-Bussen keine höheren Risiken, als bei anderen Bussen, beziehungsweise keine Risiken, die nicht akzeptiert werden können.
Beschlussvorschlag:
Über den Antrag der Fraktion Freie Wähler wird nicht abgestimmt, da dieser in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen eingreift und der Kreistag somit nicht zuständig ist.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 3 |
| 1 | 4 |
SPD | 3 |
|
| 3 |
B 90/ Die Grünen | 1 |
| 1 | 2 |
FDP | 1 |
|
| 1 |
AfD |
| 1 |
| 1 |
WI-SE |
| 1 |
| 1 |
Gesamt | 8 | 2 | 2 | 12 |
Beschlussvorschlag:
Im Teilnetz SE1/2 werden ab dem Jahr 2021 zehn emissionsfreie E-Busse eingesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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241,5 kB
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