20.06.2019 - 4.1 Aufbau einer Koordinierungsstelle für die Ehren...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
9. Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 20.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Giesecke erklärt, dass bundesweit 58 Anträge, davon 5 aus Schleswig-Holstein, beim Deutschen Landkreistag eingegangen seien. Entgegen der Verwendung des Begriffs „Fehlbetragszuweisung“ können grundsätzlich auch Kreise eine Förderung erhalten, die nicht finanzschwach im haushaltsrechtlichen Sinn sind.
Sollte der Kreis Segeberg eine Förderung erhalten, ist sowohl eine „finanzielle“ Förderung (z. B. Erstattung von Beinzinkosten) als auch eine „ideelle“ Förderung (z. B. durch Aufbau eines Netzwerkes oder Unterstützung bei der Suche nach ehrenamtlich tätigen Personen) möglich. Frau Martens ergänzt, dass das Ehrenamt eine sehr wichtige Säule der Gesellschaft sei. Die Nachwuchsförderung müsse vorangetrieben werden, damit auch künftig genügend Ehrenamtliche zur Verfügung stünden. Hierfür sei eine hauptamtliche Koordination unerlässlich, da Vereine und Verbände allein dies nicht leisten könnten. Es müssten z. B. Bedarfe ermittelt und zusammengetragen oder Ehrenamtsmessen organisiert werden.
Herr Mann bemängelt, dass die Vorlage erneut auf der Tagesordnung stehe, obwohl es keine neuen Sachverhalte oder Erkenntnisse gebe. Weiter ergebe sich aus der Vorlage nicht, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handele, bei dem zunächst seine Projektskizze vorgelegt werden müsse und anschließend entschieden werde, wer einen Antrag stellen dürfe. Herr Giesecke erklärt, dass das Wort „Antrag“ nicht korrekt gewählt worden sei und es besser „Interessenbekundung“ heißen müsste. Frau Löhmann klärt auf, dass die Frist für die Einreichung der Projektskizze vor dem letzten Sozialausschuss endete und deshalb fristwahrend bereits eine Skizze eingereicht worden sei. Sollte der Kreis Segeberg aufgefordert werden, einen Antrag einzureichen, würde dieser vorab dem Sozialausschuss zur Abstimmung vorgelegt werden.
Frau Lange verweist auf die Kriterien für die Förderung, wonach kein Stammpersonal finanziert werde. Die Stelle sei aber bereits vorhanden und besetzt. Herr Giesecke führt aus, dass die Aufgabe Freiwilligenmanagement in der Flüchtlingshilfe lediglich bis 31.08.2019 vom Land gefördert werde. Künftig solle auf dieser Stelle die Koordinierung des gesamten Ehrenamtes erfolgen, so dass es sich um eine Aufgabenerweiterung handelt. Frau Hunger bittet darum, solche Informationen künftig deutlicher in den Vorlagen herauszustellen.
Herr Becker gibt zu bedenken, dass der Kreis durch die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren nur gewinnen könne. Bei Auswahl wäre die Stelle über die Förderung finanziert, anderenfalls müsse der Kreis die Kosten selber tragen. Er sehe aber auch Verbesserungsbedarfe im Ablauf und in der Information des Ausschusses. Herr Köppen schließt sich den Ausführungen an.
Frau Löhmann stellt einen geänderten Beschlussvorschlag vor, der Vorsitzende lässt über diesen abstimmen:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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350,9 kB
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