21.05.2019 - 3.2 Projekt "Wohnen & Arbeit" in Norderstedt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
8. Sitzung des Sozialausschusses
- Zusätze:
- Gäste des Trägers Diakonie
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Di., 21.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Makies erläutert die Vorlage und erklärt das Projekt. Sie verweist auf eine 100 %-ige Erfolgsquote bei den Teilnehmern bezüglich der Vermittlung in Arbeit. Die 10 vorhandenen Plätze seien allerdings nicht voll ausgelastet, dennoch ziehe sie eine positive Zwischenbilanz.
Frau Lange möchte wissen, wie groß die Zahl der Obdachlosen in Norderstedt sei und warum die Plätze nicht voll belegt werden konnten. Herr Ziaja erklärt, dass es in Norderstedt etwa 60 Obdachlose gebe, hinzu kämen weitere Unterkünfte, so dass von etwa 150 Personen auszugehen sei. Laut Frau Makies lägen häufig Suchterkrankungen vor, die zunächst therapiert werden müssten. Eine Vermittlung in Arbeit mit einer Suchterkrankung sei schwer möglich, da diese Menschen keinen geregelten Tagesablauf hätten. Nach erfolgreicher Therapie sei eine Aufnahme ins Projekt möglich und wünschenswert.
Herr Stahl beantwortet eine Frage von Frau Glage damit, dass das Jobcenter das Projekt ausdrücklich begrüße und dieses auch künftig finanziell unterstützen werde. Wohnraum zu finden sei für eine dauerhafte Arbeitsaufnahme immens wichtig. Herr Ziaja ergänzt, dass es sich um Anschriften in Wohngebieten handele und nicht um bekannte Adressen wie bei den Obdachlosenunterkünften. So sei für einen potentiellen Arbeitgeber nicht sofort ersichtlich, dass es sich um einen Obdachlosen handele, was wiederum die Arbeitsaufnahme erleichtere.
Frau Hunger fragt nach, wie die Wohnungsvermittlung möglich sei, obwohl es in Norderstedt ohnehin zu wenig bezahlbaren Wohnraum gebe. Frau Makies antwortet, dass auch in die umliegenden Gemeinden vermittelt werde und gerade jüngere Teilnehmer eine hohe Bereitschaft hätten, auch in Wohngemeinschaften zu ziehen.
Frau Makies und Herr Stahl erklären auf Nachfrage von Herrn Dr. Schmidt, dass ähnliche Projekte in anderen Kreisen nicht bekannt seien.
Frau Glage erkundigt sich, ob nur Norderstedter in das Projekt aufgenommen werden oder Betroffene aus dem ganzen Kreis Segeberg teilnehmen könnten. Frau Makies teilt mit, dass nach Absprache mit der Stadt Norderstedt ggf. eine Aufnahme von Nicht-Norderstedtern möglich sein könnte. Herr Giesecke verweist auf die bestehende Vereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg, der Stadt Norderstedt und dem Jobcenter, wonach nur Norderstedter aufgenommen werden dürften. Diese müsste bei einer Ausweitung neu verhandelt und angepasst werden. Auf Nachfrage von Frau Schwarz erklärt Frau Makies, dass die Stadt Norderstedt die Kosten für die Wohnung trage, der Kreis und das Jobcenter würden für die Betreuungskosten aufkommen. Die Abrechnung erfolge nach festen Sätzen.
Herr Köppen regt an, den Beschluss um eine Befristung von 2 Jahren zu ergänzen. Frau Hunger möchte den Beschluss um eine Öffnung für Teilnehmer aus dem gesamten Kreis Segeberg ergänzen. Frau Lessing gibt zu bedenken, dass zunächst mit der Stadt Norderstedt verhandelt werden solle, bevor ein dahingehender Beschluss gefasst werde. Herr Stahl schlägt vor, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen. Herr Evermann hält einen weiteren Standort für das Projekt ebenfalls für denkbar. Aus seiner Sicht sollte ein Beschluss für mindestens zwei Jahre gefasst werden, um der Diakonie Planungssicherheit zu geben. Herr Giesecke verweist auf die Kündigungsfrist für die bestehende Vereinbarung, wonach sich diese jeweils um ein Jahr verlängere, wenn nicht bis zum 30.06. gekündigt werde. Eine Befristung sei somit nicht zwingend notwendig.
Der Vorsitzende lässt anschließend über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschlussvorschlag:
Das Projekt „Wohnen und Arbeit“ in Norderstedt wird über den 31.12.2019 hinaus fortgeführt. Fördermittel in Höhe von max. 40.200 € jährlich werden zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgt wie bisher einzelfallbezogen gegen Rechnung nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme. Der Sozialausschuss wird sich vor dem 30.06.2021 erneut mit dem Vertrag befassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die kreisweite Ausweitung des Projektes mit dem Träger zu prüfen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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146,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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620 kB
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