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ALLRIS - Auszug

07.03.2019 - 3.2 Bericht zum Antrag der CDU-Fraktion zur ambulan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Dr. Freese erläutert, dass der Verein 175 Mitglieder habe und ambulante psychosoziale Begleitung unentgeltlich anbiete. Sterbende und Angehörige werden sowohl zu Hause als auch in Pflegeheimen oder Krankenhäuser begleitet. Weiterhin werde Trauerbegleitung und auch Aufklärungsarbeit zum Thema Tod und Sterben angeboten. Dr. Freese führt weiter aus, dass der Verein drei hauptamtliche Angestellte habe, die für die Organisation und den Erstkontakt zu Angehörigen zuständig seien. Die Arbeit vor Ort werde von etwa 50 Ehranamtlichen durchgeführt, die alle eine Ausbildung von 120 Stunden absolviert haben. Es gebe eine gute Vernetzung zu Kliniken und Heimen. In Norderstedt seien zwei Hospizvereine tätig, so dass aus seiner Sicht kreisweit eine gute Versorgung gewährleitet ist. Dr. Freese macht deutlich, dass trotz sehr enger Zusammenarbeit eine organisatorische und personelle Trennung von Palliativversorgung und Sterbebegleitung vorzunehmen sei.

Herr Schell berichtet von der Arbeit der Travebogen gGmbH und erklärt, dass die Hospizarbeit eng eingebunden sei. Es sei möglich und auch gewünscht, die allgemeine ambulante Palliativversorgung inkl. Beratung auszuweiten. Derzeit gebe es 80 Festangestellte und 140 Kooperationspartner wie Ärzte und Pflegedienste. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) leiste eine gute Betreuung für Schmerzpatienten, die Kostenübernahme sei gesetzlich geregelt. Allerdings seien durch die SAPV nur etwa 20 % der Patienten versorgt, die anderen 80 % fallen in die allgemeine ambulante Palliativversorgung (APV), die nicht vertraglich mit dem Land geregelt sei. Heimbewohner hätten automatisch Anspruch auf Versorgung, während Patienten, die zu Hause gepflegt werden, diesen Anspruch nicht hätten. Ziel sei, diese Ungleichbehandlung abzustellen.

Herr Schell teilt mit, dass ein Palliativzentrum im Kreis Segeberg angestrebt werde, in dem sowohl die APV als auch die SAPV angeboten werden solle. Herr Witte ergänzt, dass Es gebe etwa 1.400 Betreuungen im Bereich der SAPV und APV pro Jahr.

Auf Nachfrage von Herrn Behm erklärt Herr Schell, dass das Palliativnetz nicht nur kreisweit agiere und auf der Homepage des Travebogens über Postleitzahlen nach den richtigen Ansprechpartnern gesucht werden könne. Frau Mielke erklärt zu einer Frage von Herrn Pahl, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Pflegestützpunkten und auch mit den Krankenhäusern in Bad Segeberg und Henstedt-Ulzburg erfolge. Durch personelle Engpässe käme es gelegentlich zu schnellen Entlassungen, ohne dass eine Beratung stattgefunden habe. Dies sei bedauerlich.

Frau Glage möchte wissen, ob eine Betreuung durch den Hospizverein auch altersbedingt ohne Krankheiten erfolgen könne. Dr. Freese teilt mit, dass der Verein sowohl schwer kranke und sterbende Menschen betreue, wie auch chronisch kranke Menschen. Hier erfolge die Begleitung teilweise über Jahre.

Dr. Freese erklärt auf Nachfrage von Frau Berger, dass der Kreis Segeberg seit langem gut versorgt sei. Die psychosoziale Arbeit erfolge nie allein mit dem Sterbenden, die Angehörigen würden immer eingebunden werden.

Dr. Schmidt verweist auf eine Auskunft des Hospizvereins Henstedt-Ulzburg, wonach auch hier ähnliche Strukturen vorlägen. Die Gruppe bestehe aus 14 Personen, die ehrenamtliche Sterbebegleitung in Heimen, in der Klinik und schwerpunktmäßig zu Hause durchführen würden. Die Mitarbeiterinnen hätten alle eine einjährige Ausbildung zur Hospizbegleiterin absolviert und 6 davon hätten eine zusätzliche Trauerbegleiter-Ausbildung. Für alle gebe wir mehrere Fortbildungen im Jahr.

Frau Schultz fasst zusammen, dass aus ihrer Sicht eine Unterstützung der vorhandenen Strukturen sinnvoller sei, als eine zusätzliche Instanz beim Beratungswesen anzustreben. Es sei nicht sinnvoll, Doppelstrukturen zu schaffen. Es müsse eine Bedarfsermittlung durchgeführt werden. Dr. Freese begrüßt den Vorschlag, da Betroffene sich selten an eine Behörde wenden würden, sondern an Personen ihres Vertrauens wie den behandelnden Arzt oder Pflegedienst.

Dr. Schmidt formuliert aufgrund des Vorschlags von Frau Schultz einen Beschlussvorschlag und lässt über diesen abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit der Kreis das hier bereits bestehende Hospiz- und Palliativnetz unterstützen kann, wie groß die Bedarfe sind und wo Versorgungslücken bestehen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 10         Ablehnung: -      Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage