21.11.2018 - 4.3 Übernahme der Kosten des ÖPNV der kreisangehöri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Datum:
- Mi., 21.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mozer ergänzt, dass die Stellungnahme der Stadt Norderstedt positiv sei, wenn weiterhin an den vertraglichen Regelungen festgehalten werde.
Herr Barkowsky spricht sich für die Übernahme der Kosten des Schulbusverkehrs aus, nicht aber für die Übernahme der Kosten für den Stadtbusverkehr für die Städte Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt. Die CDU-Fraktion stimme nur der Übernahme der Kosten in Höhe von 1,3 Mio. zu.
Herr Mozer erklärt auf Nachfrage von Herrn Barkowsky, dass die Schulträger weiterhin 1/3 der Fahrkartenkosten für die in ihrer Trägerschaft liegenden Schüler/innen zu tragen hätten.
Herr Mozer stellt weitere Änderungen vor, die er zum Hauptausschuss schriftlich ausarbeiten werde.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
- Der Kreis übernimmt die Kosten des straßengebundenen ÖPNV der kreisangehörenden Kommunen ab dem 01.01.2019.
- Die Übernahme der Finanzierung gilt für den Leistungsstand des Jahresfahrplans 2019 und bezieht sich auch auf die ÖPNV-Leistungen in örtlicher Aufgabenträgerschaft unter der Voraussetzung, dass diese auf den Kreis (zurück)übertragen wird.
- Kreisangehörende Kommunen können weiterhin zusätzliche ÖPNV-Leistungen initiieren. Dafür, inwieweit entsprechende Weiterentwicklungen, die über das Leistungsniveau 2019 hinausgehen, vom Kreis und/oder den Kommunen finanziert werden, sollen im Rahmen des nächsten Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) Kriterien entwickelt werden.
- Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der betroffenen Kommunen und Schulträger.