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ALLRIS - Auszug

11.09.2018 - 3.1 Stand Baumaßnahmen (28.08.2018)

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Ebert erklärt auf Nachfrage von Herrn Riemenschneider, dass eine Vorlage zur Sanierung des Hauses A der Kreisverwaltung noch erstellt werde und eine Sanierung im Gegensatz zum Neubau die empfehlenswerte Variante sei.
Weiter bittet Herr Riemenschneider um eine Kostengegenüberstellung Abbruch und Neubau Haus A / Sanierung.

Auf Nachfrage von Herrn Riemenschneider erläutert Frau Lexau, dass die festgestellten Mängel bei der Brandschau in der Landwirtschaftsschule im Zuge der Bauunterhaltung abgestellt werden. Hierfür seien keine zusätzlichen Mittel erforderlich.

Weiter erklärt sie zu Punkt 1.6.2, dass sich über einen Wireless Access Point drahtlose Endgeräte (Tablets, Laptops, Smartphones) mit einem lokalen Netzwerk verbinden können.

Auf Nachfrage von Herrn Riemenschneider zu Punkt 1.9 erklärt Herr Ebert, dass der zusätzliche Rettungswagen im Levopark untergebracht werden würde.

Auf Nachfrage von Herr Dr. Krauß zu Punkt 1.14.2 bezüglich der Ausschreibung der Planungsleistungen erklärt Frau Lexau, dass keine ausführlichen Vorgaben zum Gebäudeentwurf gemacht  wurden, sondern die erforderlichen richtungsweisenden Angaben zur Bauweise, Flächengröße, Geschossigkeit und Kosten. Die Angebotssummen für Planungsleistungen ergeben sich nach HOAI unter Bezugnahme auf die vorab erstellte Kostenschätzung für alle Bieter gleichermaßen. Wettbewerb fände über die „Besonderen Leistungen“ und Nebenkosten nach HOAI statt. Auf Nachfrage von Herrn Kannapin erläutert Frau Lexau, dass es sich um ein Ausschreibungsverfahren nach VgV-Verfahren handele.

Herr Dr. Krauß verweist noch einmal auf seinen Wunsch, die Aufstellung der Projekte um eine grafische Kosten/Zeit-Darstellung zu ergänzen.
Herr Ebert erklärt, die Verwaltung werde die Umsetzung einer geeigneten Darstellung prüfen. Der Landrat erläutert, dass die Verwaltung umgehend informieren werde, sobald sich gravierende Abweichungen der ursprünglichen Pläne ergeben würden. Zur Bestimmung, ab wann Abweichungen gravierend seien – dies könne je nach Projekt sehr unterschiedlich sein – schlage er vor, die Sinnhaftigkeit der Festlegung eines Mindestbetrages und/oder einer Prozentangabe zu prüfen, ab welchem die Verwaltung die Politik zu informieren habe.